MWSTG Art. 107 - Bundesrat

Einleitung zur Rechtsnorm MWSTG:



Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schweiz regelt die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Es legt die Steuersätze, Befreiungen, Registrierungspflichten, Steuererklärungen und Prüfungen fest, um Einnahmen für den Staat zu generieren und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerpolitik, das regelmässig an wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.

Art. 107 MWSTG vom 2023

Art. 107 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 107 7. Titel: Schlussbestimmungen1. Kapitel: Ausführungsbestimmungen Bundesrat

1 Der Bundesrat:

  • a. regelt die Entlastung von der Mehrwertsteuer für Begünstigte nach Artikel 2 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 (1) , die von der Steuerpflicht befreit sind;
  • b. bestimmt, unter welchen Voraussetzungen den Abnehmern und Abnehmerinnen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland die Steuer auf den an sie im Inland ausgeführten Leistungen sowie auf ihren Einfuhren bei Gewährung des Gegenrechts durch das Land ihres Wohn- oder Geschäftssitzes vergütet werden kann; dabei haben grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu gelten, wie sie bei inländischen steuerpflichtigen Personen in Bezug auf den Vorsteuerabzug bestehen;
  • c. (2) regelt die mehrwertsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen an Personen, die zum Personal gehören und zugleich eng verbundene Personen sind; er beachtet dabei die Behandlung dieser Leistungen bei der direkten Bundessteuer und kann Ausnahmen von Artikel 24 Absatz 2 festlegen.
  • 2 Der Bundesrat kann von diesem Gesetz abweichende Bestimmungen über die Besteuerung der Umsätze und der Einfuhr von Münz- und Feingold erlassen.

    3 Der Bundesrat erlässt die Vollzugsvorschriften.

    (1) SR 192.12
    (2) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 3575; BBl 2015 2615).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-2567/2020MehrwertsteuerVergütung; Mehrwertsteuer; Unternehmen; Steuer; Vergütungsperiode; Antrag; Bundes; Vorinstanz; Bescheinigung; MWSTG; Unternehmenseigenschaft; Recht; Unternehmensbescheinigung; MWSTV; Verfahren; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Vorsteuer; Antrags; Praxis; Voraussetzungen; Inland; Leistung; Antragsteller; Steuerverwaltung
    A-5601/2019MehrwertsteuerEdelmetall; Kunde; Leistung; Kunden; Mehrwertsteuer; MWSTG; Entgelt; Material; Verfügung; Edelmetalle; Vorinstanz; Verfügungsmacht; Rechnung; Konto; Steuer; Bezug; Metall; Edelmetallen; Konkurrent; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Kommentar; Leistungsverhältnis; Urteil; Konstellation; Lieferung; Industrie

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    - Kommentar MWSTG1900