Voransicht der Bundesgerichtsentscheide vom Band 3 und Jahr 1988

Es wurde zuvor Band III Zivilrecht sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ausgewählt. Klicken Sie auf das jeweilige Jahr, um die Entscheide anzusehen.. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


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DossiernummerDatumRegesteSchlagwort (gekürzt)
114 III 26 22.01.1988Vor der Konkurseröffnung abgetretene künftige Lohnforderungen im Konkurs des Zedenten (Art. 197 Abs. 2 und Art. 265 Abs. 2 SchKG). Im Unterschied zu gewöhnlichen Forderungen wird die noch vor der Konkurseröffnung erfolgte Abtretung von künftigen Lohnforderungen mit der Konkurseröffnung des Zedenten nicht hinfällig, da diese Lohnforderungen des Gemeinschuldners vom Konkurs nicht erfasst werden (Bestätigung der Rechtsprechung). Konkurs; Lohnzession; Konkurseröffnung; Verfügung; Lohnforderung; Recht; Gemeinschuldner; Abtretung; SchKG; Treuhand; Forderung; Gültig;
114 III 40 27.01.1988Festsetzung des unpfändbaren Lohnbetrages (Art. 325 Abs. 1 OR). Das Betreibungsamt hat auf Ersuchen eines Beteiligten den unpfändbaren Lohnbetrag auch dann festzusetzen, wenn der Arbeitnehmer nach der Abtretung eines Teils der Lohnforderung in Konkurs gefallen ist und in der darauffolgenden Betreibung des Gläubigers Rechtsvorschlag erhoben hat (E. 2). Der Gemeinschuldner kann sich dabei nicht auf die Einrede des mangelnden neuen Vermögens im Sinne von Art. 265 Abs. 2 und 3 SchKG berufen (E. 2).
Betreibung; Betreibungsamt; Pfändbar; Pfändbare; Unpfändbare; Recht; Konkurs; Unpfändbaren; Gläubiger; Rekurrent; Arbeitnehmer;
114 III 18 04.02.1988Ausübung eines im Grundbuch vorgemerkten Kaufsrechts während der Hängigkeit einer das fragliche Grundstück betreffenden Grundpfandbetreibung. 1. Die hängige Betreibung auf Grundpfandverwertung steht einer Handänderung zufolge Ausübung des Kaufsrechts nicht entgegen; insbesondere fallen die Erklärungen, die vom kaufsrechtsbelasteten Eigentümer hiefür abzugeben sind, nicht unter die zur Sicherung der Pfandverwertung vorgemerkte Verfügungsbeschränkung (Erw. 3). 2. Der Kaufsberechtigte hat keinen Anspruch darauf, dass mit der Verwertung des Grundstücks zugewartet wird, bis er die Fläche, auf die sich das Kaufsrecht bezieht, zu Eigentum erworben hat (Erw. 4).
Kaufsrecht; Recht; Kaufsrechts; Vorgemerkte; Eigentümer; Grundstück; Anspruch; Erworben; Handänderung; Kaufsberechtigte; Eigentum;
114 III 23 08.02.1988Frist zur Klage gemäss Art. 242 Abs. 2 SchKG. Das Konkursamt hat bei der Fristansetzung zur Klage gemäss Art. 242 Abs. 2 SchKG vom rechtskräftig gewordenen Kollokationsplan auszugehen. Konkurs; SchKG; Frist; Konkursamt; Kollokation; Entscheid; Inventar; Eigentum; Pfandrecht; Klage; Rekurrent; Fristansetzung;
114 III 92 10.02.1988Anmeldung des Drittanspruchs an arrestierten und in der Folge gepfändeten Vermögenswerten; Frage der Rechtzeitigkeit (Art. 107 Abs. 4 SchKG). Die Pflicht, seinen Anspruch an arrestierten oder gepfändeten Vermögenswerten rechtzeitig beim Betreibungsamt anzumelden, trifft den Dritten grundsätzlich erst vom Zeitpunkt an, da er persönlich von der vollstreckungsrechtlichen Beschlagnahme hinlänglich Kenntnis erhalten hat (Erw. 1b) und ferner rechtskräftig feststeht, dass der Arrest zulässig ist bzw. dass die in Frage stehenden Vermögenswerte pfändbar sind (Erw. 1c). Eine rechtsmissbräuchliche Verzögerung der Anmeldung liegt nicht vor, wenn zwischen der Kenntnisnahme des Ansprechers vom Arrest und dem Zeitpunkt, da das Betreibungsamt zur Pfändung schreiten wollte bzw. eine leere Pfändungsurkunde ausstellte, rund ein Monat verstrich und der Dritte mit der Anmeldung noch zugewartet hat bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Pfändbarkeit der fraglichen Vermögenswerte (Erw. 3a). Den formellen Erfordernissen der Anmeldung ist Genüge getan, wenn der Dritte dem Betreibungsamt die Kopie eines an den Pfändungsgläubiger gerichteten Schreibens zustellt, worin er geltend macht, an den mit Beschlag belegten Vermögenswerten berechtigt zu sein (Erw. 3b). Arrest; Betreibung; Betreibungsamt; Pfändung; Rekurs; Recht; Rekursgegner; Möge; Vermögenswert; SchKG; Anmeldung; Vermögenswerte;
114 III 38 15.02.1988Art. 277 SchKG; Höhe der Sicherheit. Wenn der Wert der Arrestgegenstände unbekannt ist, so entspricht der Höchstbetrag für die Sicherheitsleistung gemäss Art. 277 SchKG demjenigen Betrag, auf den das Betreibungsamt die Arrestforderung nebst Nebenrechten geschätzt hat.
