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Loi fédérale sur les droits politiques (LDP)

Art. 91 LDP de 2022

Art. 91 Loi fédérale sur les droits politiques (LDP) drucken

Art. 91 Exécution

1 Le Conseil fédéral arrête les dispositions d’exécution.

2 Pour être valables, les dispositions cantonales d’exécution doivent être approuvées par la Confédération (1) . Elles seront établies dans le délai de dix-huit mois ? compter de l’adoption de la présente loi par l’Assemblée fédérale.

(1) Modifié par le ch. III de la LF du 15 déc. 1989 relative ? l’approbation d’actes législatifs des cantons par la Confédération, en vigueur depuis le 1er fév. 1991 (RO 1991 362; FF 1988 II 1293).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
121 I 187Art. 89 OG; Beginn des Fristenlaufs bei der Anfechtung eines genehmigungspflichtigen Erlasses. Die Publikation einer Verordnung vor der Einholung der konstitutiven Genehmigung des Bundes löst den Lauf der Beschwerdefrist gemäss Art. 89 Abs. 1 OG nicht aus (E. 1a und b). Bestimmung der Frist, wenn nach der Genehmigung der Verordnung durch den Bund keine zweite Publikation erfolgt (E. 1c). Art. 85 lit. a OG; Ausgestaltung des Verfahrens der brieflichen Stimmabgabe. Das Bundesrecht schreibt den Kantonen die nähere Ausgestaltung des Verfahrens der brieflichen Abstimmung nicht vor. Diese muss aber den in Art. 8 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte erwähnten Grundsätzen Rechnung tragen und eine zuverlässige und unverfälschte Willenskundgabe der Bürger ermöglichen (E. 3a). Die im Kanton Basel-Stadt vorgesehene anonyme briefliche Stimmabgabe genügt diesen Anforderungen nicht (E. 3b-g). Stimmabgabe; Brieflich; Briefliche; Abstimmung; Kanton; Brieflichen; Bundes; Beschwerde; Stimmrecht; Verordnung; Stimmrechts; Recht; Stimmen; Stimmrechtsausweis; Kantone; Stimmberechtigung; Anonym; Abstimmungen; Wahlen; Politischen; Rechte; Zuverlässig; Willen; Stimmberechtigten; Genehmigung; Kantonen; Willenskundgabe; Zuverlässige; Unverfälscht; Basel-Stadt
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