Art. 91 Sorgfaltspflicht von Arbeitgebern und Dienstleistungsempfängern
1 Der Arbeitgeber hat sich vor dem Stellenantritt der Ausländerin oder des Ausländers durch Einsicht in den Ausweis oder durch Nachfrage bei den zuständigen Behörden zu vergewissern, dass die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz besteht.
2 Wer eine grenzüberschreitende Dienstleistung in Anspruch nimmt, hat sich durch Einsicht in den Ausweis oder durch Nachfrage bei den zuständigen Behörden zu vergewissern, dass die Person, welche die Dienstleistung erbringt, zur Ausübung der Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt ist.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB200189 | Vergehen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Arbeit; Restaurant; Dossier; Berufung; Ausländer; Zeuge; Urteil; Einvernahme; Bewilligung; Aussage; Amtlich; Amtliche; Zeugen; Recht; Aussagen; Abend; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; Entscheid; Auszugehen; Gericht; Hinsichtlich; Gesprochen; Sinne |
BE | SK 2020 362 | Widerhandlung gegen das Ausländer- und Intergrationsgesetz |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2018.87 (AG.2019.883) | Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung; Vorsatz, Fahrlässigkeit | Berufung; Berufungsklägerin; Bewilligung; Beschäftigung; Ausländerin; Schweiz; Berufungsverhandlung; Geschäft; Umstände; Sprechen; Gemäss; Stellt; Rechtlich; Urteil; Protokoll; Migration; Verhandlung; Tätig; Gewesen; September; Arbeitsvertrag; Erfahren; Anklage; Respektive; Entsprechende; Unters; Verteidiger; Umständen; Ausländerinnen; Ausländern |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2021.8 | Kanton; Ausländer; Filter; öffnen; Hinzufügen; Kantons; Akten; Limmattal/Albis; Gerichtsstand; Schuldig; Urteil; Aufenthalt; Limmattal/Albis; Staats; Behörden; Ausländerin; Rechtswidrige; Glarus; Urteile; Schweiz; Entscheid; Rechtswidrigen; Staatsanwalt; Entscheide; Täter; Gesetzlich; Teilnehmer; Arbeit; Aufenthalts; Gesuch |