Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 4 und Jahr 1960

Es wurde zuvor Band IV Strafrecht und Strafvollzug ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen
DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
86 IV 65 08.04.1960Art. 264 BStP. Bis zu welchem Zeitpunkt kann der Beschuldigte die Anklagekammer zur Bestimmung des Gerichtsstandes anrufen, wenn dem Begehren ein kantonales Verfahrehren vorausgegangen ist, in welchem über die Zuständigkeitsfrage entschieden wurde (Erw. 1)? Art. 346 Abs. 1 Satz 2, Art. 348 StGB. 1. Gerichtsstand des Erfolgsortes bei Wucher, begangen durch Gewährung von Darlehen seitens eines im Ausland befindlichen Kreditinstituts an in der Schweiz wohnhafte Personen (Erw. 2). 2. Der Gerichtsstand des Erfolgsortes geht den Gerichtsständen aus Art. 348 StGB vor (Erw. 3). Gerichtsstand; Erfolg; Gesuch; Anklagekammer; Kanton; Darlehen; Kantons; Staatsanwaltschaft; Gerichtsstandes; Behörde; Behörden;
86 IV 81 08.04.1960Art. 28 Abs. 1 StGB. Der Ehemann, dessen Frau von einem andern als Luder bezeichnet wird, ist nicht Verletzter und bedarf daher der Ermächtigung seiner Ehefrau, um gegen den Täter Strafantrag zu stellen. Dazu ermächtigt ist er nicht schon dann, wenn er nach kantonalem Recht befugt ist, die Ehefrau im Prozess zu vertreten. Ehemann; Ehefrau; Beschwerde; Antrag; Verletzt; Antrag; Luder; Urteil; Beschwerdeführer; Verletzten; Antragsrecht; Ermächtigung;
86 IV 92 08.04.1960Art. 66 KUVG schliesst die Anwendung der Bestimmungen über den Betrug (Art. 148 StGB) und die Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) nicht aus.
Urkundenfälschung; Betrug; Versicherung; Recht; Gesetze; Gesetzgeber; Prämien; Betriebsinhaber; Rechtlichen; Tatbestände; Bestimmung;
86 IV 128 27.04.1960Art. 346, 348 Abs. 1, 349 Abs. 2 StGB; Art. 262 BStP. 1. Wo sind Mittäter, die nicht im gleichen Kanton wohnen, für eine im Ausland verübte Tat zu verfolgen? (Erw. 1a). 2. Wann ist die Untersuchung angehoben? (Erw. 1b). 3. Abweichung vom gesetzlichen Gerichtsstand (im Hinblick darauf, dass die Behörden eines andern Kantons vor allem zur Abklärung der für die Bestimmung des Gerichtsstandes massgebenden Umstände verschiedene Untersuchungsmassnahmen getroffen haben, die verhältnismässig lange Zeit in Anspruch nahmen)? (Erw. 2). Kanton; Kantons; Behörde; Huber; Behörden; Baumgartner; Margrit; Untersuchung; Polizei; Gerichtsstand; Glarus; Glarnerische;
86 IV 115 28.04.1960Art. 46 Abs. 1 und 3 MFV. Die zum Überholen erforderliche Strassenstrecke ist nicht frei, wenn nach der Verkehrslage mit der Möglichkeit gerechnet werden muss, dass während des Überholens ein Hindernis in die Fahrbahn treten könne; eine längere Autokolonne mit einer Geschwindigkeit von 100 km/Std. in einem Zug zu überholen, ist unvorsichtig. über; Überholen; Wagen; Geschwindigkeit; Kolonne; Strasse; Beschwerdeführer; Lastenzug; überholen; Hindernis; Km/Std; Fahrzeug;
86 IV 2 28.04.1960Art. 41 Ziff. 3 Abs. 1 StGB. 1. Der bedingte Strafvollzug darf auch dann, wenn die dem Verurteilten gegebene Weisung befristet ist, erst nach erfolgloser förmlicher Mahnung widerrufen werden (Erw. 1). 2. Als Mahnung genügt nicht, dass an die bisherige Adresse des Verurteilten ein eingeschriebener Mahnbrief abgesandt wird, falls dieser als unbestellbar zurückkommt (Erw. 2). Mahnung; Verurteilte; Kantons; Verurteilten; Obwalden; Förmliche; Weisung; Kantonsgericht; Kassationshof; Vollzug; Frefel; Schaden;
86 IV 102 01.05.1960Art. 268 BStP. Die von der tessinischen Staatsanwaltschaft gemäss Art. 68 StPO getroffene Verfügung, wonach die Strafverfolgung fallen gelassen werde, ist für die Bundesanwaltschaft eine Einstellungsverfügung letzter Instanz im Sinne von Art. 268 Abs. 3 BStP. Art. 238 StGB. Diese Bestimmung schützt den technischen Bahnbetrieb als Ganzes. Sie ist auf jedes Verhalten anwendbar, durch das die ordnungsgemässe Verschiebung von Personen- oder Güterwagen gestört wird, unbekümmert darum, ob es sich bei ihr um fahrplanmässigen Verkehr oder um Rangierverkehr handle. Della; Ferrovia; Pubblico; Manovra; L'art; Binari; Ferroviari; Decreto; Abbandono; Ferroviario; Pericolo; Persone; Chiesa; Parti; Servizio;
86 IV 107 06.05.1960Art. 25 Abs. 1 Satz 3 MFG. Angemessener Abstand beim Überholen eines Radfahrers durch einen Lastenzug. über; Radfahrer; Abstand; Überholen; Seitliche; überholen; Lastenzug; Strassen; Personenwagen; Seitlichen; Bemessen; Umstände;
86 IV 84 06.05.1960Art. 41 Ziff. 3 Abs. 1 StGB. Auf ein während der Probezeit begangenes Verbrechen oder Vergehen, über das noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, darf der Widerruf des bedingten Strafvollzuges nur gestützt werden, wenn die neue Straftat ohne weiteres und unzweifelhaft feststeht.
Urteil; Bezirksgericht; Widerruf; Verbrechen; Beschwerdeführer; Untertoggenburg; Rechtskräftig; Bezirksgerichts; Zugestanden; Vollzuges;
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz