Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 64 StPO vom 2023
Art. 64
Disziplinarmassnahmen
1 Die Verfahrensleitung kann Personen, die den Geschäftsgang stören, den Anstand verletzen oder verfahrensleitende Anordnungen missachten, mit Ordnungsbusse bis zu 1000 Franken bestrafen.
2 Ordnungsbussen der Staatsanwaltschaft und der erstinstanzlichen Gerichte können innert 10 Tagen bei der Beschwerdeinstanz angefochten werden. Diese entscheidet endgültig.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 64 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB150196 | Fahren in fahrunfähigem Zustand etc. | Schuldig; Beschuldigte; Unfall; Beschuldigten; Fähig; Vorinstanz; Staatsanwalt; Berufung; Staatsanwaltschaft; Recht; Busse; Urteil; Verhalten; Massnahme; Unfalls; Polizei; Verbindung; Massnahmen; Verfahren; Unfallstelle; Verkehrs; Verletzung; Vorsätzlich; Geldstrafe; Verkehrsregeln; Vereitelung; Vorsätzliche; Gericht |
ZH | UD130002 | Ordnungsbusse | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Ordnungsbusse; Schlusseinvernahme; Vorladung; Einvernahme; Staatsanwältin; Assistenzstaatsanwältin; Vorgeladen; Zeugen; Anwälte; -anwälte; Erfolgte; Winterthur; Ausfällung; Vorführung; Verfügung; Obergericht; Winterthur/Unterland; Vertreten; -anwälten; Befugnis; Verfahrens; Recht; Bundesgerichtsgesetzes; Schriftlich; Erschien |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2015.52 (AG.2021.301) | mehrfache Verleumdung (planmässig), mehrfache Verleumdung, mehrfache harte Pornografie, Rassendiskriminierung, mehrfache falsche Anschuldigung sowie Irreführung der Rechtspflege (Beschwerde am BG hängig) | Berufung; Berufungskläger; Mehrfach; Mehrfache; Urteil; Verfahren; Schuldig; Verleumdung; Februar; Bundesgericht; Gericht; Werden; Falsch; Tagessätze; Mehrfachen; Geldstrafe; Appellationsgericht; Falsche; Anschuldigung; Stellt; Strafe; Kosten; Entscheid; Verfahrens; Welche; Gerichts; Schwer; Planmässig; November; Tagessätzen |
BS | BES.2017.1 (AG.2017.242) | Verfahrensbeschwerde | Beschwerde; Beschwerdeführer; Einvernahme; Verfahren; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Basel; Basel-Stadt; Beschwerdeführers; Unterlagen; Schweiz; Anordnung; Einvernahmeprotokoll; Zeugin; Verfahren; Kanton; Worden; Über; Migration; Schweizerische; Protokoll; Verfahrenshandlung; Dolmetscherin; Wäre; Migrationsamt; Familie; Appellationsgericht; Genötigt; Ergeben |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
98 Ia 135 | Art. 4 BV; kantonales Strafprozessrecht, Fristenlauf. Massgebend für den Beginn der Berufungsfrist nach Art. 142 StPO ist die tatsächliche Inempfangnahme des durch eingeschriebene Sendung zugestellten Urteils. | Recht; Urteil; Sendung; Zustellung; Berufung; Zugestellt; Entscheid; Frist; Rechtsmittel; Urteils; Beschwerde; Kanton; Schriftliche; Kantons; Vorschrift; Rechtsmittelfrist; Anspruch; Urteil; Beschwerdeführer; Adressat; Zustellversuch; Gehör; Schriftlichen; Prozessordnung; Geholt; Bundesgericht; Auffassung; Postverkehr |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2021.61 | | Bundes; Beschwerde; Bundesanwalt; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Verfahrens; Filter; Hinzufügen; öffnen; Recht; Beschwerdeführer; Entscheid; Mandant; Verfahrens; Herrn; Urteil; Platini; Gehör; Beschwerdekammer; Mandanten; Entscheide; Verwarnung; Bundesgericht; Sachverhalt; Zusammenhang; Gehörs; BStGer |
SN.2021.12 | | Bundesstrafgericht; Kammer; Gericht; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Entscheid; Ordnungsbusse; Beschwerde; Vorladung; Zeuge; Einzelrichter; Unentschuldigt; Person; Entscheide; Hinzufügen; Tribunal; Vorgeladen; Behörde; Einvernahme; öffnen; Gebühr; Filter; BStGer; Vorgeladene; Schriftlich; Unentschuldigten; StBOG; Säumnis; Gebührenrahmen; Erschien |