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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 168CrimPC from 2022

Art. 168 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 168

Right to refuse to testify due to a personal relationship

1 The following persons may refuse to testify:

a.
the accused's spouse or the person who cohabits with the accused;
b.
anyone who has a child with the accused;
c.
anyone who is related to the accused in direct line or by marriage;
d.
the accused's siblings and stepsiblings and the spouse of a sibling or stepsibling;
e.
the siblings and stepsiblings of the accused's spouse, and the spouse of such a sibling or stepsibling;
f.
the accused's foster parents, foster children and foster siblings;
g.45
a person appointed to act as guardian or deputy for the accused.

2 The right to refuse to testify under paragraph 1 letters a and f remains valid if the marriage is dissolved or if in the case of a foster family46, the foster relationship no longer applies.

3 A registered partnership is deemed equivalent to marriage.

4 The right to refuse to testify ceases to apply if:

a.47
the criminal proceedings concern an offence under Articles 111–113, 122, 124, 140, 184, 185, 187, 189, 190 or 191 SCC48; and
b.
the criminal act was directed at a person to whom the witness in accordance with paragraphs 1–3 is related.

45 Amended by Annex No 2 of the FA of 15 Dec. 2017 (Child Protection), in force since 1 Jan. 2019 (AS 2018 2947; BBl 2015 3431).

46 Art. 4–11 of the Ordinance of 19 Oct. 1977 on the Placement of Children in Foster Care and for Adoption (SR 211.222.338).

