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Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
UV 2013/41 | Versicherungsgericht | 23.12.2014 - Entscheid Art. 77 UVG, Art. 100 Abs. 2 UVV: Zuständigkeit und Leistungspflicht des für den erneuten Unfall zuständigen Versicherers, solange noch eine Kausalität zu einem der beiden Unfälle besteht, auch wenn der zweite Unfall schon wieder abgeheilt ist. Art. 18 UVG: Anspruch auf eine Invalidenrente abgelehnt. Rentenausschliessendes Einkommen in einer optimal angepassten Tätigkeit erzielbar. Derzeitige Arbeitstätigkeit nicht optimal leidensangepasst (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Dezember 2014, UV 2013/41).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_123/2015 | UV-act; Unfall; Einsprache; Leistung; Mobiliar; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; Verfahren; Bericht; Recht; Akten; Einspracheentscheid; |
2012/459 | Versicherungsgericht | 23.12.2014 - Entscheid Art. 14a, Art. 15 ff. und Art. 28 IVG. Mangels leistungsrelevanter Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit kein Anspruch auf IV-Leistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Dezember 2014, IV 2012/459). | ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Quot; Gutachten; IV-Stelle; Störung; Leistung; Einschränkung; Bericht; Syndrom; |
IV 2012/474 | Versicherungsgericht | 22.12.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Zumutbarkeit einer Geschäftsaufgabe zugunsten einer weniger einträglichen einfachen Hilfsarbeit wegen berechtigter Hoffnung auf Wiedererlangen der vollen Arbeitsfähigkeit, die sich auch tatsächlich realisiert hat, verneint. Rückwirkend befristeter Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Dezember 2014, IV 2012/474). | ähig; IV-act; Arbeit; Rente; Einkommen; Anspruch; Unfall; Versicherungsgericht; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Erwerbstätigkeit; Quot; |
IV 2012/347 | Versicherungsgericht | 22.12.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Beweiswürdigung. Aktenkundige Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Gesundheitszustand nach Eintritt der Verschlechterung nicht genügend abgeklärt. Rückweisung zur weiteren medizinischen Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Dezember 2014, IV 2012/347). | IV-act; Gesundheit; Arbeitsfähigkeit; Rente; Behandlung; Recht; Invalidität; IV-Stelle; Gesundheitszustand; Klinik; Invalidenversicherung; |
AVI 2013/74 | Versicherungsgericht | 18.12.2014 - Entscheid Art. 8 Abs. 1 lit. b AVIG. Arbeitsverhältnis auf Abruf: Prüfung des anrechenbaren Arbeitsausfalls ab definitiver Beendigung der Arbeitszuweisung wegen Arbeitsmangels. Ermittlung der Normalarbeitszeit bei Beschäftigungsschwankungen innerhalb der nach der Bundesgerichtspraxis zulässigen Bandbreite. Anrechenbarer Verdienstausfall offen gelassen. Anwendung des Zweifelsfallverfahrens nach Art. 29 AVIG bei allenfalls bestehenden Lohnfortzahlungsansprüchen gegenüber der ehemaligen Arbeitgeberin. Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Verwaltungsverfahren gegeben (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Dezember 2014, AVI 2013/74).Vizepräsidentin Marie-Theres Rüegg Haltinner, Versicherungsrichterin Marie Löhrer,a.o. Versicherungsrichter Christian Zingg; Gerichtsschreiberin Jeannine Bodmer | Arbeit; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Kündigung; Einsprache; Abruf; Arbeitsverhältnis; Ferien; Einspracheentscheid; Anspruch; |
UV 2014/13 | Versicherungsgericht | 18.12.2014 - Entscheid Art. 29 BV: Anspruch auf rechtliches Gehör. Streitgegenstand des Einspracheverfahrens. Die Verfügung bestimmt den weiterziehbaren Anfechtungsgegenstand. Innerhalb des Anfechtungsgegenstandes bilden die von der Beschwerde führenden Partei gestellten Anträge den Streitgegenstand. Anforderungen an die Begründung des Einspracheentscheids. Werden durch die Partei Einwände bzw. Rügen vorgebracht, muss aus der Begründung entnehmbar sein, dass eine Auseinandersetzung damit stattgefunden hat. Aufhebung des Einspracheentscheids und Rückweisung der Angelegenheit zur korrekten Durchführung des Einspracheverfahrens und vollständiger Neubeurteilung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Dezember 2014, UV 2014/13). | Einsprache; Schulter; Suva-act; Begründung; Leistung; Taggeld; Schulterbeschwerden; Unfall; Einspracheentscheid; Verfügung; Gehör; |
