Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 1996

Es wurde zuvor Band V Sozialversicherungsrecht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen
DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
122 V 185 15.05.1996Art. 52 AHVG. Die Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers kann in sinngemässer Anwendung von Art. 4 VG bzw. Art. 44 Abs. 1 OR herabgesetzt werden, wenn und soweit eine grobe Pflichtverletzung der Verwaltung für die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens adäquat kausal gewesen ist (Änderung der Rechtsprechung).
Schaden; Herabsetzung; Schadenersatz; Urteil; Haftung; Herabsetzungsgründe; Arbeitgeber; Herabsetzungsgründen; Bundes;
122 V 256 17.05.1996Art. 8 Abs. 1 lit. e,Art. 9 Abs. 3, Art. 13 Abs. 1 AVIG, Art. 11 Abs. 1 und 2 AVIV. - Eine Aufrundung der als Beitragszeit anrechenbaren Kalendertage auf die gesetzliche Mindestbeitragszeit fällt auch dann nicht in Betracht, wenn diese nur um den Bruchteil eines Tages nicht erreicht wird. - Umrechnung von Beschäftigungstagen in Kalendertage. Ermittlung des Umrechnungsfaktors. Arbeit; Beitragszeit; Arbeitslose; Beschäftigung; Kalendertage; Arbeitslosen; Rahmenfrist; Beschäftigungstage; Umrechnung; Beschwerde;
122 V 433 22.05.1996Art. 3 Abs. 1, 24 Abs. 2 AVIG (in der bis 31. Dezember 1995 gültigen Fassung). Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung für einen Teilverdienstausfall, wenn ein Versicherter, der gleichzeitig mehrere Teilzeitarbeiten ausübt, in einer dieser Anstellungen arbeitslos wird (Präzisierung der Rechtsprechung).
Chômage; Assurance; Travail; Assuré; Partie; Indemnité; Salaire; Revenu; Qu'il; Cotisations; Montant; Chaque; Emploi; Partiel; Légal;
122 V 218 23.05.1996Art. 31 Abs. 1 IVG: Mahn- und Bedenkzeitverfahren. Gegenüber einem Eingliederungsmassnahmen ablehnenden Versicherten darf die Verwaltung in jedem Fall erst nach durchgeführtem Mahn- und Bedenkzeitverfahren die Verweigerung oder den Entzug von Versicherungsleistungen verfügen. Das Mahn- und Bedenkzeitverfahren gemäss Art. 31 Abs. 1 IVG kann nicht durch einen blossen (in die Ablehnungsverfügung aufgenommenen) Hinweis auf die Möglichkeit einer späteren Neuanmeldung ersetzt werden, und es muss auch dann durchgeführt werden, wenn der Versicherte eine konkrete zumutbare Eingliederungsmassnahme unmissverständlich abgelehnt hat (Änderung der Rechtsprechung).
Bedenkzeit; Eingliederung; Bedenkzeitverfahren; Eingliederungsmassnahme; Leistung; Rechtsprechung; Eingliederungsmassnahmen; Verwaltung;
122 V 230 23.05.1996Art. 6 UVG, Art. 9 Abs. 1 UVV, Art. 2 Abs. 2 KVG: Begriff der "unfallbedingten" Infektion. Der Zeckenbiss Typ Ixodes erfüllt alle Merkmale eines Unfalls. Accident; Tique; Maladie; Infection; Piqûre; Atteint; D'une; Atteinte; Morsure; être; Transmis; Comme; Ordinaire; Lésion; Accidentel;
122 V 212 10.06.1996Art. 21 Abs. 1 IVG, Art. 2 Abs. 2 HVI, Art. 7 und 8 HVI, Ziff. 10 Ingress und 10.04* HVI Anhang. - Erwerbstätigkeit und Tätigkeit im Aufgabenbereich im Sinne von Art. 27 Abs. 2 IVV sind hinsichtlich der Abgabe von Motorfahrzeugen und Invalidenfahrzeugen gemäss Ziff. 10.01*-10.04* HVI Anhang, allenfalls in Form von Amortisations- und Reparaturkostenbeiträgen, einander gleichgestellt (vgl. BGE 116 V 322; ferner BGE 117 V 273 Erw. 2b/bb). Die Tätigkeit im Aufgabenbereich muss unter dem Gesichtspunkt der Eingliederungswirksamkeit von existentieller Bedeutung sein. - In casu Voraussetzungen für die Gewährung von Amortisations- und Reparaturkostenbeiträgen an den selbst angeschafften Personenwagen bei einer haushaltführenden verheirateten Versicherten mit einem Kleinkind verneint. Hilfsmittel; Anspruch; Erwerbstätigkeit; Eingliederung; Aufgabenbereich; Haushalt; Ausübung; Amortisations; Reparaturkosten; Arbeit;
122 V 113 13.06.1996Art. 13 Abs. 1 und 2 IVG, Art. 1 Abs. 1 und 2 GgV, Ziff. 404 GgV Anhang. Zusammenfassung der Rechtsprechung zum psychoorganischen Syndrom (POS) gemäss Ziff. 404 GgV Anhang. An den Erfordernissen der Diagnosestellung und Behandlung vor vollendetem 9. Altersjahr als Anspruchsvoraussetzungen ist festzuhalten. Geburt; Geburtsgebrechen; Alter; Diagnose; Behandlung; Altersjahr; Medizinisch; Abgrenzung; Vollendung; Verordnung; Altersjahres; Anspruch;
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz