Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 5 und Jahr 1996

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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
122 V 28 22.01.1996Art. 98 f. MVG, Art. 12 aMVG, Art. 109 MVG: Übergangsrecht. Ist es bis zum Inkrafttreten des revidierten MVG vom 19. Juni 1992 zum Erlass lediglich des (nicht ausdrücklich angenommenen) Vorschlages, nicht aber der Verfügung gekommen (vgl. Art. 12 aMVG), beurteilt sich der Versicherungsfall nach neuem Recht. Art. 18 Abs. 6 MVG. Zum Umfang der Bundeshaftung für die Folgen medizinischer Vorkehren. Bundeshaftung; Militärversicherung; Recht; Prozent; Entscheid; Rente; Haftung; Einsprache; Verwaltung; Verfügung; Massnahme;
122 V 1 08.01.1996Art. 9 Abs. 1 AHVG, Art. 17 und 20 Abs. 1 AHVV. Einkommen, das einem Besitzer eines Weinberges zufällt, den er auf eigene Rechnung bewirtschaften lässt, unterliegt der Beitragspflicht. Bestätigung der Rechtsprechung. Revenu; Propriétaire; Activité; Exploitation; Vigne; Domaine; Dépendante; D'une; L'exploitation; Canton; Indépendante; Vignes; Personne;
122 V 178 10.04.1996Art. 5 Abs. 2 AHVG, Art. 7 lit. c AHVV: Abgabe von Aktien an Lohnempfänger. Die Abgabe von Aktien, die aus einem eigenen Fonds der Aktiengesellschaft bezahlt werden (Gratisaktien), an Aktionäre, die gleichzeitig Angestellte der Aktiengesellschaft sind, stellt kein beitragspflichtiges Einkommen dar.
Actions; été; Société; Capital; Salarié; D'une; Elles; Déterminant; Gratuites; Salaire; Entre; D'actions; Prestation; Valeur; Remise;
122 V 242 16.04.1996Art. 48 Abs. 1, Art. 49 Abs. 1 und 2 sowie Art. 59 MVG, Art. 25 Abs. 1 und 2 MVV. - Die dauerhaften Beeinträchtigungen der Integrität, die keine Verminderung von Lebensfunktionen nach sich ziehen, geben ebenfalls Anspruch auf eine Integritätsschadenrente nach Art. 48 ff. MVG. - Art. 25 Abs. 1 und 2 MVV ist insofern gesetzwidrig, als mit dieser Bestimmung ein massgebender Mindestansatz für die Zusprechung einer Rente festgesetzt wird. Atteinte; Intégrité; L'intégrité; Droit; Rente; Assuré; D'une; Indemnité; L'assuré; Décision; L'objet; Morale; Réparation; Titre;
122 V 151 18.04.1996Art. 24 Abs. 1 BVV 2: Begriff des ungerechtfertigten Vorteils. Unter dem "mutmasslich entgangenen Verdienst" ist das hypothetische Einkommen zu verstehen, das der Versicherte ohne Invalidität erzielen würde. Rente; Invalidité; L'assurance; Calcul; Assuré; Assurances; Prestations; Surindemnisation; Droit; D'invalidité; Fondation; Prévoyance;
122 V 142 24.04.1996Art. 28, 29, 66 BVG, Art. 331b OR, Art. 89bis ZGB. - Damit die als Befreiungsversprechen (Art. 175 Abs. 1 OR) zu wertende arbeitsvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den reglementsgemäss dem versicherten Arbeitnehmer obliegenden Einkauf zu finanzieren, vorsorgerechtlich bedeutsam wird, bedarf es nicht nur eines Schuldübernahmevertrages (Art. 176 Abs. 1 OR) zwischen Vorsorgeeinrichtung und Arbeitgeber, sondern einer schriftlichen Änderung des Vorsorgevertrages selbst (Präzisierung der Rechtsprechung). - In casu haben die Parteien des Vorsorgevertrages eine formgültige Absprache getroffen; doch ergibt deren Auslegung, dass damit die reglementarische Ordnung nicht derogiert wird. Vorsorge; Einkauf; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Beschwerdeführer; Recht; Einkaufs; Reglement; Vorsorgeeinrichtung; Pensionskasse;
122 V 134 30.04.1996Art. 25 und 27 ELV: Rückerstattung und Erlass der Rückforderung im Falle unrechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen. Die Pflicht zur Rückerstattung von Ergänzungsleistungen im Falle einer Nachzahlung von Renten (in casu einer Rente der zweiten Säule) besteht unabhängig von einer allfälligen Verletzung der Meldepflicht. Es geht einzig darum, die gesetzliche Ordnung nach Entdecken einer neuen Tatsache wieder herzustellen. Prestation; Assuré; Décision; L'assuré; Obligation; Rente; Assurée; Prestations; Complément; L'assurée; D'une; Complémentaire;
122 V 221 30.04.1996Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 27 Abs. 1 ELV. Kommt es wegen rückwirkend ausbezahlter Rentenleistungen zu einer Rückerstattung von Ergänzungsleistungen, stellt diese insoweit keine grosse Härte dar, als die aus den entsprechenden Nachzahlungen stammenden Mittel im Zeitpunkt, in dem die Rückzahlung erfolgen sollte, noch vorhanden sind (Präzisierung der Rechtsprechung). Rückerstattung; Recht; Ergänzungsleistungen; Erlass; Rechtsprechung; Härte; Rente; Renten; Glaube; Glauben; Leistungen; Beschwerde;
122 V 331 30.04.1996Art. 6bis KUVG, Art. 16 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 AHVG. Verwirkung des Forderungsanspruchs für noch nicht entrichtete Krankenkassenprämien. Analoge Anwendung von Art. 16 AHVG. Cassa; Dell'; Malati; Azioni; Premi; Decisione; Delle; Credito; Assicurativi; Stato; Della; Importo; Precetto; Esecutivo; Assicurazioni;
122 V 157 03.05.1996Art. 4 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK. - Art. 4 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK umfassen keinen formellen Anspruch auf Beizug versicherungsexterner medizinischer Gutachten, wenn Leistungsansprüche streitig sind. - Im Rahmen der freien Beweiswürdigung ist es grundsätzlich zulässig, dass Verwaltung und Sozialversicherungsrichter den Entscheid allein auf versicherungsinterne Entscheidungsgrundlagen stützen. An die Unparteilichkeit und Zuverlässigkeit solcher Grundlagen sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen.
Beweis; Recht; Gutachten; Anspruch; Entscheid; Medizinische; Beweiswürdigung; Verfahren; Gericht; Verwaltung; Hinweisen; Erheblich; Gehör;
122 V 185 15.05.1996Art. 52 AHVG. Die Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers kann in sinngemässer Anwendung von Art. 4 VG bzw. Art. 44 Abs. 1 OR herabgesetzt werden, wenn und soweit eine grobe Pflichtverletzung der Verwaltung für die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens adäquat kausal gewesen ist (Änderung der Rechtsprechung).
Schaden; Herabsetzung; Schadenersatz; Urteil; Haftung; Herabsetzungsgründe; Arbeitgeber; Herabsetzungsgründen; Bundes;
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