être; Biens; Valeur; Sûretés; Cautionnement; Créance; Séquestrés; Poursuite; Séquestre; Montant; L'Office; BlSchK; Leurs; Débiteur;
114 III 1 20.02.1988Organisation der Konkursämter (Art. 1 ff. SchKG). Es lässt sich von Bundesrechts wegen nicht beanstanden, dass das Konkursamt von Luzern-Land und jenes von Luzern-Stadt am gleichen Amtssitz vereinigt sind und dass beiden Ämtern derselbe Konkursbeamte vorsteht. Diese Anordnung fällt in die den Kantonen belassene Kompetenz, die Organisation der Konkursämter und deren personelle Besetzung grundsätzlich selber zu bestimmen. Konkurs; Konkursamt; Luzern; Konkursämter; Amtssitz; Kanton; Konkurskreis; Luzern-Land; Schuldbetreibung; Schuldbetreibungs; SchKG;
114 III 31 15.01.1988Art. 271 Ziff. 4 SchKG; Arrestierung von Lohnforderungen. Lohnforderungen eines in der Schweiz arbeitenden Grenzgängers mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können am schweizerischen Sitz des Arbeitgebers arrestiert werden.
Schweiz; Recht; Arbeitgeber; Rekurrent; Privatrecht; Lohnforderungen; Arrestiert; Vorliegenden; Rekurrenten; Internationale; Erwägungen;
114 III 62 22.04.1988Bezeichnung des Gläubigers auf dem Zahlungsbefehl (Art. 67 SchKG). Wenn die mangelhafte Bezeichnung des Gläubigers es gleichwohl erlaubt, dessen wahre Identität ohne Schwierigkeiten zu erkennen, so ist der Zahlungsbefehl zu berichtigen und die Betreibung fortzusetzen (E. 1). Der Zahlungsbefehl, der die genaue Adresse des Gläubigers nicht angibt, wird auf Beschwerde des Betriebenen nur dann aufgehoben, wenn der Gläubiger seinen Wohnsitz auf Aufforderung des Betreibungsamtes nicht innert Frist angibt (E. 2).
Suite; Poursuite; Créancier; Domicile; été; Courante; Recourante; Désignation; Payer; Commandement; était; Consid; Droit; Indique;
114 III 6 11.05.1988Art. 50 Abs. 1 SchKG. Es ist nicht erforderlich, dass die Geschäftsniederlassung in der Schweiz eines im Ausland wohnenden Schuldners im Handelsregister eingetragen ist, um den schweizerischen Betreibungsort zu begründen. établi; établissement; été; Inscription; Poursuite; Comme; Consid; Même; L'inscription; L'établissement; Succursale; Commerce;
125 III 226 16.05.1988Übertragung der Miete (Art. 263 OR); Dauer der Erstreckung des Mietverhältnisses (Art. 272b Abs. 1 OR). Voraussetzungen, die für die Übertragung der Miete erfüllt sein müssen (E. 2). Kriterien, welche der Richter bei der Bestimmung der Dauer der Erstreckung des Mietverhältnisses berücksichtigen kann (E. 4). été; Opcit; Consentement; Bailleur; Locataire; Transfert; L'immeuble; HIGI; Qu'il; écrit; Forme; Comme; Recourant; Compte; Loyer; Arrêt;
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