Art. 92 4. Unpfändbare Vermögenswerte
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2 Gegenstände, bei denen von vornherein anzunehmen ist, dass der Überschuss des Verwertungserlöses über die Kosten so gering wäre, dass sich eine Wegnahme nicht rechtfertigt, dürfen nicht gepfändet werden. Sie sind aber mit der Schätzungssumme in der Pfändungsurkunde vorzumerken. (12)
3 Gegenstände nach Absatz 1 Ziffern 1–3 von hohem Wert sind pfändbar; sie dürfen dem Schuldner jedoch nur weggenommen werden, sofern der Gläubiger vor der Wegnahme Ersatzgegenstände von gleichem Gebrauchswert oder den für ihre Anschaffung erforderlichen Betrag zur Verfügung stellt. (12)
4 Vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen über die Unpfändbarkeit des Bundesgesetzes vom 2. April 1908 (20) über den Versicherungsvertrag (Art. 79 Abs. 2 und 80 VVG), des Urheberrechtsgesetzes vom 9. Oktober 1992 (21) (Art. 18 URG) und des Strafgesetzbuches (22) (Art. 378 Abs. 2 StGB). (12)
(1) (4)Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS220190 | Verwertungsprotokoll vom 7. September 2022 | Beschwerde; Beschwerdeführer; Freizügigkeitsstiftung; Betreibung; Widerruf; Barauszahlung; Vorinstanz; Verfahren; Betreibungsamt; SchKG; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführers; Winterthur; Partei; Vorinstanzlichen; Akten; Entscheid; Gesuch; Auszahlung; Sinne; Guthaben; Parteien; Aufsichtsbehörde; Pfändete; Fälligkeit; Bundesgericht; Pfändung; Aufschiebende; Verwertungsprotokoll |
ZH | PS220111 | Arrest | Arrest; Beschwerde; SchKG; Beschwerdeführer; Entscheid; Forderung; Biger; Recht; Schweiz; Entscheide; LugÜ; Gläubiger; Betreibung; Arrestgr; Schuldner; Arrestbefehl; Vorinstanz; Gericht; Raiffeisen; Beschwerdegegner; Raiffeisenbank; Gerichtlich; Zivil; Kantons; Verfügung; Aufl; Vollstreckbar; Forderungen; Konto; Staat |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VW190004 | Kostenerlass | Gesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Inkasso; Obergericht; Inkassostelle; Zentrale; Verfahrens; Obergerichts; Erlass; Rekurs; Kostenerlass; Recht; Verwaltungskommission; Kanton; Entscheid; Forderung; Kantons; Erlassgesuch; Gerichtlich; Einstweilen; Nachzahlung; Partei; Rekurskommission; Zeitpunkt; Verfahrenskosten; Unentgeltliche |
ZH | VO130090 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Gesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Unentgeltlichen; Einkommen; Obergerichts; Rechtsbeistand; Rechtsbeistandes; Entscheid; Verfahren; Gesuchstellers; Ehegattin; Anspruch; Obergerichtspräsident; Gericht; Bedürftigkeit; Vermögens; Person; Beurteilung; Kantons; Notbedarf; Obligatorische; Einkommens |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 205 (5A_488/2018) | Art. 49 SchKG; Art. 517 f., 554 Abs. 1 und 593 ff. ZGB; Betreibungsort einer Erbschaft, die englischem Recht unterliegt und für welche ein "administrator" bezeichnet wird, mit Blick auf die Befugnisse des Letzteren im Vergleich zu denjenigen eines erbrechtlichen Vertreters nach schweizerischem Recht. Rolle und Funktion des personal representative - hier eines administrator - nach englischem Recht. Vergleich der Befugnisse des Letzteren mit denjenigen des Willensvollstreckers, des amtlichen Erbschaftsverwalters und des Erbschaftsliquidators im schweizerischen Recht. Annäherung an den Auftrag des Willensvollstreckers und daraus folgender Betreibungsort der Erbschaft (E. 4.4.5). | Successio; Succession; Droit; Officiel; Consid; Administrator; Testamentaire; Exécuteur; Consid; Héritier; Héritiers; Liquidateur; Cit; Poursuite; Biens; Suisse; Anglais; être; Successoraux; L'exécuteur; Dettes; Succession; Séquestre; Representative; Personal; Liquidation; Autorité; Celle; Administration; Créanciers |
