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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 957 OR de 2023

Art. 957 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 957 A. Obligation de tenir une comptabilité et de présenter des comptes

1 Doivent tenir une comptabilité et présenter des comptes conformément au présent chapitre:

  • 1. les entreprises individuelles et les sociétés de personnes qui ont réalisé un chiffre d’affaires supérieur ? 500 000 francs lors du dernier exercice;
  • 2. les personnes morales.
  • 2 Les entreprises suivantes ne tiennent qu’une comptabilité des recettes et des dépenses ainsi que du patrimoine:

  • 1. les entreprises individuelles et les sociétés de personnes qui ont réalisé un chiffre d’affaires inférieur ? 500 000 francs lors du dernier exercice;
  • 2. les associations et les fondations qui n’ont pas l’obligation de requérir leur inscription au registre du commerce;
  • 3. les fondations dispensées de l’obligation de désigner un organe de révision en vertu de l’art. 83b, al. 2, CC (1) .
  • 3 Le principe de régularité de la comptabilité s’applique par analogie aux entreprises visées ? l’al. 2.

    (1) RS 210

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 957 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS220101KonkurseröffnungSchuldner; Schuldnerin; Konkurs; Zahlung; Betreibung; Beschwerde; Konto; Forderung; Zahlungsfähigkeit; Betreibungen; Ausgaben; Einnahmen; Glaubhaft; Forderungen; Gläubiger; Einzelunternehmung; SchKG; Recht; Einzelunternehmungen; Einzelunternehmen; Monatlich; BGer; Konkursamt; Betrag; Folgend:; Konkursandrohung; Gläubigerin; Behauptete; Konkurseröffnung
    ZHPS180119KonkurseröffnungSchuldner; Betreibung; Konkurs; Beschwerde; Zahlung; Gläubiger; Betreibungen; Stadium; Teilzahlung; Glaubhaft; Dielsdorf; Bezahlt; Verwertung; Konkurseröffnung; Zahlungsfähigkeit; Bigerin; Forderung; Konkursgericht; Gläubigerin; Konkursandrohung; Aufschub; Koste; Schulden; Teilzahlungen; Abzahlung; Geschäft; Obergericht; Betreibungsamt
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGI/1-2011/178Entscheid Geschäftsmässig begründete Kosten, Art. 27 Abs. 1 und 2 DBG, Art. 40 Abs. 1 und 2 StG, Die Pflichtige war Inhaberin eines als Einzelfirma geführten Gipsergeschäfts. Die von der Veranlagungsbehörde vorgenommene Aufrechnung von höheren Privatanteilen an den Autokosten war korrekt, da drei von sieben Autos keinen Bezug zum Geschäft aufwiesen. Sodann war die Reduktion der Abschreibungen gerechtfertigt, da die Vermögenswerte nicht nachgewiesen waren und keine Eröffnungsbilanz vorlag. Auch die Aufrechnung von Mietkosten für ein Büro war zulässig, da nicht nachgewiesen war, dass ein Büro vorhanden war und Anhaltspunkte vorlagen, dass die Mietkosten der Privatwohnung über das Geschäft verbucht wurden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 5. Juli 2012, I/1-2011/178). Beschwerde; Beschwerdeführer; Fahrzeug; Konto; Aufrechnung; Vorinstanz; Geschäft; Unternehmung; Verbucht; Privatanteil; Einzelfirma; Privat; Private; Fahrzeuge; Begründet; Erwerbstätigkeit; Material; Einkommen; Buchhaltung; Abschreibungen; Aufwendungen; Aktiven; Bracht; Worden; Buchung; Selbständiger; Aufwand; Geschäftsmässig; Steuerpflichtigen
    BSSB.2018.36 (AG.2020.520)Unterlassung der Buchführung (Beschwerde beim Bundesgericht hängig)Schuldig; Beschuldigte; Berufung; Verfahren; Buchführung; Werden; Vermögen; Beschuldigten; Vermögens; Worden; Staatsanwaltschaft; Unterlassung; Konkurs; Buchhaltung; Urteil; Lassen; Vermögensstand; Vorinstanz; Anklage; Könne; Bundesgesetz; Dieser; Erlassen; Vorwurf; Verfahrens; Welche; Strafbefehl; Einzig; Verteidigung; Vollständig
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 II 209 (2C_1059/2019)
    Regeste
    Art. 957 ff., 960e Abs. 3 Ziff. 1-4 OR; Art. 28, 29 Abs. 1 i.V.m. Art. 27 Abs. 1 und 2 lit. a DBG ; Art. 10 StHG ; geschäftsmässige Begründetheit pauschaler Rückstellungen für Reparaturen von Geschäftsliegenschaften. Übersicht über die handelsrechtlichen (E. 3.1) und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften (E. 3.2).
    Rückstellung; Rückstellungen; Recht; Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführer; Liegenschaften; Steuerlich; Steuer; Bildung; Rechnung; Bildet; Pauschal; Gebildet; Geschäftsjahr; Grossreparatur; Begründet; Pauschale; Urteil; Grossreparaturen; Veranlagung; Unterhalt; Handelsrechtlich; Geschäftsmässig; Sanierung; Abschreibungen; Bildete; Unmittelbar; Steuerliche; Pauschalen
    141 IV 369Art. 9 BV; Stellenwert von Parteigutachten. Den Ergebnissen eines vom Beschuldigten in Auftrag gegebenen Parteigutachtens kommt lediglich die Bedeutung einer der freien Beweiswürdigung unterliegenden Parteibehauptung zu (E. 6).
    Regeste b
    Art. 251 Ziff. 1 StGB; Falschbeurkundung, Rechnungslegung; Handeln in Vorteilsabsicht. Die Einreichung unwahrer Jahresrechnungen im Rahmen von Verhandlungen mit Banken über Kreditgewährungen oder -verlängerungen erfüllt den subjektiven Tatbestand der Falschbeurkundung, soweit damit angestrebt wird, die eigene Position bei den Kreditverhandlungen zu verbessern. Ob die kreditsuchende Firmengruppe aus gesamtwirtschaftlicher Sicht überschuldet war oder nicht, ist in diesem Kontext nicht von Bedeutung (E. 7).
    Recht; Beschwerde; Urteil; Banken; Urkunde; Holding; Vorinstanz; Recht; Gutachten; Beschwerdeführer; Vermögens; Rechtlich; Gesellschaft; Partei; Hinweis; Gericht; Beweiswürdigung; Gruppe; Hinweisen; Gesellschaften; Urkundenfälschung; Handel; Vorteil; Privatgutachten; Tatbestand; Erstellt; Sachverständige; Feststellung; Angefochtene