47 Amended by No III of the FA of 30 Sept. 2011, in force since 1 July 2012 (AS 2012 2575; BBl 2010 5651 5677).

48 SR 311.0


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 168 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB180253Gewerbsmässiger Betrug und WiderrufSchuldig; Beschuldigt; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Vorinstanz; Privatklägerin; Schädigt; Geschädigte; Frauen; Verteidigung; Bedingte; Aussage; Freiheitsstrafe; Recht; Opfer; Berufung; Bedingten; Geschädigten; Kanton; Teilweise; Staatsanwaltschaft; Gutachten; Ckung; Region; Kantons; Betrug; Massnahme; Beziehung
ZHUD140001Zulässigkeit der ZeugnisverweigerungBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Zeugnis; Zeugnisverweigerung; Aussage; Zeuge; Polizei; Zeugnisverweigerungsrecht; Verein; Verfahren; Zeugen; Entscheid; Person; Polizeibeamte; Einvernahme; Verfahren; Sterbebegleiter; Kantons; Mitglied; Rechtsmittel; Staatsanwalt; Freitodbegleitung; Rechtlich; Beschuldigte; Schmid; Akten; Rechtliche; StPO
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.17 (AG.2021.53)Verletzung der Verkehrsregeln (6B_235/2021)Berufung; Berufungskläger; Strafakten; Messprotokoll; Werden; Worden; Person; Fahrzeug; Verfahren; Kantons; Lenker; Messung; Berufungsverhandlung; Geschwindigkeit; Strafgericht; Kantonspolizei; Urteil; Welche; Radarbild; September; Dieser; Strassen; Stellung; Verfahrens; Plädoyer; Treffe; Vorliegend; Strassenverkehr; Gestellt; Berufungsklägers
BSSB.2018.91 (AG.2021.123)Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen, gewerbs- und bandenmässiges Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei (schwerer Fall wegen Banden- und Gewerbsmässigkeit) sowie Einführen, Erwerben, Lagern falschen GeldesSchuldig; Beschuldigte; Kokain; Fingerling; Beschuldigten; Stellt; Fingerlinge; Werden; Lieferung; Fahren; Urteil; Staatsanwaltschaft; Betäubungsmittel; Gemäss; Kilogramm; Wiesen; Worden; Kurier; Abnehmer; Halten; Erstellt; Berufung; Welche; Bezeichnung; Geliefert; Strafgericht; Bekannt; Nachgewiesen; Telefonüberwachung; Auszugehen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 9 (6B_1468/2019)
Regeste
Art. 141 Abs. 2 StPO ; Art. 260 Abs. 1 StGB ; Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Videoaufnahmen bei Landfriedensbruch. Für die Frage, ob eine schwere Straftat im Sinne von Art. 141 Abs. 2 StPO vorliegt, ist nicht das abstrakt angedrohte Strafmass, sondern die Schwere der konkreten Tat entscheidend (E. 1.4.2). Das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung und der Verwertbarkeit von Beweismitteln wiegt bezogen auf den Tatbestand des Landfriedensbruchs grundsätzlich schwer (E. 1.4.3). Für die Bewertung der Schwere dieser Tat ist nicht nur der individuelle Tatbeitrag der beschuldigten Person, sondern sind die gesamten Umstände mitsamt den durch die weiteren Teilnehmer begangenen Gewalttätigkeiten massgebend. Im Ergebnis verletzt die Vorinstanz kein Bundesrecht, indem sie den vorliegenden Landfriedensbruch als schwere Straftat nach Art. 141 Abs. 2 StPO qualifiziert und das öffentliche Interesse an der Aufklärung dieser Tat höher als dasjenige des Beschwerdeführers an der rechtskonformen Erhebung resp. Unverwertbarkeit der privaten Videoaufnahmen gewichtet (E. 1.4.4).
Recht; Schwere; Beschwerde; Landfriedensbruch; Interesse; Beschwerdeführer; Taten; Person; Beschwerdeführers; Videoaufnahmen; Verwertbarkeit; Hinweisen; Beweismittel; Urteil; Vorinstanz; Tatbestand; Landfriedensbruchs; Abstrakt; Interessen; Schwere; Recht; Gewalttätigkeit; Prozessordnung; Vorliegt; Schuldig; Verbrechen; Private
144 IV 28Belehrungspflichten bei polizeilicher Einvernahme; Auskunftspersonen mit Zeugnisverweigerungsrecht; Unverwertbarkeit von Aussagen; Art. 168, Art. 177, Art. 178 und Art. 179 StPO. Wird eine Person von der Polizei einvernommen und steht fest, dass sie später im Verfahren als Zeuge oder Zeugin einzuvernehmen sein wird, muss die Polizei sie sowohl auf die Rechte und Pflichten einer Auskunftsperson als auch auf jene eines Zeugen oder einer Zeugin aufmerksam machen (E. 1.3). Auskunftsperson; Person; Aussage; Zeuge; Zeugnis; Zeugin; Schuldig; Einvernahme; Zeugnisverweigerungsrecht; Zeugen; Beschuldigt; Polizei; Beschuldigte; Verfahren; Beschwerde; Aussageverweigerungsrecht; Staatsanwalt; Einzuvernehmen; Befragt; Verwertbar; Recht; Verpflichtet; Auskunftspersonen; Aussagen; Einzuvernehmende; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Ehefrau; Befragung; Prozess

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2021.13, BP.2021.31Beschwerde; öffnen; Hinzufügen; Filter; Siegelung; Verfahren; Unterlagen; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfahrens; Durchsuchung; Akten; Entscheid; Verfahrensakten; Entscheide; Recht; Urteil; Behörde; FINMA; Interesse; Auskünfte; Geheimhaltung; Papiere; Verdacht; Untersuchung; Urteile; Rechtlich; Geschützte
RR.2019.348Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Schweden. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRGS).Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Bundes; Lautend; Verfahren; Rechtshilfe; Triage; Unterlagen; Konto; Behörde; Verfahrens; Entscheid; Verfahrensakten; Sichergestellt; Gestellten; Akten; Schwedische; Wirtschaftlich; Schlussverfügung; Verfügung; Sichergestellten; Gehör; Beschwerdeführerin; Schwedischen; Anwalt; Ersucht; Bundesstrafgericht; OStA
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