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Legge sulle dogane (LD)

Art. 98 LD dal 2023

Art. 98 Legge sulle dogane (LD) drucken

Art. 98 Delega di compiti da parte del Consiglio federale

Il Consiglio federale può delegare all’UDSC l’esecuzione di compiti urgenti della Confederazione nell’ambito del traffico transfrontaliero.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 98 Legge sulle dogane (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNC190001Feststellung PersonalienPerson; Personen; Recht; Zivilstand; Aufenthalt; Feststellung; Gesuch; Ehevorbereitungsverfahren; Eintragung; Verfahren; Vorinstanz; Gericht; Personendaten; Berufung; Aufenthalts; Zivilstandsamt; Personenstand; Schweiz; Personalien; Kurzaufenthaltsbewilligung; Unentgeltliche; Eheschliessung; Voraussetzung; Migration; Heirat; Ehevorbereitungsverfahrens; Verfügung; Entscheid; Gerichtliche; Heiraten
ZHLC130044Ungültigkeit der EheGültig; Recht; Berufung; Ungültig; Interesse; Wirken; Eheungültigkeit; Rückwirkend; SchlT; Aufenthalt; Ungültigkeit; Schweiz; Bundesgericht; Ausländer; Rückwirkende; Gesetzes; Ordre; Berufungskläger; Public; Parteien; Gültige; Eheschliessung; Kindes; Schweizer; Eheungültigkeitsgr; Vorinstanz; Interessen; Berufungsverfahren

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2020.00024Unentgeltliche Rechtspflege, Aussichtslosigkeit des RekursesBeschwerde; Aufenthalt; Bereit; Aufenthalts; Nachweis; Ehevorbereitungsverfahren; Beschwerdeführenden; Rechtmässige; Rechtmässigen; Unentgeltliche; Beschwerdeführer; Zivilstandsamt; Werden; Schweiz; Partei; Ehevorbereitungsverfahrens; Gesuch; Weisung; Zürich; Rechtspflege; Rechtlich; Verfahren; -vertretung; Trauung; Halten; Ausländerbehörde; Parteientschädigung; Plüss; Eheschliessung; Welche
ZHVB.2017.00360RechtsverzögerungsbeschwerdeRekurs; Recht; Verfahren; Beschwerde; Rekursabteilung; Sachverhalt; Verfahrens; Sachverhalts; Rechtsverzögerung; Scheinehe; Migrationsamt; Verfahrensdauer; Beschwerdeführenden; Rekurse; Juni; Sachverhaltsabklärung; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Sachverhaltsabklärungen; Sachverhaltsermittlung; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführer; Parteien; Oktober; Behandlung; Rekursentscheid; Sicherheit; Frist; Rekursverfahren; Abschluss
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 I 37 (2C_195/2012)Art. 8 EMRK; Art. 13 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 1 BV; Art. 34 Visakodex (Verordnung [EG] Nr. 810/2009); Art. 5, 10 und 17 AuG; Art. 6 und 11 VZAE; Art. 2, 4, 15 i.V.m. 16 VEV; Weigerung der Migrationsbehörde, ein Familiennachzugsgesuch zu prüfen, bei Heirat im Rahmen eines Schengenvisums zu Besuchszwecken. Die Anwendung von Art. 17 Abs. 1 AuG, wonach der Bewilligungsentscheid grundsätzlich im Ausland abzuwarten ist, muss grundrechtskonform erfolgen (E. 2). Der Anspruch auf Familiennachzug fällt nicht dahin, wenn während der Gültigkeit des Schengenvisums zu Besuchszwecken geheiratet wird, weshalb die zuständige Migrationsbehörde verpflichtet ist, auf rechtzeitiges Gesuch hin das Bewilligungsverfahren zu eröffnen und den Familiennachzug zu prüfen. Ergeht kein positiver erstinstanzlicher Entscheid während des bewilligungsfrei zulässigen Aufenthalts, hat die betroffene Person den Bewilligungsentscheid im Ausland abzuwarten, es sei denn, die Zulassungs- bzw. Bewilligungsvoraussetzungen könnten im Sinne von Art. 17 Abs. 2 AuG als mit grosser Wahrscheinlichkeit erfüllt gelten (E. 3). Beurteilung des konkreten Falles (E. 4). Aufenthalt; Bewilligung; Aufenthalts; Visum; Einreise; Ausländer; Beschwerde; Aufenthaltszweck; Heirat; Schweiz; Familie; Visums; Rechtmässig; Bewilligungsverfahren; Beschwerdeführer; Recht; Erfüllt; Gesuch; Ausland; Migration; Schengenvisum; Bewilligungsentscheid; Nationale; Entscheid; Ausreise;Anspruch; Bewilligungsverfahrens; Fassung; Voraussetzungen
138 I 41 (5A_814/2011)Art. 98 Abs. 4 ZGB; Art. 12 EMRK und Art. 14 BV; Erfordernis des rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz während des Ehevorbereitungsverfahrens; Vereinbarkeit dieses Erfordernisses mit der Gewährleistung des Rechts auf Ehe. Diesbezügliche Befugnisse des Zivilstandsbeamten sowie der Fremdenpolizei (E. 2-5). Mariage; Droit; Séjour; étranger; Suisse; Fiancé; Arrêt; Légal; Civil; état; étrangers; Demande; Autorité; L'état; Procédure; D'une; Canton; Effet; Raison; Fiancés; était; Autorisation; Contre; Qu'il; Préparatoire; Mariage; Marier; Admis; Suite

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1100/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Wegweisung; Recht; Flüchtling; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Eritrea; Ausreise; Schweiz; Rechtlich; Vollzug; Vorinstanz; Zumutbar; Verfügung; Praxis; Reich; Wegweisungsvollzug; Heimat; Glaubhaft; Flüchtlingseigenschaft; Rückkehr; Ausländer; Nationaldienst; Person; Bundesgericht; Lebens; Behörde; Eritreische
F-1696/2019Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Mitgliedstaat; Dublin-III-VO; Asylgesuch; Behörden; Schweiz; Zuständig; Verfügung; Akten; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Staat; Belgien; Belgischen; Wiederaufnahmegesuch; Antrag; Zuständigkeit; Verfahren; Beschwerdeführers; Angefochtene; Migration; Eurodac; Sachverhalt; Person; Wegweisung; Kriterien
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