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-1546/2020StiftungsaufsichtRevision; Stiftung; Revisionsstelle; Beschwerde; Befreiung; Recht; Revisionsstellen; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Voraussetzung; Stiftungen; Revisionsstellenpflicht; Aufsicht; Bundes; Gesuch; Bilanz; Aufsichtsbehörde; E-Mail; Handelsregister; Verfügung; Voraussetzungen; Geschäftsjahr; Auslegung; Pflicht; Mails; VO-RvS; Stiftungsrecht; E-Mails; Urteil
    A-2589/2020MehrwertsteuerBeschwerde; Steuer; Beschwerdeführer; Frist; Vorinstanz; Urteil; Ermessen; MWSTG; Verfügung; Recht; Mehrwertsteuer; Urteile; Person; Schätzung; BVGer; Beschwerdeführers; Steuerpflicht; Einsprache; Bundesverwaltungsgericht; Forderung; Ermessenseinschätzung; Wiederherstellung; Verfahren; MwH; Umsatz; Beweis; Verfahrens; Verzugs; Gesuch

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BV.2020.37Beschwerde; Beschwerdeführer; Automat; Automaten; Entschädigung; Schaden; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Verfahrens; Verfahrensakten; Verfahrensakten; Entscheid; Gerät; Beschwerdeführers; Bundes; Schadens; Gewinn; Recht; Verfahren; öffnen; Hinzufügen; Filter; Spiel; Schadenersatz; Erwerb; Gemachten; Belege
    BB.2013.69Kostentragungspflicht der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 426 Abs. 2 StPO). Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO).Untersuchung; Untersuchungsakten; Beschwerde; Beschwerdeführer; Einvernahme; Bericht; Karte; Preis; Minute; Minuten; Kunde; Rechtlich; Telefonkarte; Holding; Verfahren; Gebühr; Gespräch; Erwägung; Angebot; Prepaid; Verfahrens; Kunden; Gebühren; Telefonkarten; Gruppe; Poster; Entschädigung; Zivilrechtlich; Karten; Erichts

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    KäferBerner Kommentar, Kommentar zum schweizerischen Privatrecht1981
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