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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 89CrimPC from 2023

Art. 89 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 89 Time Limits and Deadlines General Provisions

1 Statutory time limits may not be extended.

2 There are no court holidays in criminal proceedings.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 89 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210183NichtanhandnahmeBeschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Staatsanwaltschaft; Urteil; Nichtanhandnahme; Rechtsmittel; Frist; Vorliegende; Desinfektionsmittel; Aussagen; Untersuchung; Beweis; Eingabe; Rechtsvertreter; Vorliegenden; Frist; öffnung; Beschwerdefrist; Beschwerdeschrift; Entscheid; Eröffnung; Dubio; Verwendet; Begründung; Werden; Verfahren; Zürich-Sihl; Verfahren
ZHUE200412NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Person; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Zürich; Verordnung; Nichtanhandnahme; Maskenpflicht; Demonstration; Polizei; Bundesgericht; Gemäss; Massnahmen; Gründe; Medizinische; Tragen; Personen; Besondere; Rechtmässig; Strafanzeige; Rechtsmittel; Attest; Könne; Medizinischen; Bundesgerichts; Begründet; Wegweisung; Kundgebung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR140003Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeRekurs; Rekurrent; Verwaltungs; Rekurrenten; Obergericht; Rekursgegnerin; Verfahren; Verrechnung; Recht; Prozessentschädigung; Verfahrens; Kantons; Verfahren; Obergerichts; Prozessentschädigungen; Verfügung; Verwaltungskommission; Beschwerde; Höhe; Nachfolgend; Kommentar; Rich; Zustehenden; Forderung; Bundesgericht; Zürich/Basel/Genf; Mitteilung; Rechtsmittel; Einzureichen; Frist
BSBES.2021.76 (AG.2021.517)NichtanhandnahmeBeschwerde; Werden; Verfügung; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Begründung; Angefochten; Appellationsgericht; Welche; August; Entscheid; Basel-Stadt; Angefochtenen; Nichtanhandnahme; Innert; Beschwerdebegründung; Verfahrens; Eingabe; Gemäss; Kinder; Einzelgericht; Einzureichen; Werden; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdeführers; Verzichtet; Barbara; Eingetreten; Kindern
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 5 (6B_310/2016)Art. 9 BV, Art. 3 Abs. 2 und Art. 91 Abs. 5 StPO; Einhaltung der Frist für eine Zahlung an eine Strafbehörde. Wird die Sicherheitsleistung bei einer Post- oder Banküberweisung nicht innert der angesetzten Frist der Strafbehörde gutgeschrieben, muss diese den Vorschusspflichtigen zum Nachweis auffordern, dass der Betrag am letzten Tag der Frist seinem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet wurde (E. 2). Beschwerde; Sicherheit; Frist; Beschwerdeführerin; Sicherheitsleistung; Vorinstanz; Schweiz; Nachweis; Postoder; Bankkonto; Behörde; Belastung; Betrag; Zahlung; Obergericht; Procédure; Rechtsmittel; MOREILLON/PAREIN-REYMOND; Erbringen; Verfahren; Konto; RIEDO; Verfügung; Rechtzeitigkeit; Hinweis; Pénale; Prozessordnung
125 III 401Art. 156 ZGB i.V.m. Art. 275 ZGB und Art. 315a ZGB; Art. 53 OR und Art. 2 ÜbBest.BV; Zuständigkeit des Scheidungsrichters. An bestehende Kindesschutzmassnahmen und Anordnungen über den persönlichen Verkehr ist der Scheidungsrichter nicht gebunden, wenn sich seit Erlass der betreffenden Verfügungen die Verhältnisse geändert haben (E. 2b). Für die Regelung des persönlichen Verkehrs ist er auch dort sachlich zuständig, wo er beiden Ehegatten die elterliche Gewalt entzieht (E. 2c). Er missachtet den Vorrang des Bundesrechts nicht dadurch, dass er ohne Rücksicht auf ein vorausgegangenes Straferkenntnis die Frage eines Missbrauchs des Scheidungskinds abklärt (E. 3). Recht; Gericht; Kindes; Scheidung; Persönlichen; Zuständig; Kindesschutzmassnahme; Kindesschutzmassnahmen; Verkehr; Zuständigkeit; Behörde; Vormundschaftlichen; Richter; Elterliche; Ziffer; Gewalt; Behörden; Urteil; Richters; Regelung; Scheidungsrichter; Verfahren; Vormundschaft; Vormundschaftsbehörde; Urteil; Anordnung; Verhältnisse; Obergericht; Bundesgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2021.6Beschwerde; Ausstand; Entscheid; Filter; Hinzufügen; öffnen; Entscheide; Beschwerdeführer; BStGer; Bundes; Verfahren; Verwaltung; Beschwerdeführers; Bundesstrafgericht; Ausstandsgesuch; Beschwerdekammer; Befangenheit; Verwaltungsstrafverfahren; Vorgesetzte; Bundesstrafgerichts; Heliport; Beschwerdeverfahren; Beschluss; Vertreten; Recht; Verfügung; Vorliegende
SK.2021.18Bundes; Einsprache; Beschuldigte; Befehl; Bundesanwaltschaft; Akten; Urteil; Beschuldigten; Verfahren; Hinzufügen; Frist; öffnen; Filter; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Schweiz; Urteile; Kammer; Bundesstrafgerichts; Schweizerischen; Bundesgerichts; Befehls; Gültig; Behörde; Beschwerde; Staatsanwalt; Person; Gericht; Schriftlich; Ausland
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