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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 105 CCP de 2024

Art. 105 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art.? 105 Autres participants ? la procédure

1? Participent également ? la procédure:

  • a. les lésés;
  • b. les personnes qui dénoncent les infractions;
  • c. les témoins;
  • d. les personnes appelées ? donner des renseignements;
  • e. les experts;
  • f. les tiers touchés par des actes de procédure.
  • 2? Lorsque des participants ? la procédure visés ? l’al. 1 sont directement touchés dans leurs droits, la qualité de partie leur est reconnue dans la mesure nécessaire ? la sauvegarde de leurs intérêts.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 105 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUE190025NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Recht; Urkunde; Recht; Tungsauftrag; Anzeige; Aktien; Vergütungsauftrag; Schung; Sachverhalt; Gericht; Verfahren; Urkunden; Verfügung; Liegenschaft; Untersuchung; Schuldig; Schriftlich; Nichtanhandnahme; Vorwurf; Aktienzertifikate; Person; Diesbezüglich; Unterschrift; Erhoben
    ZHUE180028EinstellungBeschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Aktie; Aktien; Recht; Beschwerdegegner; Geschäft; Arbeitsverträge; Waltschaft; Eltern; Staatsanwaltschaft; Vermögens; Interesse; Gasthof; Liegenschaft; Einstellung; Interessen; Verwaltungsrat; Verfahren; Ehepaar; Ungetreue; Telbar; Gesellschaft; Rechtlich; Mittelbar; Person; Aktiengesellschaft; Geschäftsbesorgung; Verfahren
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB170017Aufsichtsbeschwerde gegen den Entscheid eines Bezirksgerichts vom 5. Dezember 2017 (DG170033-...)Beschwerde; Recht; Aufsicht; Aufsichts; Rechtsmittel; Beschwerdeführer; Aufsichtsbeschwerde; Entscheid; Obergericht; Verwaltungskommission; Kammer; Verfahren; Bezirksgericht; Obergerichts; Beschluss; Prozessuale; Hinwil; Verfahrens; Person; Verfahren; Hauptverhandlung; Kantons; Gerichtsverhandlung; Beschwerdegegner; Entscheide; Rekurs; Partei; Bezirksgerichts; Gungen; Beschwerdeführers
    BSBES.2020.222 (AG.2021.219)Teilnahme- und Informationsrechte und unentgeltliche VerbeiständungBeschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahrens; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Unentgeltliche; Partei; Mittelbar; Raufhandel; Geschädigte; Person; Rechtspflege; Unmittelbar; Welche; Beschuldigt; Beschuldigte; Andere; Interesse; Privatkläger; Werden; Gefährdung; Raufhandels; Mittelbare; Geschädigten; Gemäss; Privatklägerschaft; Anzeige; Vorliegend
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    145 IV 491 (6B_1326/2018)Art. 86 Abs. 1 EBG; Art. 382 Abs. 1 i.V.m. Art. 115 Abs. 1 StPO; Betreten des Bahnbetriebsgebiets ohne Erlaubnis, Legitimation der SBB AG zur Berufung gegen ein freisprechendes Strafurteil. Werden durch Straftaten nur öffentliche Interessen verletzt und private Interessen bloss mittelbar beeinträchtigt, ist die mittelbar beeinträchtigte Person nicht Geschädigte im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO (E. 2.3.3). Die Rechtsmittelberechtigung im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO entscheidet sich nach der Rechtsgutsqualifizierung (E. 2.4.1 und 2.4.2). Die SBB AG kann im Sinne von Art. 382 Abs. 1 StPO grundsätzlich durch ihre Bevollmächtigten ein Rechtsmittel ergreifen; die Berechtigung im Sinne der Sachurteilsvoraussetzung steht ihr aber einzig unter den Bedingungen von Art. 115 StPO zu (E. 2.4.7). Art. 86 Abs. 1 EBG dient der Sicherheit des Bahnbetriebs auf dem Bahnbetriebsgebiet und damit öffentlichen Interessen. Die SBB AG ist in casu nicht als Geschädigte im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO anzuerkennen (E. 2.4.13). Bahnbetrieb; Schädigt; Interesse; Bahnbetriebs; Bahnbetriebsgebiet; Urteil; Person; Schützt; Mittelbar; Geschädigte; Eisenbahn; Interessen; Beeinträchtigt; Beschwerde; Gefährdung; Unmittelbar; Tatbestand; Geschützt; Antrag; Rechtsgut; Rechtlich; Erfolg; Bundes; Betrieb; Verletzt; Geschützte; Vorinstanz; Rechtsmittel; Handlung
    145 IV 351 (6B_1194/2018)Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4). Urteil; Konkurs; Recht; Vermögens; Beschwerde; Hilfskonkurs; Verfahren; Vermögenswerte; Hilfskonkursmasse; Schuld; Gläubiger; Klägerin; Schweiz; Berufung; Beschwerdeführerin; Verfahren; Geldwäscherei; Klage; Thurgau; Kantons; Bezug; Partei; Vorinstanz; Verwertung; Beschlagnahmten; Angefochten; Person; Bezirksgericht; Geschädigt; Herausgabe

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    SK.2022.11Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdeführer; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Beschwerdekammer; Verfahrens; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Hausdurchsuchung; Entscheid; Rückzug; Eingabe; Standslosigkeit; Bundesgericht; Partei; Über; Recte:; Entscheide; Erhoben; Rechtsschutzinteresse; Verzichte; Bundesanwaltschaft; Praktische; Akten; Beschwerdeantwort
    BB.2021.220, BP.2021.82Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Akten; Bundes; Blatter; Person; Beschwerdeführers; Verfahren; Verfahrens; Untersuchung; Zahlung; Verfügung; Privatkläger; Platini; Protokollierten; Akteneinsicht; Interesse; Rechte; Präsident; Amtsgeheimnis; Rechten; Eröffnung; Geschädigt; Verfahrens; Wiesen; Verletzung; Lasse

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Viktor Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
    SCHMIDPraxiskommentar StPO2013
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