Art. 94 Andere Sicherungsmassnahmen
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2 Bei steuerpflichtigen Personen ohne Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz kann die ESTV ausserdem Sicherstellung der voraussichtlichen Schulden durch Leistung von Sicherheiten nach Artikel 93 Absatz 7 verlangen.
3 Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann die ESTV die zahlungspflichtige Person dazu verpflichten, künftig monatliche oder halbmonatliche Vorauszahlungen zu leisten.
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2373/2017 | Mehrwertsteuer | Schwerde; Beschwerde; Führer; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Sicherstellung; Mehrwertsteuer; MWSTG; Steuer; Sicherstellungsverfügung; Verfügung; Bundes; Urteil; Gefährdung; Abrechnung; Erlass; Recht; Angefochtene; Gesellschaft; Zahlung; Vorinstanz; Zeitpunkt; Person; Erlasses; Angefochtenen; BVGer; Bezahlung; Mehrwertsteuerpflicht; Rechtzeitig |
A-3003/2009 | Mehrwertsteuer | MWSTG; Steuer; AMWSTG; Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Mehrwertsteuer; Eigenverbrauch; Vorsteuer; Rechnung; Recht; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Gutschrift; Umsätze; Gewerbliche; Eigenverbrauchs; Baugewerbliche; Schulde; Entscheid; Beschwerdeführers; Urteil; Höhe; Steuerpflicht; Betrag; Spracheentscheid; Steuerperioden |