B 2014/195 | Verwaltungsgericht | 17.12.2014 - Urteil Öffentliches Beschaffungswesen, selektives Verfahren; Art. 12 Abs. 1 lit. b IVöB.Im Verfahren der Präqualifikation sind jene Anbieter auszuwählen, von denen eine wirtschaftlichere Offerte als von den anderen erwartet werden kann. Die Selektionskriterien müssen graduell messbare Eignungskriterien sein, welche indirekte Aussagen über die vom betreffenden Bieter zu erwartende Leistungsqualität zulassen. Eine Mehreignung, die für den in Frage stehenden Auftrag nutzlos bleiben wird, darf dagegen keine Rolle spielen. Qualifikation der Schlüsselpersonen, Qualität der Referenzobjekte und die Leistungsfähigkeit des Anbieters sind Kriterien, die geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit eines Angebots zu beurteilen (Verwaltungsgericht, B 2014/195).Entscheid vom 17. Dezember 2014 BesetzungPräsident Eugster; Verwaltungsrichter Linder, Heer, Rufener, Bietenharder; Gerichtsschreiber ScherrerVerfahrensbeteiligteBayer Partner AG, Rehetobelstrasse 35a, Postfach, 9006 St. Gallen,Beschwerdeführerin,gegenPolitische Gemeinde Degersheim, Gemeinderat, | Quot; Referenz; Anbieter; Referenzobjekt; Sanierung; Referenzobjekte; Vorinstanz; Präqualifikation; Punkte; Projekt; Angebot; Qualität; |
B 2013/216 | Verwaltungsgericht | 17.12.2014 - UrteilSchmidVerfahrensbeteiligteX.Y., Beschwerdeführer,gegenDepartement des Innern des Kantons St. Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen,Vorinstanz,undPolitische Gemeinde Wil, vertreten durch den Stadtrat, 9500 Wil,Beschwerdegegnerin,GegenstandAbschreibung Rechtsverweigerungsbeschwerde und RekursDas Verwaltungsgericht stellt fest:A. | Recht; Beschluss; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Rekurs; Stadt; Entscheid; Eingabe; Vorinstanz; Verwaltungsgericht; Stadtrat; Grundbedarf; |
B 2012/226 | Verwaltungsgericht | 17.12.2014 - Urteil Entzug des Gastwirtschaftspatents, Art. 13 Abs. 2 Ziff. 1 des Gastwirtschaftsgesetzes (sGS 553.1).Der Beschwerdeführer war seit 2009 Inhaber eines Patents zum Betrieb einer Diskothek. Diese durfte nur unter Auflagen betrieben werden; u.a. war der zulässige Schallpegel auf 93 dB(A) festgelegt und zur Einhaltung der Auflage die Installation eines Schallpegelbegrenzers vorgeschrieben worden. Periodische Kontrollmessungen zeigten, dass der Beschwerdeführer die maximale Schallgrenze nicht einhielt. Auch lieferte er die Messprotokolle des Schallpegelbegrenzers den Bewilligungsbehörden entgegen einer entsprechenden Auflage nicht ab. Der Beschwerdeführer bietet keine Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung, weshalb ihm das Gastwirtschaftspatent zur Recht entzogen wurde. Die Massnahme ist verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2012/226).Entscheid vom | Schall; Patent; Schallpegel; Gericht; Recht; Gallen; Stadt; Patententzug; Kantons; Stadtpolizei; Vorinstanz; Kantonsgericht; Verfügung; |
IV 2012/298 | Versicherungsgericht | 17.12.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Wiederanmeldung Invalidenrente. Abweisung, nachdem auch eine weitere polydisziplinäre (internistisch/rheumatologisch/neurologisch/ psychiatrische) Begutachtung keine Erwerbsunfähigkeit im rentenbegründenden Ausmass bestätigen kann. Die geklagten Schmerzen an weiten Teilen des Körpers können nicht objektiviert werden und werden als (überwindbares) chronifiziertes generalisiertes Ganzkörperschmerzsyndrom ohne adäquates organisches Korrelat am Bewegungsapparat diagnostiziert (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Dezember 2014, IV 2012/298). | Untersuchung; Verfügung; Gutachten; Achtung; Begutachtung; Medas; Abklärung; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Klinik; Recht; Upright; |
IV 2012/404 | Versicherungsgericht | 16.12.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Beurteilung eines Rentengesuchs unter Berücksichtigung eines MEDAS-Gutachtens und in Würdigung „echtzeitlicher“ Berichte der behandelnden Ärzte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Dezember 2014, IV 2012/404). | ähig; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Prozent; Sachverständige; Arbeitsunfähigkeit; MEDAS; Ostschweiz; Beschwerdeführers; IV-act; Recht; |
