StGB Art. 95 -
Einleitung zur Rechtsnorm StGB:
Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.
Art. 95 StGB vom 2025
Art. 95 Gemeinsame Bestimmungen
1 Das Gericht und die Strafvollzugsbehörde können vor ihrem Entscheid über Bewährungshilfe und Weisungen einen Bericht der Behörde einholen, die für die Bewährungshilfe, die Kontrolle der Weisungen oder den Vollzug der Tätigkeitsverbote oder der Kontakt- und Rayonverbote zuständig ist. (1) Die betroffene Person kann zum Bericht Stellung nehmen. Abweichende Stellungnahmen sind im Bericht festzuhalten.
2 Die Anordnung von Bewährungshilfe und die Weisungen sind im Urteil oder im Entscheid festzuhalten und zu begründen.
3 Entzieht sich der Verurteilte der Bewährungshilfe oder missachtet er die Weisungen oder sind die Bewährungshilfe oder die Weisungen nicht durchführbar oder nicht mehr erforderlich, so erstattet die zuständige Behörde dem Gericht oder den Strafvollzugsbehörden Bericht.
4 Das Gericht oder die Strafvollzugsbehörde kann in den Fällen nach Absatz 3:a. die Probezeit um die Hälfte verlängern;b. die Bewährungshilfe aufheben oder neu anordnen;c. die Weisungen ändern, aufheben oder neue Weisungen erteilen.
5 Das Gericht kann in den Fällen nach Absatz 3 die bedingte Strafe widerrufen oder die Rückversetzung in den Straf- oder Massnahmenvollzug anordnen, wenn ernsthaft zu erwarten ist, dass der Verurteilte neue Straftaten begeht.
(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 13. Dez. 2013 über das Tätigkeitsverbot und das Kontakt- und Rayonverbot, in Kraft seit 1. Jan. 2015 ([AS 2014 2055]; [BBl 2012 8819]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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