E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code de procédure civile (CPC)

Der Art. 218 ZPO wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 218 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRE170015Eheschutz (Mediation)Partei; Parteien; Mediation; Beschwerde; Vorinstanz; Verfahren; Kinder; Unentgeltliche; Besuchsrecht; Eltern; Gesuch; Gegner; Verfügung; Besuchsrechts; Suchsgegner; Beschwerdeverfahren; Gesuchsgegner; Kindsvertreter; Gericht; Vorinstanzliche; Antrag; Unentgeltlichen; Anordnung; Verfahrens; Lösung; Entscheid; Vorinstanzlichen; Affoltern; Besuchsrechtsbeistandschaft
GRZK2-10-42HonorarforderungBerufung; Klagte; Klagten; Recht; Stunden; Verfahren; Beklagten; Fungsklägerin; Honorar; Rufungsklägerin; Urteil; Berufungsklägerin; Zirksgericht; Verfahren; Beklagten; Bezirksgericht; Maloja; Klage; Rische; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Betrag; Züglich; Partei; Schaft
Dieser Artikel erzielt 159 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.71unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Unentgeltliche; Rechtspflege; Verfahren; Gesuch; Verwaltungsgericht; Berücksichtigt; Mediation; Begründung; Begründet; Gemachte; Kindseltern; Anspruch; Steuern; Frist; Monatlich; Partei; Verfahrenskosten; Raten; Vorinstanz; Schweizerischen; Erforderlichen; Erhoben; Kindes; Belegen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 38 (4A_495/2012)Art. 248 lit. a i.V.m. Art. 250 ZPO; § 3 lit. f der Vollzugsverordnung des Kantons Schwyz zum Schweizerischen Obligationenrecht vom 25. Oktober 1974; Mieterausweisung. Eine Mieterausweisung kann einzig beim Vorliegen eines klaren Falles nach Massgabe von Art. 248 lit. b i.V.m. Art. 257 ZPO in einem summarischen Verfahren erwirkt werden. Eine kantonale Bestimmung, welche die Mieterausweisung allgemein dem summarischen Verfahren im Sinne von Art. 248 lit. a i.V.m. 250 ZPO zuweisen will, verstösst gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (E. 2).
Verfahren; Summarische; Summarischen; Ausweisung; Bundes; Zivil; Mieter; Recht; Vorinstanz; Verfahrens; Zivilprozessordnung; Mieterausweisung; Obligationenrecht; Angelegenheiten; Ständerat; Kantone; Katalog; Kantonale;Fälle; Bundesrecht; Nationalrat; Zuweisen; Kantonen; Behandelnden
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz