Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
2K 18 6Kantonsgericht14.12.2018 - Hat das Nachlassgericht einem nach Art. 298 Abs. 2 SchKG ermächtigungsbedürftigen Rechtsgeschäft zugestimmt, so kann dieses Rechtsgeschäft nicht mehr angefochten werden (Art. 285 Abs. 3 SchKG). Dies gilt auch für eine Anfechtung infolge Irrtums oder Täuschung nach Art. 31 OR.SchKG; Recht; Aktien; Konkurs; Lassstundung; Entscheid; Beschwerde-Weiterzug; Vereinbarung; Lassrichterin; Ermächtigung; Bezirksgericht;
3C 18 16Kantonsgericht28.11.2018 - Art. 99 Abs. 3 lit. b ZPO nennt ausdrücklich nur das Scheidungsverfahren, in welchem eine Sicherheitsleistung ausgeschlossen sein soll. Der Wortlaut dieser Bestimmung ist klar und bedarf keiner Auslegung. Gemäss Art. 284 Abs. 3 ZPO gelten für streitige Abänderungsverfahren die Vorschriften über die Scheidungsklage. Damit sind aber die Bestimmungen der Art. 290 ff. ZPO gemeint. Ein genereller gesetzlicher Verweis auf eine sinngemässe (oder auch akzessorische) Anwendung der Bestimmungen zum Scheidungsverfahren als solchem ist darunter nicht zu verstehen.

Somit ist festzuhalten, dass aufgrund des klaren Wortlauts der Bestimmung der Ausschluss von Art. 99 Abs. 3 lit. b ZPO für ein Urteilsabänderungsverfahren nicht gilt.

Beschwerdegegner; Frist; Gesuch; Sicherheit; Verfügung; Beschwerdeantwort; Sistierungsantrag; Vorinstanz; Sicherheitsleistung; Einreichung;
3C 18 16Kantonsgericht28.11.2018 - Art. 99 Abs. 3 lit. b ZPO nennt ausdrücklich nur das Scheidungsverfahren, in welchem eine Sicherheitsleistung ausgeschlossen sein soll. Der Wortlaut dieser Bestimmung ist klar und bedarf keiner Auslegung. Gemäss Art. 284 Abs. 3 ZPO gelten für streitige Abänderungsverfahren die Vorschriften über die Scheidungsklage. Damit sind aber die Bestimmungen der Art. 290 ff. ZPO gemeint. Ein genereller gesetzlicher Verweis auf eine sinngemässe (oder auch akzessorische) Anwendung der Bestimmungen zum Scheidungsverfahren als solchem ist darunter nicht zu verstehen.

Somit ist festzuhalten, dass aufgrund des klaren Wortlauts der Bestimmung der Ausschluss von Art. 99 Abs. 3 lit. b ZPO für ein Urteilsabänderungsverfahren nicht gilt.

