Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 4 und Jahr 1960

Es wurde zuvor Band IV Strafrecht und Strafvollzug ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
86 IV 184 15.07.1960Art. 304 Ziff. 1 Abs. 2 StGB; Irreführung der Rechtspflege. 1. Diese Bestimmung ist auch anwendbar auf Angeschuldigte, die in einer gegen sie durchgeführten Strafuntersuchung sich selbst fälschlicherweise einer Straftat bezichtigen (Erw. 1). 2. Die Strafbarkeit der Tat, die Gegenstand der Selbstbeschuldigung bildet, ist Tatbestandsmerkmal des Vergehens des Art. 304, nicht blosse Strafbarkeitsbedingung (Erw. 2).
Schuldig; Falsche; Handlung; Angeschuldigte; Fälschlicherweise; Baren; Barkeit; Selbstbeschuldigung; Rechtspflege; Behörde; Bildet;
86 IV 136 29.07.19601. Art. 352 ff. StGB; Rechtshilfe. Durch das Gesuch um Ermächtigung eines Bundesbeamten zur Zeugenaussage und zur Herausgabe von amtlichen Akten wird Rechtshilfe im Sinne von Art. 352 ff. StGB beansprucht, über deren Gewährung im Streitfall das Bundesgericht entscheidet (Erw. 1). 2. Art. 28 BtG; Zeugnispflicht der Bundesbeamten. Ermächtigung des Beamten zur Zeugenaussage und Aktenvorlage. Wovon hängt es ab, ob die Ermächtigung zu erteilen ist oder verweigert werden darf? (Erw. 2-4). Ermächtigung; Zeuge; Gesuch; Beamte; Rechtshilfe; Zeugenaussage; Verwaltung; Beamten; Eidgenössische; Untersuchungsrichter;
86 IV 175 17.08.1960Art. 173 Ziff. 2 StGB. An den Beweis des guten Glaubens sind geringere Anforderungen zu stellen, wenn die ehrverletzende Äusserung im Prozess zur Wahrung berechtigter Interessen getan worden ist.
Interesse; Äusserung; Anwalt; Behauptungen; Interessen; Anforderungen; Sachverhalt; Wahrnehmung; Richtigkeit; Prozesspartei; Auftraggeber;
86 IV 194 01.09.1960Art. 350 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 263 BStP. 1. Der gesetzliche Gerichtsstand bildet die Regel, von der nur ausnahmsweise abgegangen werden darf; Ausnahme verneint (Erw. 1 und 2). 2. Kostenpflicht des Kantons, der das Bundesgericht missbräuchlich anruft (Erw. 3).
Kanton; Kantons; Regel; Bundesgericht; Entscheid; Anklagekammer; Staatsanwaltschaft; Gesetzliche; Gerichtsstand; Anruft; Rechtfertigt;
86 IV 195 05.09.1960Art. 372 Abs. 1 und 3, 346 StGB; Art. 263 BStP. 1. Zuständigkeit der Anklagekammer in Strafsachen, die teils nach dem Jugend-, teils nach dem Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen sind (Bestätigung und Ergänzung der Rechtsprechung, Erw. 1). 2. Verhältnis des Gerichtsstandes des Wohnsitzes zu demjenigen des Aufenthaltsortes im Verfahren gegen Kinder und Jugendliche (Erw.2). 3. Konkurrenz des besondern Gerichtsstandes des Art. 372 Abs. 1 mit dem allgemeinen des Art. 346 StGB (Erw. 3). Kanton; Gerichtsstand; Alter; Altersjahr; Wohnsitz; Begangen; Anklagekammer; Kantons; Behörden; Handlungen; Altersjahres; Aufenthalt;
86 IV 111 20.05.1960Art. 45 Abs. 2 MFV, Art. 3 Abs. 1 Sig V. Die Nichtbeachtung der Sicherheitslinie ist nur strafbar, wenn sie vom Motorfahrzeugführer bei gehöriger Aufmerksamkeit ohne weiteres als solche erkannt werden kann. Sicherheitslinie; Strasse; Erkannt; Chatton; Signal; Kassationshof; Aufmerksamkeit; Gehöriger; Spiegelung; Photographien; Führer;
86 IV 160 09.09.1960Art. 140 Ziff. 1 StGB. Ist eine Sache auch dann anvertraut, wenn der Mietkaufvertrag, auf Grund dessen sie dem Täter übergeben wurde, eine Umgehung von Art. 715 ZGB bezweckt? (Begriff des Mietkaufvertrages, Frage der Simulation, Folgen der Gesetzesumgehung). Parteien; Miete; Vertrag; Recht; Eigentum; Vereinbarung; Brunner; Mietkaufvertrag; Waschmaschine; Mieter; Beschwerdegegner; Vorinstanz;
86 IV 170 09.09.1960Art. 169 StGB. Der Arbeitgeber, der im Falle einer gegen seinen Arbeitnehmer gerichteten Lohnpfändung auf betreibungsamtliche Anzeige hin die gepfändete Lohnquote in Abzug bringt, den abgezogenen Geldbetrag aber nicht an das Betreibungsamt abliefert, sondern anderweitig verwendet, verfügt damit nicht über eine amtlich gepfändete Sache; Pfändungsobjekt bildet bis zu ihrer Tilgung ausschliesslich die Lohnforderung. Gepfändete; Pfändung; Betreibung; Betreibungsamt; Gepfändeten; Forderung; Lohnpfändung; Schuldner; Liefe; Lohnforderung; Drittschuldner;
86 IV 212 17.09.19601. Art. 191 StGB. Darunter fällt auch Unzucht mit einer ehemündigen Italienerin, die das 16. Altersjahr noch nicht erreicht hat (Erw. 2); 2. Art. 32, 20 StGB. Zureichende Gründe zur Annahme, der voreheliche Verkehr mit einer ehemündigen Italienerin unter 16 Jahren sei erlaubt? (Erw. 3 und 4); 3. Art. 41 Ziff. 5 StGB. Unzulässige Verweigerung des bedingten Aufschubes der Landesverweisung (Erw. 6).
Beschwerdeführer; Mädchen; Vollzug; Bedingte; Bedingten; Recht; Schweizerischen; Geschlechtsverkehr; Kinde; Geschlechtlich; Günstig;
86 IV 145 14.10.1960Art. 30, 31 StGB. Der Privatstrafkläger, der gegen einen der Beteiligten Anklage erhebt, stellt damit gleichzeitig Strafantrag gegen die andern und kann deshalb auf das Antragsrecht nicht mehr verzichten, sondern nur noch den Antrag zurückziehen. Der Rückzug bedarf keiner ausdrücklichen Willenserklärung. Egger; Antrag; Klage; Antrag; Anklage; Ankläger; Zeuge; Schmid; Wittelsbach; Beschwerdeführer; Rückzug; Antrages; Wille; Verzichtet;
86 IV 158 14.10.1960Art. 110 Ziff. 3, 137 Ziff. 3 StGB. Personen, die nur im gleichen Haushalte essen und arbeiten, sind nicht Familiengenossen, auch nicht, wenn sie ein enges Vertrauensverhältnis miteinander verbindet.
Familie; Haushalt; Familiengenosse; Haushalte; Personen; Familiengenossen; Vertrauensverhältnis; Gemeinsamem; Dache; Erwägungen;
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