Art. 88 CCP de 2024

Art. 88 Publication officielle
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2 La notification est réputée avoir eu lieu le jour de sa publication.
3 Seul le dispositif des prononcés de clôture est publié.
4 Les ordonnances de classement et les ordonnances pénales sont réputées notifiées même en l’absence d’une publication.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 88 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220244 | Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und Widerruf | Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Recht; Vorladung; Zustellung; Urteil; Verteidigung; Aufenthalt; Bundesgerichts; Gericht; Berufungsverhandlung; Rechtsmittel; Mitteilung; Oberrichter; Abteilung; Aufenthaltsort; Berufungsverfahren; Kanton; Rückzug; Migration; Kantons; Staatsanwaltschaft; Zürich-Sihl; Bezirksgerichtes; Migrationsamt; Zustellungsempfänger; Kontakt |
ZH | SB220462 | Rechtswidrige Einreise | Beschuldigte; Staat; Staaten; Schweiz; Einreise; Recht; Beschuldigten; Flüchtling; Staatenlose; Berufung; Gericht; Anerkennung; Urteil; Vorinstanz; Staatenlosigkeit; Geldstrafe; Staatenlosen; Bundesgericht; Deutschland; Flüchtlingskonvention; Entscheid; Verfahren; Staatenlosenübereinkommen; Rechtfertigungsgr; Flüchtlinge; Person; Aufenthalt; Verfahren |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2023.307 | - | Recht; Gericht; Befehl; Verfügung; Verwaltungs; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Kanton; Führerausweis; Kantons; Geschwindigkeitsüberschreitung; Beschwerde; Verwaltungsgericht; Widerhandlung; Verfahren; Bundesgericht; Übersetzung; Schweiz; Eröffnung; Person; Gerichts; Urteil; Befehls; Geschwindigkeitsüberschreitungen; Verfahrens; Führerausweisentzug; Entzug; Beschwerdeführers; Christian; Wartburg |
SO | STBER.2022.50 | - | Berufung; Solothurn; Beschuldigte; Kanton; Verfahren; Vorhalt; Staat; Urteil; Vorladung; Polizei; Apos; Verteidiger; Honorar; Beschuldigten; Rechtsanwalt; Verfahren; Berufungsverfahren; Verteidigung; Rechtsmittel; Privatkläger; Zahlungsanspruch; Betäubungsmittelgesetz; Entschädigung; Verhältnisse; Körperverletzung; Auslagen; Rechtsbeistand; Obergericht; Berufungskläger |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 518 (1B_244/2020) | Regeste Art. 14 Abs. 1 des Vertrags vom 12. Mai 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 29a und Art. 32 Abs. 2 und Abs. 3 BV ; Art. 63 Abs. 2 lit. a IRSG ; Art. 87 Abs. 2, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 Abs. 1, Art. 91 Abs. 2, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Art. 386 Abs. 1 StPO . Wahl eines schweizerischen Zustelldomizils bei der Staatsanwaltschaft mittels Polizeiformular durch einen in Brasilien wohnhaften Beschuldigten. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen einer entsprechenden "Zustellfiktion" für Straferkenntnisse, darunter Strafbefehle. Im vorliegenden Fall war keine die Einsprachefrist auslösende Eröffnung des Strafbefehls durch direkte postalische Zustellung ins Ausland oder mittels "Zustellfiktion" zulässig; der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3). | Befehl; Staat; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Recht; Schweiz; Beschuldigte; Einsprache; Person; Recht; Befehls; Formular; Beschuldigten; Schweizer; Erkenntnisse; Einsprachefrist; Eröffnung; Wohnsitz; Urteil; Brasilien; Rechtshilfe; Ausland; Entscheid; Zustellungsdomizil; Sache; Sachen; Befehle; ändische |
133 I 33 (6S.59/2006) | Art. 249 BStP; freie Beweiswürdigung; anonymisierter Zeuge. Die Annahme, die Aussage des gefährdeten Belastungszeugen sei unverwertbar, wenn neben dem Angeschuldigten auch sein Verteidiger nur unter audio-visueller Abschirmung Ergänzungsfragen stellen kann, schliesst die anonyme Zeugenbefragung als Beweismittel in allgemeiner Weise aus und verletzt den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (E. 2.5). Regeste b Art. 6 Ziff. 1 und Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK; anonymisierter Zeuge; Wahrung der Verteidigungsrechte. Die Verwertung der Aussage eines anonymisierten Belastungszeugen verletzt die Verfahrensgarantien von Art. 6 EMRK nicht, wenn sie als Mosaikstein ein anderweitig gewonnenes Beweisergebnis, welches allein für den Schuldspruch zwar nicht ausreicht, aber einen schwerwiegenden Tatverdacht begründet, ins Stadium des rechtsgenügenden Beweises zu überführen vermag (E. 3 und 4). | Zeuge; Beweis; Zeugen; Aussage; Kassationsgericht; Beweise; Beweismittel; Recht; Beweiswürdigung; Zeugenaussage; Verteidiger; Beschwerdegegner; Grundsatz; Urteil; Schuldspruch; Gericht; Geschworenengericht; Verteidigung; Identität; Aussagen; Nichtigkeitsbeschwerde; Verteidigungsrechte; Beschluss; Entscheid; Verfahren; üfen |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2019.39 | Mehrfache falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB) | Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Bundes; Gericht; Recht; Apos;; Verfahren; Anschuldigung; Verfahrens; Person; Urteil; Freiheit; Verteidigung; Täter; Freiheitsstrafe; Untersuchung; Verfolgung; Schuldfähigkeit; Hauptverhandlung; Auslage; Auslagen; Prostitution; Bundesstrafgericht |
SK.2017.62 | Einsprache gegen Strafbefehl; Urkundenfälschung/ Sistierung; Rückweisung an BA | Bundes; Einsprecher; Gericht; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Einsprechers; Hauptverhandlung; Urteil; Einsprache; Befehl; Bundesstrafgericht; Verfügung; Kammer; Sistierung; Verteidiger; Schweiz; Ausland; Verfahrensleitung; Tribunal; Einzelrichter; Staatsanwalt; Vorladung; Bundesgerichts; Gründen; Aufenthalt; Rechtshängigkeit; Bundesstrafgerichts; Herrn; Gerichtsschreiberin |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Hans, Schweizer | Basler Schweizerische Strafprozessordnung, Jugendprozessordnung | 2023 |