Beschwerdegegner; Frist; Gesuch; Sicherheit; Verfügung; Beschwerdeantwort; Sistierungsantrag; Vorinstanz; Sicherheitsleistung; Einreichung;
7H 17 95Kantonsgericht26.11.2018 - Voraussetzungen für die Beschwerdelegitimation im öffentlichen Bauverfahren. Nicht nur die räumliche Beziehungsnähe spielt eine entscheidende Rolle, sondern es sind auch weitere Gesichtspunkte mit einzubeziehen bzw. ist eine Prüfung aufgrund der gesamten Verhältnisse vorzunehmen.Beschwer; Grundstück; Interesse; Urteil; Beschwerdeführers; Recht; Treppenlift; BGer-Urteil; Bauprojekt; Sicht; Lärm;
7H 17 95Kantonsgericht26.11.2018 - Voraussetzungen für die Beschwerdelegitimation im öffentlichen Bauverfahren. Nicht nur die räumliche Beziehungsnähe spielt eine entscheidende Rolle, sondern es sind auch weitere Gesichtspunkte mit einzubeziehen bzw. ist eine Prüfung aufgrund der gesamten Verhältnisse vorzunehmen.Beschwer; Grundstück; Interesse; Urteil; Beschwerdeführers; Recht; Treppenlift; BGer-Urteil; Bauprojekt; Sicht; Lärm;
7H 18 104Kantonsgericht21.11.2018 - Auslegung der Formulierung "An- oder Einbau einer Kleinwohnung (Einliegerwohnung)" in den Sonderbauvorschriften eines Gestaltungsplans. Respektierung des Beurteilungsspielraums der Gemeinde bei der Auslegung von Gestaltungsplanvorschriften (Gemeindeautonomie).Einliegerwohnung; Gestalt; Gestaltung; Kleinwohnung; Gestaltungsplan; Gebäude; Gemeinde; Vorinstanz; Wohnung; Auslegung;
7H 18 104Kantonsgericht21.11.2018 - Auslegung der Formulierung 'An- oder Einbau einer Kleinwohnung (Einliegerwohnung)' in den Sonderbauvorschriften eines Gestaltungsplans. Respektierung des Beurteilungsspielraums der Gemeinde bei der Auslegung von Gestaltungsplanvorschriften (Gemeindeautonomie).Einliegerwohnung; Gestalt; Gestaltung; Kleinwohnung; Gestaltungsplan; Gebäude; Gemeinde; Vorinstanz; Wohnung; Auslegung;
7H 18 206Kantonsgericht16.11.2018 - Die Baueinsprache nach § 194 PBG ist kein Rechtsmittel, sondern garantiert den in der Bundesverfassung verankerten Gehörsanspruch legitimierter Dritter im Baubewilligungsverfahren. Demzufolge sind nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung unterlegene Baueinsprecher dem Grundsatz nach nicht mit Gebühren zu belasten. Vorbehalten bleibt die Gebührenpflicht bei missbräuchlichen Baueinsprachen (Praxisänderung).Recht; Einsprache; Bundes; Bundesgericht; Einsprecher; Gebühr; Gehör; Baubewilligung; Verfahren; Rechtsprechung; Praxis; Gebühren;
7H 18 206Kantonsgericht16.11.2018 - Die Baueinsprache nach § 194 PBG ist kein Rechtsmittel, sondern garantiert den in der Bundesverfassung verankerten Gehörsanspruch legitimierter Dritter im Baubewilligungsverfahren. Demzufolge sind nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung unterlegene Baueinsprecher dem Grundsatz nach nicht mit Gebühren zu belasten. Vorbehalten bleibt die Gebührenpflicht bei missbräuchlichen Baueinsprachen (Praxisänderung).Recht; Einsprache; Bundes; Bundesgericht; Einsprecher; Gebühr; Gehör; Baubewilligung; Verfahren; Rechtsprechung; Praxis; Gebühren;
7H 18 129Kantonsgericht14.11.2018 - Mindestanforderung an Liegeboxen für Jungtiere (E. 5). Verhältnismässigkeit der verfügten Reduktion des Milchviehbestands (E. 7).Tiere; Betrieb; Vorinstanz; Kälber; Liegeboxen; Verfügung; Tierschutz; Reduktion; Massnahme; Kontrolle; Milchkühe; Boxen; Recht; Arbeit;
7H 18 129Kantonsgericht14.11.2018 - Mindestanforderung an Liegeboxen für Jungtiere (E. 5). Verhältnismässigkeit der verfügten Reduktion des Milchviehbestands (E. 7).Tiere; Vorinstanz; Betrieb; Kälber; Liegeboxen; Verfügung; Tierschutz; Reduktion; Massnahme; Kontrolle; Milchkühe; Boxen; Recht; Arbeit;
7H 18 205Kantonsgericht06.11.2018 - Bedeutung eines in den Ausschreibungsunterlagen als obligatorisch bezeichneten Besichtigungstermins (E. 3.3.3 und 3.3.4.1). Folgen der Nichtteilnahme am obligatorischen Besichtigungstermin und Zulässigkeit eines nachträglich eingeräumten Ersatzbegehungstermins (E. 3.3.4.2 und 3.3.5). Grundsatz der Stabilität der Ausschreibung und Voraussetzungen für eine zulässige Anpassung einer Verfahrensregel (E. 3.3.5.4).Vergabe; Zuschlag; Zuschlags; Besichtigung; Ausschreibung; Anbieter; Vergabebehörde; Teilnahme; Urteil; Begehung; Besichtigungstermin;
7H 18 205Kantonsgericht06.11.2018 - Bedeutung eines in den Ausschreibungsunterlagen als obligatorisch bezeichneten Besichtigungstermins (E. 3.3.3 und 3.3.4.1). Folgen der Nichtteilnahme am obligatorischen Besichtigungstermin und Zulässigkeit eines nachträglich eingeräumten Ersatzbegehungstermins (E. 3.3.4.2 und 3.3.5). Grundsatz der Stabilität der Ausschreibung und Voraussetzungen für eine zulässige Anpassung einer Verfahrensregel (E. 3.3.5.4).Vergabe; Zuschlag; Zuschlags; Besichtigung; Ausschreibung; Anbieter; Vergabebehörde; Teilnahme; Urteil; Begehung; Besichtigungstermin;
JSD 2018 3Justiz- und Sicherheitsdepartement29.10.2018 - Wird einem Mitglied des Gemeinderates die gesamte Ressortverantwortung entzogen, stellt dies eine anfechtbare Verfügung dar.