141 IV 360 | Art. 12 BV und Art. 268 StPO; Beschlagnahme zur Kostendeckung. Bei der Beschlagnahme zur Kostendeckung müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten berücksichtigt und Vermögenswerte ausgenommen werden, die nach den Art. 92-94 SchKG nicht pfändbar sind (Art. 268 Abs. 2 und 3 StPO). Diese Prüfung trägt dem Verhältnismässigkeitsprinzip und dem Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums Rechnung (E. 3.1). Regeste b Art. 12 BV; Art. 71 Abs. 2 und 3 StGB, Art. 263 StPO; Beschlagnahme zur Sicherstellung einer Ersatzforderung. Die Beschlagnahme zur Sicherstellung einer Ersatzforderung (Art. 71 Abs. 3 StGB) ist aufrechtzuerhalten, sofern sie vom Umfang her nicht offensichtlich unverhältnismässig ist, insbesondere mit Blick auf die Gewährleistung des Existenzminimums (Art. 12 BV). Erst vor dem Sachrichter ist die persönliche - insbesondere finanzielle - Situation des Beschuldigten zu berücksichtigen (E. 3.2). Umfasst diese Art der Beschlagnahme sämtliche Einkünfte, ist sie mit der Pfändung des Erwerbseinkommens nach Schuldbetreibungsrecht vergleichbar. Die Behörde muss daher, in Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips, bereits bei der Anordnung der Beschlagnahme darauf achten, nicht in das Existenzminimum des Beschuldigten einzugreifen (E. 3.4). | Séquestre; Consid; Courant; Pénal; Créance; Compensatrice; Droit; été; Recourant; être; Mesure; Minimum; Arrêt; Suite; Pénale; Canton; Cours; Prévenu; Avril; Février; Poursuite; Compte; Séquestré; Garanti; éventuelle; Vital; Avoir; Montant; Public |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5824/2020 | Bundespersonal | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Lohnfortzahlung; Vorinstanz; Recht; Person; Urteil; Rückforderung; Frist; Verjährung; Personal; Vertrauen; Berechnung; Lohnfortzahlungen; BVGer; Bezahlt; Rückerstattung; Bereicherung; Bundesverwaltung; Lohnfortzahlungsfrist; Bundesverwaltungsgericht; Lohnkürzung; Auskunft; Ausgaben; Anspruch; Härtefall; Verfügung; Umstände; Sinne |
A-3524/2008 | Staatshaftung (Bund) | Konkurs; Beschwerde; Recht;Beschwerdeführerin; Tungs; Bundes; SKYGUIDE; Ausländische; Schweiz; Verfahren; Verfahren; Legitimation; Russische; Aktivlegitimation; Konkursdekret; Verfügung; Ausländischen; Schaden; Anerkennung; Airlines; Staat; Bashkirian; Bundesverwaltung; Schadenersatz; Staats; Bundesgericht; Masse; Konkursdekrets; Verfahrens |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2017.87 | Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschlagnahme; Verteidigung; Akten; Gesuch; Entscheid; Beschlagnahmt; Gehör; Verfahren; Bargeld; Verfahrens; Amtliche; Bundesgericht; Beschlagnahmte; Beschwerdekammer; Anspruch; Beschlagnahmten; Wahlverteidiger; Verfügung; Beschwerdegegnerin;Bargeldbeträge; Rechtlich; Behörde; Bundesstrafgericht; Gehörs; Beschwerdeführers; Aufhebung; Partei |
BB.2016.389 | Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Grundbuchsperre (Art. 266 Abs. 3 StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Bundes; Beschlag; Beschlagnahme; Konto; Grundbuch; Vermögenswerte; Einziehung; Liegenschaft; Grundbuchsperre; Beschwerdegegnerin; Bundesgericht; Entscheid; Ersatzforderung; Beschwerdeführers; Verfahren; Angeordnete; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Urteil; Verfügung; Bundesgerichts;Kontos; Gericht; Verfügungen; Vorliegenden; Verfahrens |
Autor | Kommentar | Jahr |
Jolanta Kren Kostkiewicz | Kommentar, 19. Aufl. | 2016 |
Kren Kostkiewicz | Kommentar SchKG | 2014 |