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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 92 ZGB vom 2023

Art. 92 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 92 II. Beitragspflicht (1)

Hat eine oder einer der Verlobten im Hinblick auf die Eheschliessung in guten Treuen Veranstaltungen getroffen, so kann sie oder er bei Auflösung des Verlöbnisses von der oder dem andern einen angemessenen Beitrag verlangen, sofern dies nach den gesamten Umständen nicht als unbillig erscheint.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Dez. 2020 (Ehe für alle), in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2021 747; BBl 2019 8595; 2020 1273).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 III 633 (5A_428/2009)Art. 928 ZGB; Besitzesstörung; Fliegen und Landen mit Hängegleitern. Voraussetzung der Ansprüche gemäss Art. 928 Abs. 2 ZGB ist die Störung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht. Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung in einem kommunalen Bau- und Zonenreglement, die ein hindernisfreies und sicheres Überfliegen und Landen mit Hängegleitern bezüglich der dafür vorgesehenen Grundstücke gewährleistet, kann verbotene Eigenmacht ausschliessen. Prüfung des Ausschlusses im konkreten Fall (E. 3-5). Besitz; Besitzes; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Landeplatz; Hängegleiter; Grundstücke; Landen; Hängegleitern; Klage; Start; Verboten; Eigenmacht; Eigentumsbeschränkung; Überfliegen; Besitzesstörung; öffentlich-rechtliche; Zonen; Hindernisfreihaltefläche; Eigentümer; Voraussetzung; Duldungs; Gemeinde; Verbotene; Auslegung; Delta; Störung; Kantonsgericht; Besitzer
132 III 155Art. 641 Abs. 2 ZGB, Art. 922 ff. ZGB; Übertragung von Besitz und Eigentum an einer Fahrnissache. Eine Besitzanweisung (Art. 924 Abs. 1 ZGB) setzt gestuften Besitz voraus. Anerkennt der unmittelbare Besitzer die Herrschaft des mittelbaren Besitzers nicht (mehr) an, verliert dieser seinen Besitz und kann eine Sache nicht mittels Besitzanweisung übertragen (E. 4). Die Übergabe einer Sache mittels longa manu traditio (Art. 922 Abs. 2 ZGB) setzt eine offene Besitzlage sowie den unmittelbaren Besitz des Veräusserers voraus. Fehlen diese Voraussetzungen ist eine Besitzübertragung durch longa manu traditio ausgeschlossen (E. 5). Unzulässigkeit der unselbstständigen Vindikationszession: Die Abtretung des Herausgabeanspruchs gemäss Art. 641 Abs. 2 ZGB stellt kein zulässiges Traditionssurrogat dar. Durch die Abtretung des Vindikationsanspruchs kann kein Eigentum an einer Sache übertragen werden (E. 6.1). Unzulässigkeit der selbstständigen Vindikationszession: Der Herausgabeanspruch gemäss Art. 641 Abs. 2 ZGB kann nicht selbstständig, d.h. ohne gleichzeitige Übertragung des Eigentums an der Sache, abgetreten werden (E. 6.2). Der Kläger kann seine Legitimation zur Vindikationsklage nur dann auf eine Bevollmächtigung stützen, wenn dem Vollmachtgeber selber die Herausgabeklage überhaupt zustünde (E. 7). Besitz; Eigentum; Vindikation; Herausgabe; Hotel; Eigentums; Recht; Selbstständige; Herausgabeanspruch; Mittelbar; Abtretung; Mittelbare; Vindikationszession; übertragen; Herausgabeanspruchs; Erben; Besitzanweisung; Besitzer; Unmittelbar; Mobiliar; Zession; Unmittelbare; Berufung; Urteil; Erbengemeinschaft; Selbstständigen; Bundesgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-983/2018ZöllePferd; Einfuhr; Pferde; Beschwerde; Beschwerdeführer; Pferdes; Abgabe; Schätzung; Einfuhrsteuer; Beschwerdeführers; Urteil; Ordner; Abgabepflicht; Schweiz; Abgabepflichtige; Kassabuch; Beweis; Bundes; Zeitpunkt; Vorinstanz; Recht; BVGer; Höhe; Notiz; Schriftlich; Verfahren; Betrag; Kaufpreis; Preis; Notizen
A-6121/2008VOC-AbgabeBeschwer; Beschwerde; Abgabe; Führerin; Beschwerdeführerin; Bundes; Recht; Isopropanol; Vorteil; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Recht; Verfahren; Verfahren; Entscheid; Beweis; VOC-Abgabe; Leistung; Vorinstanz; Vereinbarung; Bundesverwaltungsgerichts; Isopropanols; Bundesgericht; Verwaltung; Begründung; Verwaltungs; Abgabe; Vorteils
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