IV 2012/478 | Versicherungsgericht | 15.12.2014 - Entscheid Qualifikation der Versicherten als teilweise erwerbstätig und teilweise im Haushalt tätig. Die tatsächlichen Einschränkungen der Versicherten in den einzelnen Haushaltsbereichen sind nur ungenügend abgeklärt. Im Rahmen der Abklärung bei der versicherten Person zu Hause muss sich die Abklärungsperson durch eigene Sinneswahrnehmung ein Bild über die Einschränkungen der versicherten Person machen (Augenschein). Für die abschliessende Beurteilung der Einschränkungen einer versicherten Person ist es entscheidend, dass diese Abklärung vor Ort sehr genau vorgenommen und die einzelnen Beobachtungen detailliert protokolliert werden: 1. Protokoll über Befragung der versicherten Person (Fragen und Antworten) 2. Protokoll über den Augenschein, d.h. die Beobachtungen der Abklärungsperson vor Ort (reine Wiedergabe der Beobachtungen) 3. Abschliessende Würdigung der Haushaltabklärung (inkl. Darstellung des subjektiven Eindrucks der Abklärungsperson) Rückweisung der Sache an die Beschwerdegegnerin zur weiteren Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2014, IV 2012/478). | ätig; Abklärung; Einschränkung; Person; Haushalt; Abklärungsperson; Aufgabe; IV-act; Aufgaben; Ehemann; Abklärungsbericht; Verfügung; |
_ | Versicherungsgericht | 15.12.2014 - EntscheidStelle: Versicherungsgericht | ähig; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Arbeitsunfähigkeit; Quot; Klinik; Beurteilung; Versicherungsgericht; Gutachten; Sicht; |
IV 2014/145 | Versicherungsgericht | 12.12.2014 - Entscheid Art. 8 ATSG; Art. 28 IVG. Würdigung eines medizinischen Gutachtens im Zusammenhang mit einer möglichen Borrelien-Infektion. Verneinung eines weiteren Abklärungsbedarfs. Einkommensvergleich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Dezember 2014, IV 2014/145). | IV-act; Gutachten; Borreliose; Recht; Bericht; Klinik; Rechtsvertreter; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Medizin; Ärzte; Sicht; Abklärung; |
IV 2012/473 | Versicherungsgericht | 12.12.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Beweiswürdigung Gutachten. Höhe Tabellenlohnabzug. Kein rentenbegründender Invaliditätsgrad (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Dezember 2014, IV 2012/473). | IV-act; Quot; Beurteilung; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Bericht; IV-Stelle; Rente; MEDAS; Stellung; Versicherungsgericht; Gutachter; |
IV 2014/289 | Versicherungsgericht | 11.12.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Würdigung der medizinischen Aktenlage mit insgesamt drei polydisziplinären Gutachten. Rückweisung zur weiteren Abklärung des somatischen und allenfalls auch des psychischen Gesundheitszustandes. Die invalidisierende Wirkung der beim Beschwerdeführer vorliegenden mittelgradigen depressiven Episode kann nicht mit dem Argument verneint werden, er habe keine konsequente Depressionstherapie befolgt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2014, IV 2014/289). | ähig; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Gutachter; Behandlung; Verfügung; Beschwerdeführers; Diagnose; Leiden; Depression; Episode; |
UV 2013/28 | Versicherungsgericht | 10.12.2014 - Entscheid Art. 86 VUV. Art. 78a UVG. Art. 56 ATSG.Übergangsentschädigung. Zuständigkeit bei mehreren UVG-Versicherern. RechtsverweigerungDie Weigerung eines UVG-Versicherers, betreffend eine geldwerte Leistung gemäss UVG (in casu: Übergangsleistung) zu verfügen, weil seiner Ansicht nach ein anderer UVG-Versicherer dafür zuständig ist, kann eine Rechtsverweigerung darstellen. Erachtet sich ein Versicherer für die Ausrichtung einer bestimmten Leistung als nicht zuständig, hat er ein entsprechendes Leistungsgesuch der versicherten Person mittels einer Verfügung abzuweisen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 2014, UV 2013/28). | Über; Verfügung; Suva-act; Mobiliar; Übergangsentschädigung; Einsprache; Leistung; Anspruch; Recht; Versicherung; Arbeit; |
IV 2012/471 | Versicherungsgericht | 10.12.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 17 Abs. 1 ATSG. Revisionsweise Renteneinstellung wegen Geburt. Unrechtmässige Renteneinstellung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 2014, IV 2012/471). | IV-act; Rente; Quot; Haushalt; Invalidität; Arbeit; %igen; Abklärung; Invaliditätsgrad; IV-Stelle; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; |
IV 2012/284 | Versicherungsgericht | 09.12.2014 - Entscheid Würdigung diverser Gutachten. Da der gutachterlichen Einschätzung einer 100%igen Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin zu folgen ist, wird der Rentenanspruch abgelehnt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Dezember 2014, IV 2012/284). | ähig; MEDAS; IV-act; Arbeitsunfähigkeit; Störung; Arbeitsfähigkeit; Gesundheit; Abklärung; Gutachten; IV-Stelle; Diagnose; |
AHV 2013/12 | Versicherungsgericht | 08.12.2014 - Entscheid Art. 52 AHVG, Art. 25 lit. c FamZG. Schadenersatzverfahren. Haftung des einzigen Verwaltungsratsmitglieds für entgangene Beiträge bejaht. Genügend substanziierte Schadenersatzforderung. Keine Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe für die Beitragspflichtverletzung von längerer Dauer (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Dezember 2014, AHV 2013/12).Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterinnen Marie Löhrer undMarie-Theres Rüegg Haltinner; Gerichtsschreiber Philipp Geertsen | Schaden; Schadenersatz; Beiträge; Quot; Gesellschaft; Ausgleichskasse; Recht; Verwaltungsrat; Schadenersatzforderung; Verfügung; |
UV 2014/51 | Versicherungsgericht | 08.12.2014 - Entscheid Art. 4 ATSG. Art. 9 UVV. Ungewöhnlicher äusserer Faktor infolge Überanstrengung verneint. Unfallähnliche Körperschädigung bei Verdacht auf Sehnenteilriss (Sehnenpartialruptur) verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Dezember 2014, UV 2014/51). | Quot; Unfall; Körper; Sachverhalt; Ereignis; Patientin; Körpers; Recht; Heimbewohnerin; Körperschädigung; Sinne; Einsprache; Basler; |
UV 2013/92 | Versicherungsgericht | 08.12.2014 - Entscheid Art. 6 UVG: Verneinung eines fassbaren pathologischen unfallbedingten Gesundheitsschadens; Erreichen des Status quo sine/ante; natürliche Kausalität von Nackenschmerzen bezogen auf eine schleudertraumaähnliche Verletzung verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Dezember 2014, UV 2013/92). | Unfall; UV-act; Quot; Beschwerden; Untersuchung; Kniegelenk; Recht; Gutachten; Hinweis; Hinweise; Rückfall; Akten; Verletzung; Kreuzband; |
IV 2013/148 | Versicherungsgericht | 08.12.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Rückwirkende abgestufte Rentenzusprache. Verschlechterungen und eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit im Zeitablauf (zuletzt Wiedererlangen einer teilweisen Arbeitsfähigkeit in der als Validentätigkeit betrachteten Arbeit, die aber seit längerem nicht mehr ausgeübt wurde). (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Dezember 2014, IV 2013/148.) | ähig; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Rente; Gutachten; Arbeitsunfähigkeit; MEDAS; -Gutachten; Anspruch; Invalidität; Recht; Invalide; |
IV 2012/428 | Versicherungsgericht | 08.12.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 8 ATSG. Art. 16 ATSG. Rentenanspruch. Würdigung eines polydisziplinären Gutachtens. Bestätigung der Erkenntnisse aus dem Gutachten durch nachträglich durchgeführte med. Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Dezember 2014, IV 2012/428). | IV-act; Invalid; Bericht; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; IV-Stelle; Klinik; Störung; Sachverständige; Rente; Behandlung; Ärzte; |
IV 2012/419 | Versicherungsgericht | 08.12.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Art. 49 Abs. 3 ATSG. Begründungspflicht. Invaliditätsbemessung. Würdigung eines polydisziplinären Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Dezember 2014, IV 2012/419). | ähig; IV-act; Arbeit; Prozent; Begründung; Verfügung; Invalidität; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Sachverständigen; Invaliditätsgrad; |
IV 2012/345 | Versicherungsgericht | 08.12.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Rückwirkende Zusprache einer befristeten, abgestuften Invalidenrente. Unteilbarkeit des Rentenanspruchs. Unteilbarkeit der Verfügung über den Rentenanspruch. „Verrechnung“ des Anspruchs mit bereits (vorsorglich) geleisteten Rentenzahlungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Dezember 2014, IV 2012/345). | Rente; Verfügung; Prozent; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Sachverständige; Sachverständigen; MEDAS; Invalidität; Recht; |