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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 76 StGB vom 2021

Art. 76 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 76

1. Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig ausserstand setzt, seine Dienst­pflichten als Wache zu erfüllen,

wer eigenmächtig seinen Wachtposten verlässt oder sonst den Vor­schriften über den Wachtdienst zuwiderhandelt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

3. In Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe erkannt werden. Auf lebenslängliche Freiheitsstrafe kann erkannt werden, wenn die Tat vorsätzlich vor dem Feind erfolgt.123

123 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. März 1992, in Kraft seit 1. Sept. 1992 (AS 1992 1679; BBl 1991 II 1462, IV 184).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 76 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB110501sexuelle Handlungen mit einem Kind etc. und Rückversetzung Schuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Geschädigte; Massnahme; Schädigten; Geschädigten; Lungen; Handlungen; Sexuellen; Gesagt; Aussage; Verteidigung; Vorinstanz; Aussagen; Kanton; Freiheitsstrafe; Kantons; Alter; Berufung; Stationär; Stationäre; Gutachten; Anordnung; Sicherheit
SHNr. 50/2016/11 Stationäre therapeutische Massnahme mit Zwangsmedikation - Art. 56 und Art. 59 StGB. Voraussetzungen einer stationären therapeutischen Massnahme mit medikamentöser Zwangsbehandlung. Massnahme; Beschuldigte; Störung; Behandlung; Stationäre; Psychisch; Beschuldigten; Psychische; Taten; Therapeutische; Täter; Psychischen; Anordnung; Gefahr; Freiheit; Rückfallwahrscheinlichkeit; Begangen; Zusammenhang; Kantonsgericht; Vergehen; Sicherheit; Zwangsmedikation; Täters; Stationären; Rückfallgefahr; Verbrechen; Begutachtung; Schwere; Könne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2010.00354Strafvollzug: Abweisung eines Gesuchs um Beziehungsurlaub.Beschwerde; Beschwerdeführer; Flucht; Urlaub; Schweiz; Recht; Urlaubs; Fluchtgefahr; Vollzug; Beschwerdeführers; Recht; Urlaubsgesuch; Gefangene; Freiheitsstrafe; Gefängnis; Person; Vorinstanz; Deutschland; Vollzugs; Gefangenen; Beziehungsurlaub; Wwwbgerch; Justiz; Aufenthalts; Familie; Vollzug; Auszugehen; Gesuch; Verwaltungsgericht
SOVWBES.2017.84BeziehungsurlaubBeschwerde; Flucht; Beschwerdeführer; Fluchtgefahr; Vollzug; Urteil; Urlaub; Schweiz; Beschwerdeführers; Vollzug; Verwaltungsgericht; Recht; Vollzugs; Anstalt; Vorinstanz; Entscheid; Bindung; Justizvollzug; Beziehungsurlaub; Gefangene; Beziehungen; Familie; Gefangenen; Verbüssung; Wahrscheinlich; Familiären; Wegweisung; Entlassung; Verfügung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 IV 105 (6B_640/2015)Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB; stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen, Beginn der fünfjährigen Dauer. Der mit der stationären Behandlung verbundene Freiheitsentzug im Sinne von Art. 59 Abs. 4 Satz 1 StGB umfasst auch den Freiheitsentzug zwischen der rechtskräftigen sowie vollstreckbaren Massnahmeanordnung und dem effektiven Behandlungsbeginn (E. 4 und 5). Massnahme; Behandlung; Freiheit; Stationäre; Freiheitsentzug; Anstalt; Stationären; Urteil; Haftanstalt; Verbundene; Sicherheitshaft; Therapeutisch; Therapeutische; HEER; Effektiv; Anordnung; Entscheid; Beschwerde; Schweiz; Gericht; Gerichtlich; Rechtskräftig; Effektive; Unterbringung; Vollzugs; Gerichtliche; Massnahmen; Rechtskräftigen; Massnahmeunterworfene; Bezirksgericht
142 IV 1 (6B_708/2015)Art. 59 Abs. 3 StGB; stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen in einer geschlossenen Einrichtung oder Strafanstalt, Zuständigkeit. Ob ein Täter gemäss Art. 59 Abs. 3 StGB in einer geschlossenen Einrichtung oder Strafanstalt nach Art. 76 Abs. 2 StGB unterzubringen ist, ist eine Vollzugsfrage, die von den Vollzugsbehörden zu beurteilen ist (E. 2). Vollzug; Vollzugs; Massnahme; Gericht; Vollzug; Urteil; Unterbringung; Behandlung; Stationäre; Vollzugsbehörde; Therapeutisch; Psychisch; Therapeutische; Verwahrung; Vollzugsbehörden; Beschwerde; WEDER; HEER; Täter; Wortlaut; Massnahmen; Psychischen; Massnahmevollzug; Störung; Gesetzes; Entscheid; Justiz; Gesetzgeber; Auch:

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2011.19Vorzeitiger Strafvollzug (Art. 236 StPO).Bundes; Vollzug; Vorzeitig; Urteil; Vorzeitige; Präsident; Bundesstrafgericht; Kammer; Vorzeitigen; Urteils; Massnahme; Schuldig; Entscheid; Sicherheitshaft; Urteils-Dispositiv; Massnahmen; Beschwerde; Freiheitsstrafe; Bundesstrafgerichts; Bundesanwaltschaft; Gericht; Härri; Person; Staatsanwalt; Beschuldigte; Verfahrens; Untersuchungs; Fluchtgefahr; Verfügung
SN.2011.15Vorzeitiger Strafvollzug (Art. 236 StPO).Bundes; Vollzug; Vorzeitig; Vorzeitige; Urteil; Präsident; Kammer; Bundesstrafgericht; Massnahme; Vorzeitigen; Entscheid; Schuldig; Sicherheitshaft; Massnahmen; Bundesstrafgerichts; Gericht; Beschwerde; Urteils; Härri; Bundesanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Verfahrens; Untersuchungs; Urteils-Dispositiv; Fluchtgefahr; Staatsanwalt; Verfügung; Geeignete; Stellungnahme
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