Der vorgängige Verzicht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs bei vorsorglichen Verfügungen (superprovisorische Massnahme) rechtfertigt sich nur, wenn gewichtige Anliegen und Interessen gefährdet sind oder dadurch der Zweck der behördlichen Anordnung vereitelt würde. Dies darf nicht leichthin angenommen werden. Die Anhörung muss so rasch als möglich nachgeholt werden, und die superprovisorische ist durch eine vorsorgliche oder definitive Massnahme abzulösen.

Aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Rechte der gewählten Person ist für den Entzug der gesamten Ressortverantwortung eine Rechtsgrundlage in einem Gesetz im formellen Sinne erforderlich. Die Amtsenthebung steht einzig dem Regierungsrat zu.
Gemeinde; Gemeinderat; Massnahme; Recht; Anordnung; Ressort; Grundlage; Verwaltung; Ressortverantwortung; Entscheid; Massnahmen; Gehör;
5V 18 35Kantonsgericht08.10.2018 - Prämienverbilligungen werden nicht nachträglich für Steuerjahre ausbezahlt, sondern für das laufende Jahr und grundsätzlich gestützt auf die aktuellsten Verhältnisse (E. 3.3.1).



Die Ausgleichskasse konnte vorliegend unabhängig vom budgetlosen Zustand des Kantons die Prämienverbilligungsansprüche auch gestützt auf § 8a Abs. 1 PVG von Amtes wegen für das ganze Jahr 2017 anpassen respektive aufheben (E. 3.3.2).



Der Zweck der Prämienverbilligung wird offensichtlich nicht erfüllt, wenn Versicherten, obwohl sie im Anspruchsjahr ein Einkommen weit über der Anspruchsgrenze erzielen, noch gestützt auf ihr vormals viel geringer ausgefallenes Einkommen solche Beiträge gewährt werden (E. 3.3.4).



Prämie; Prämien; Prämienverbilligung; Anspruch; Ausgleichskasse; Steuerveranlagung; Anspruchs; Einkommen; Berechnung; Einkommens;
5V 18 35Kantonsgericht08.10.2018 - Prämienverbilligungen werden nicht nachträglich für Steuerjahre ausbezahlt, sondern für das laufende Jahr und grundsätzlich gestützt auf die aktuellsten Verhältnisse (E. 3.3.1).



Die Ausgleichskasse konnte vorliegend unabhängig vom budgetlosen Zustand des Kantons die Prämienverbilligungsansprüche auch gestützt auf § 8a Abs. 1 PVG von Amtes wegen für das ganze Jahr 2017 anpassen respektive aufheben (E. 3.3.2).



Der Zweck der Prämienverbilligung wird offensichtlich nicht erfüllt, wenn Versicherten, obwohl sie im Anspruchsjahr ein Einkommen weit über der Anspruchsgrenze erzielen, noch gestützt auf ihr vormals viel geringer ausgefallenes Einkommen solche Beiträge gewährt werden (E. 3.3.4).



Prämie; Prämien; Prämienverbilligung; Anspruch; Ausgleichskasse; Steuerveranlagung; Anspruchs; Einkommen; Berechnung; Einkommens;
3B 18 16Kantonsgericht27.09.2018 - Ein Elternteil kann nur zur Übernahme von nicht vorgesehenen ausserordentlichen Kinderkosten verpflichtet werden, wenn dies seine Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung sämtlicher bestehender Beitragspflichten ohne Eingriff in sein Existenzminimum erlaubt.Leistung; Kinderkosten; Existenzminimum; Parteien; Beitrags; Eltern; Unterhaltsbeiträge; Eingriff; Kindes; Elternteil; Überschüsse;
3B 18 16Kantonsgericht27.09.2018 - Ein Elternteil kann nur zur Übernahme von nicht vorgesehenen ausserordentlichen Kinderkosten verpflichtet werden, wenn dies seine Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung sämtlicher bestehender Beitragspflichten ohne Eingriff in sein Existenzminimum erlaubt.Leistung; Kinderkosten; Existenzminimum; Parteien; Beitrags; Eltern; Unterhaltsbeiträge; Eingriff; Kindes; Elternteil; Überschüsse;
7W 18 5Kantonsgericht26.09.2018 - Steuerpflicht. Definition steuerrechtlicher Aufenthalt. Keine unbeschränkte Steuerpflicht eines internationalen Wochenaufenthalters, jedoch beschränkte Steuerpflicht gestützt auf Erwerbstätigkeit in der Schweiz (E. 3). Qualifikation als unselbständige Erwerbstätigkeit in Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Hellenischen Republik (Griechenland; E. 4).ändig; Schweiz; Arbeit; Erwerbstätigkeit; Aufenthalt; Person; Recht; Dienst; DBA-GR; Vertrag; Steuerpflicht; Kanton; Beschwerdeführers;
7W 18 5Kantonsgericht26.09.2018 - Steuerpflicht. Definition steuerrechtlicher Aufenthalt. Keine unbeschränkte Steuerpflicht eines internationalen Wochenaufenthalters, jedoch beschränkte Steuerpflicht gestützt auf Erwerbstätigkeit in der Schweiz (E. 3). Qualifikation als unselbständige Erwerbstätigkeit in Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Hellenischen Republik (Griechenland; E. 4).ändig; Schweiz; Arbeit; Erwerbstätigkeit; Aufenthalt; Person; Recht; Dienst; DBA-GR; Vertrag; Steuerpflicht; Kanton; Beschwerdeführers;
5V 18 94Kantonsgericht13.09.2018 - Prämienverbilligungen werden nicht nachträglich für Steuerjahre ausbezahlt, sondern für das laufende Jahr und grundsätzlich gestützt auf die aktuellsten Verhältnisse (E. 4.3.1).



Die Ausgleichskasse konnte vorliegend unabhängig vom budgetlosen Zustand des Kantons die Prämienverbilligungsansprüche auch gestützt auf § 8a Abs. 1 PVG von Amtes wegen für das ganze Jahr 2017 anpassen respektive aufheben (E. 4.3.2).



Der Zweck der Prämienverbilligung wird offensichtlich nicht erfüllt, wenn Versicherten nach Abschluss ihrer Ausbildungen und obwohl sie inzwischen in normalen Arbeitsverhältnissen mit entsprechenden Löhnen stehen, noch gestützt auf ihre Einkommen als Lernende oder Studierende solche Beiträge gewährt werden (E. 4.3.3).

Prämien; Prämienverbilligung; Anspruch; Einkommen; Steuerveranlagung; Anspruchs; Einkommens; Ausgleichskasse; Anspruchsjahr; Berechnung;
5V 18 94Kantonsgericht13.09.2018 - Prämienverbilligungen werden nicht nachträglich für Steuerjahre ausbezahlt, sondern für das laufende Jahr und grundsätzlich gestützt auf die aktuellsten Verhältnisse (E. 4.3.1).



Die Ausgleichskasse konnte vorliegend unabhängig vom budgetlosen Zustand des Kantons die Prämienverbilligungsansprüche auch gestützt auf § 8a Abs. 1 PVG von Amtes wegen für das ganze Jahr 2017 anpassen respektive aufheben (E. 4.3.2).



Der Zweck der Prämienverbilligung wird offensichtlich nicht erfüllt, wenn Versicherten nach Abschluss ihrer Ausbildungen und obwohl sie inzwischen in normalen Arbeitsverhältnissen mit entsprechenden Löhnen stehen, noch gestützt auf ihre Einkommen als Lernende oder Studierende solche Beiträge gewährt werden (E. 4.3.3).

Prämien; Prämienverbilligung; Anspruch; Einkommen; Steuerveranlagung; Anspruchs; Einkommens; Ausgleichskasse; Anspruchsjahr; Berechnung;
1H 18 3Kantonsgericht07.09.2018 - Ein hinreichender Tatverdacht für eine Gewaltanwendung genügt als Voraussetzung für eine Pflichtberatung (E. 3.5.2). Häusliche Gewalt ist kein Privatproblem (E. 3.5.3). Die Gewaltberatung dient der Rückfallprävention und dem Opferschutz und ist ein wichtiger Bestandteil bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Pflichtberatung (E. 3.5.4).Gewalt; Verletzungen; Polizei; Frauen; Opfer; Pflichtberatung; Gewaltberatung; Beschwerdeführers; Fingerabdruck; Hämatom; Staat; Person;
1H 18 3Kantonsgericht07.09.2018 - Ein hinreichender Tatverdacht für eine Gewaltanwendung genügt als Voraussetzung für eine Pflichtberatung (E. 3.5.2). Häusliche Gewalt ist kein Privatproblem (E. 3.5.3). Die Gewaltberatung dient der Rückfallprävention und dem Opferschutz und ist ein wichtiger Bestandteil bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt. Es besteht ein öffentliches Interesse an der Pflichtberatung (E. 3.5.4).Gewalt; Verletzungen; Polizei; Frauen; Opfer; Pflichtberatung; Gewaltberatung; Beschwerdeführers; Fingerabdruck; Hämatom; Staat; Person;
7H 17 336Kantonsgericht22.08.2018 - Ursprünglich falsche Lohneinreihung einer Primarschullehrperson. Rückforderung des zu viel ausbezahlten Lohns durch die Schulleitung. Frage der Zulässigkeit der Wiedererwägung nach § 116 Abs. 1 VRG. Abwägung zwischen dem Interesse an der richtigen Anwendung des Rechts und dem Grundsatz des Vertrauensschutzes. Lohnklasse; Entscheid; Schulleitung; Recht; Dienst; Vertrauen; Person; Verfügung; Dienststelle; Personal; Vertrauens; Lehrdiplom;
7H 17 336Kantonsgericht22.08.2018 - Ursprünglich falsche Lohneinreihung einer Primarschullehrperson. Rückforderung des zu viel ausbezahlten Lohns durch die Schulleitung. Frage der Zulässigkeit der Wiedererwägung nach § 116 Abs. 1 VRG. Abwägung zwischen dem Interesse an der richtigen Anwendung des Rechts und dem Grundsatz des Vertrauensschutzes. Lohnklasse; Entscheid; Schulleitung; Recht; Dienst; Vertrauen; Person; Verfügung; Dienststelle; Personal; Vertrauens; Lehrdiplom;