Art. 94 CPC from 2023

Art. 94 Counterclaim
1 In the case of an action and counterclaim, the value in dispute is determined by the action with the higher value.
2 For the purpose of determining the costs, the values of the action and the counterclaim are added together insofar as they are not mutually exclusive.
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Art. 94 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG200248 | Forderung | Fertigstellung; Zahlung; Vertrag; Fertigstellungs; Schaden; Vertrags; Werkvertrag; Beklagte; Klage; Beklagten; Leistung; Fertigstellungskosten; Akontozahlung; Umbau; Zahlungs; Parteien; Vertragsrücktritt; Kosten; Höhe; Leistungen; Umbauprojekt; Tatsache; Recht; Eventualwiderklage; Tatsachen |
ZH | HG210069 | Forderung | Retrozessionen; Konto; Verzicht; Recht; Zedentin; Beklagten; Auftrag; Verzichts; Anlage; Formular; Herausgabe; Widerklage; Klage; Verzichtsklausel; Kunde; Vermögens; Client; Klausel; Vertrag; Parteien; Interesse; Trailer; Interessen; Kunden; Vertrags; Beauftragte; Zusammenhang; Auftraggeber |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO110135 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Verfahren; Bestellung; Gericht; Friedensrichteramt; Klage; Rechtsbeistandes; Obergericht; Anspruch; Rechtsbegehren; Streitwert; Widerklage; Schaden; Obergerichtspräsident; Fürsprecher; Eingabe; Beurteilung; Mittellosigkeit; Arbeitsverhältnis; Gesuchstellers; Hauptsache; Aussichtslosigkeit; Entscheid; Kantons |
BS | ZK.2016.5 (AG.2017.837) | Markenrecht und Lauterkeitsrecht (BGer 4A_36/2018 vom 01.03.2018) | Widerklage; Marke; Beklagten; Recht; Klage; Marken; Mietvertrag; Ziffer; Geschäft; Streitwert; Geschäfts; Parteien; Vertrag; Anhang; MSchG; Miete; Anhangs; Mieter; Widerklagen; Vertrags; Namens; Geschäftsbezeichnung; Gericht; Zeichen; Formular; Basel; Vermieter; Klageantworten; Nichtigkeit |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 506 (4A_576/2016) | Widerklage im vereinfachten Verfahren (Art. 224, Art. 243 und Art. 94 ZPO); Teilklage und negative Feststellungswiderklage (Art. 86 ZPO). Art. 224 Abs. 1 ZPO verbietet es der beklagten Partei grundsätzlich, im vereinfachten Verfahren eine Widerklage zu erheben, die aufgrund ihres Streitwerts von über Fr. 30'000.- in den Geltungsbereich des ordentlichen Verfahrens fällt (E. 2 und 3). Davon nicht betroffen und zulässig ist der Fall, dass die beklagte Partei als Reaktion auf eine echte Teilklage eine negative Feststellungswiderklage erhebt, auch wenn deren Streitwert die Anwendbarkeit des ordentlichen Verfahrens zur Folge hat (E. 4). | Verfahren; Widerklage; Streitwert; Feststellung; Zivilprozess; Teilklage; Verfahrens; Schweizerische; Feststellungswiderklage; Zivilprozessordnung; Recht; Verfahrensart; Klage; Urteil; Kommentar; Hauptklage; Streitwerts; Anspruch; Schweizerischen; Botschaft; Sinne; Voraussetzung; Zusammenhang; Zuständigkeit; Hinweis; Versicherung; Reaktion |
142 III 629 (4A_160/2016) | Art. 731b OR; Art. 76 Abs. 2 ZPO; streitgenössische Nebenintervention. Zulässigkeit der streitgenössischen Nebenintervention (E. 2.3.4-2.3.6); beteiligt sich ein Aktionär als Nebenpartei an einem Organisationsmängelverfahren, kann er sich als streitgenössischer Nebenintervenient in Widerspruch zu den Prozesshandlungen der von ihm unterstützten Hauptpartei setzen (E. 2.3.7). | Hauptpartei; Nebenintervenient; Urteil; Nebenintervention; Recht; Aktionär; Nebenintervenienten; Organisation; Zivilprozess; Gesuch; Hauptparteien; Gesuchsgegnerin; Widerspruch; Aktionäre; Rechtsmittel; Prozesshandlung; Zivilprozessordnung; Regel; Prozesshandlungen; Bezirksgericht; Aktionären; Aktien |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Gasser, Rickli, Schweizer | , 2. Auflage | 2014 |
Schweizer | Basler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung | 2013 |