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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 948SCC from 2023

Art. 948 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 948 d. Journal, supporting documents

1 Applications for entry in the land register are recorded without delay in the journal in chronological order indicating the applicant and the object of his or her request.

2 Supporting documents are duly classified and archived.

3 In cantons where the land registrar is authorised to draw up public deeds, the supporting documents may be replaced by an official record whose entries constitute public deeds.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 948 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190060BauhandwerkerpfandrechtStreit; Streitberufene; Zahlung; Prozessführende; Lungsgarantie; Zahlungsgarantie; Gesuch; Eintrag; Streitgegenständliche; Eintragung; Frist; Sicherheit; Gesuchsgegnerin; Streitberufenen; Renden; Prozessführenden; Verfügung; Eingabe; Hinreichend; Verfahren; Gericht; Partei; Rügt; Rüge; ISv; Forderung; Hinreichende
ZHLB180045VerbotBeklagten; Grundstück; Verbot; Belasteten; Recht; Grundstücke; Kat-Nr; Berufung; Breiten; Grundstücks; Meilen; Verfahren; Fahrzeug; Bezirks; Klage; Grundstückes; Urteil; Fahrzeuge; Liegenschaft; Eigentümer; Landstreifen; Bezirksgericht; Dienstbarkeitsbelastete; Dienstbarkeitsbelasteten; Parkieren; Einsprecher; Gartenabschlussmauer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 97 20Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 2 lit. e AHVG; Art. 18 Abs. 2 Satz 2, 23 Abs. 1 AHVV. Beitragspflicht; Einkünfte von Liegenschaftenhandel; Realisierungszeitpunkt; Ermittlung des Eigenkapitals; Stichtag. Die selbständige Erwerbstätigkeit beginnt nicht erst, wenn Einkünfte erzielt werden, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in dem sie im Wirtschaftsverkehr als solche wahrnehmbar wird (Erw. 4). Für die Bewertung des im Betrieb arbeitenden Eigenkapitals eines Liegenschaftenhändlers ist auf den Anlagewert vor der Veräusserung bzw. Beginn der Berechnungsperiode abzustellen, und zwar unabhängig davon, ob der Veräusserungsgewinn erneut in Grundbesitz reinvestiert wurde oder nicht (Erw. 5).Recht; Liegenschaft; Einkommen; Erwerb; Berechnung; Eigenkapital; Berechnungs; Beschwerde; Berechnungsperiode; Erwerbe; Beitragspflicht; Beschwerdeführer; Rechtsprechung; Veräusserung; Forderung; Ausgleichskasse; Realisierung; Einkommens; Tagebuch; Selbständige; Realisierungszeitpunkt; Erwerbstätigkeit; Steuermeldung; Beiträge; Selbständige; Hinweis; Liegenschaften; Zeitpunkt; Stichtag; Selbständigerwerbenden
LUA 97 337§ 4 Abs. 1 Ziff. 7 GGStG. Steueraufschub beim Kauf einer Ersatzliegenschaft zur Selbstnutzung, der mit dem Veräusserungserlös aus dem Verkauf einer selbstgenutzten Wohnliegenschaft finanziert wird. Frage der Fristberechnung und Fristwahrung. Massgebend ist der Eintrag ins Tagebuch. Zivilrechtliche Auslegung des Begriffes der steuerbegründenden Veräusserung.Tagebuch; Eintrag; Veräusserung; Hauptbuch; Recht; Grundbuch; Einschreibung; GGStG; Zeitpunkt; Steuerpflicht; Kaufvertrag; Ersatzliegenschaft; Eintragung; Tagebucheintrag; Grundstückgewinn; Frist; Steuerpflichtigen; Vertrages; Grundstückgewinnsteuer; Beurkundete; Eigentums; Zeitlich; Zivilrechtlich; Anknüpfung; Beurkundung; Handänderung; Altliegenschaft; Anmeldung; Zeitliche; Veräusserer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 512 (5A_155/2012)Art. 972 ZGB; Grunddienstbarkeit; Klage des berechtigten Eigentümers gegen Miteigentümer des belasteten Grundstücks; Passivlegitimation. Ist im Zeitpunkt der Klageeinreichung das Eigentum eines Käufers im Tagebuch eingeschrieben, im Hauptbuch aber noch nicht eingetragen, hat sich die Klage des dienstbarkeitsberechtigten Eigentümers gegen den im Tagebuch eingeschriebenen Käufer eines Miteigentumsanteils am dienstbarkeitsbelasteten Grundstück zu richten (E. 2-4). Tagebuch; Eintragung; Grundbuch; Hauptbuch; Beschwerde; Klage; Eigentum; Eigentums; Einschreibung; Eigentümer; Beschwerdeführer; Recht; Zeitpunkt; Schrieben; Grundstück; Anmeldung; Datum; Beschwerdegegner; Klageeinreichung; Erwerb; Passivlegitimation; Teilbd; Veräusserung; Erwerber; Grundbuchs; Eigentumsübergang; Stockwerkeinheit; Veräusserer; Grundstücks
137 III 145 (5A_652/2010)Art. 738 und 737 Abs. 2 und 3 ZGB; Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Wegrechts, Gebot der schonenden Ausübung einer Dienstbarkeit. Sind für die Ausübung einer Dienstbarkeit bauliche Anlagen erforderlich, bestimmen diese in der Regel auch den Inhalt und Umfang der Dienstbarkeit, und zwar grundsätzlich mit voller Wirkung gegenüber dem Dritterwerber (E. 3 und 4). Das Gebot der schonenden Ausübung beziehungsweise Duldung vernachlässigbarer Beeinträchtigungen gemäss Art. 737 Abs. 2 und 3 ZGB bedeutet keine inhaltliche oder umfangmässige Beschränkung des Dienstbarkeitsrechts, sondern regelt die Ausübung der Dienstbarkeit nach Massgabe ihres feststehenden Inhalts und Umfangs (E. 5). Beschwerde; Beschwerdeführer; Grundstück; Urteil; Wegrecht; Grundbuch; Ausübung; Fläche; Glaube; Recht; Glauben; Beschwerdegegner; Strasse; Vertrag; Vertrags; Anlage; Klage; Randstein; Bauliche; Asphaltiert; Wegrechts; Seitig; Häusern; Dritterwerber; Kantonsgericht; Grundbucheintrag; Ursprüngliche; Eintrag; Fragliche

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2830/2010Energie (Übriges)Beschwerde; Deführerin; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Anlage; Vorinstanz; Grundstück; Synthetisch; Anlagen; Grundstücke; Über; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Synthetische; Anrechenbar; Urteil; Tarif; Anrechenbare; Anschaffungs; Korrektur; Korrekturfaktor; Ursprünglich; Anrechenbaren; Übertragungs; Recht; Ursprüngliche; Übertragungsnetz; Bewertung; Kapitalkosten; Verwaltungsgerichts
A-8638/2010Energie (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Anlage; Vorinstanz; Grundstück; Synthetisch; Anlagen; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Grundstücke; Über; Synthetische; Urteil; Anrechenbar; Tarif; Anrechenbare; Anschaffungs; Korrektur; Rechnung; Korrekturfaktor; Anrechenbaren; Recht; Ursprünglich; Übertragungs; Ursprüngliche; Kapitalkosten; Übertragungsnetz; Bewertung; Ziffer
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