Code de procédure civile (CPC)
Der Art. 218 ZPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 218 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RE170015 | Eheschutz (Mediation) | Partei; Parteien; Mediation; Beschwerde; Vorinstanz; Verfahren; Kinder; Unentgeltliche; Besuchsrecht; Eltern; Gesuch; Gegner; Verfügung; Besuchsrechts; Suchsgegner; Beschwerdeverfahren; Gesuchsgegner; Kindsvertreter; Gericht; Vorinstanzliche; Antrag; Unentgeltlichen; Anordnung; Verfahrens; Lösung; Entscheid; Vorinstanzlichen; Affoltern; Besuchsrechtsbeistandschaft |
GR | ZK2-10-42 | Honorarforderung | Berufung; Klagte; Klagten; Recht; Stunden; Verfahren; Beklagten; Fungsklägerin; Honorar; Rufungsklägerin; Urteil; Berufungsklägerin; Zirksgericht; Verfahren; Beklagten; Bezirksgericht; Maloja; Klage; Rische; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Betrag; Züglich; Partei; Schaft |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.71 | unentgeltliche Rechtspflege | Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Unentgeltliche; Rechtspflege; Verfahren; Gesuch; Verwaltungsgericht; Berücksichtigt; Mediation; Begründung; Begründet; Gemachte; Kindseltern; Anspruch; Steuern; Frist; Monatlich; Partei; Verfahrenskosten; Raten; Vorinstanz; Schweizerischen; Erforderlichen; Erhoben; Kindes; Belegen |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 38 (4A_495/2012) | Art. 248 lit. a i.V.m. Art. 250 ZPO; § 3 lit. f der Vollzugsverordnung des Kantons Schwyz zum Schweizerischen Obligationenrecht vom 25. Oktober 1974; Mieterausweisung. Eine Mieterausweisung kann einzig beim Vorliegen eines klaren Falles nach Massgabe von Art. 248 lit. b i.V.m. Art. 257 ZPO in einem summarischen Verfahren erwirkt werden. Eine kantonale Bestimmung, welche die Mieterausweisung allgemein dem summarischen Verfahren im Sinne von Art. 248 lit. a i.V.m. 250 ZPO zuweisen will, verstösst gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (E. 2).
| Verfahren; Summarische; Summarischen; Ausweisung; Bundes; Zivil; Mieter; Recht; Vorinstanz; Verfahrens; Zivilprozessordnung; Mieterausweisung; Obligationenrecht; Angelegenheiten; Ständerat; Kantone; Katalog; Kantonale;Fälle; Bundesrecht; Nationalrat; Zuweisen; Kantonen; Behandelnden |