ZPO Art. 81 - Grundsätze

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 81 ZPO vom 2023

Art. 81 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 81 2. Abschnitt: Streitverkündungsklage Grundsätze

1 Die streitverkündende Partei kann ihre Ansprüche, die sie im Falle des Unterliegens gegen die streitberufene Person zu haben glaubt, beim Gericht, das mit der Hauptklage befasst ist, geltend machen.

2 Die streitberufene Person kann keine weitere Streitverkündungsklage erheben.

3 Im vereinfachten und im summarischen Verfahren ist die Streitverkündungsklage unzulässig.


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Art. 81 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP160047StreitverkündungsklageRecht; Verfahren; Streitverkündungsklage; Gericht; Klage; SchKG; Vorinstanz; Betreibung; Aberkennungsklage; Verfahrens; Streitberufene; Entscheid; Rechtsmittel; Rechtspflege; Beschwerdeverfahren; Streitwert; Kläger; Gemeinde; Anträge; Sozialhilfe; Partei; Klägers; Akten; Entschädigung; Verfügung; Parteien; Gebühr; Urteil
ZHRT140136Rechtsöffnung Entscheid; Streit; Verfahren; Recht; Vorinstanz; Gericht; Rechtsöffnung; Streitverkündung; Betreibung; Verfügung; Gesuchsgegnerin; Entscheids; Partei; Streitberufene; Zustellung; SchKG; Parteien; Anspruch; Urteil; Beilage; Anträge; Bundesgericht; Nebenintervenientin; Rechtsöffnungsverfahren; Staehelin; Schweizerische; Obergericht; Kantons; Zivilkammer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBES.2024.21-Streit; Recht; Streitverkündung; Streitverkündungsklage; Beschwerde; Streitberufungsbeklagte; Rechtsbegehren; Anspruch; Klage; Ansprüche; Gericht; Streitberufungsbeklagten; Entscheid; Vorinstanz; Hauptklage; Zusammenhang; Zulassung; Zivilkammer; Urteil; Hauptklageanspruch; Bundesgericht; Obergericht; Folgenden:; Feststellung; Beklagten; Unterliegens

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 290 (5A_1018/2019)
Regeste
Art. 82 ZPO ; Zulassung der Streitverkündungsklage. Zur Rechtsnatur des Entscheids, mit dem das Gericht die Streitverkündungsklage zulässt (E. 4.3).
Streitverkündungsklage; Zulassung; Entscheid; Bezifferung; Urteil; Bezirksgericht; Berufung; Zivilprozessordnung; Kantonsgericht; Schweizerische; Gericht; Zulassungsverfahren; Vormundschaftsamt; Klage; Schriftenwechsel; Rechtsbegehren; Verfügung; Begehren; Zwischenentscheid; Kommentar; Schaden; Bundesgericht; Verfahren; Zulassungsgesuch; Sinne; Beweisverfahren; Hauptklage
144 III 526 (4A_452/2017)Streitverkündungsklage (Art. 81 und 82 ZPO); Schlichtungsverfahren (Art. 197 ff. ZPO). Die Streitverkündungsklage kann nur in einem Entscheidverfahren vor dem Gericht der ersten Instanz geltend gemacht werden, das durch Einreichung der Hauptklage eingeleitet wird. Die Einreichung einer Streitverkündungsklage, welche Rechtshängigkeit begründet (Art. 62 Abs. 1 ZPO), ist im Schlichtungsverfahren ausgeschlossen (E. 3.3). Appel; édure; étentions; être; Autorité; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Schlichtungsverfahren; Admission; Streitverkündungsklage; Kommentar; Appelant; èglement; écis; Limited; Chambre; éfenderesse; époser; éfendeur; étence; écision; Extrait; Einreichung; érieur; érant; Tribunal; éponse; Schweizerischen; INFANGER; Basler

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schwander, Schweizer, FreiBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2013
Sutter-Somm, Schwander, Schweizer, FreiBasler Kommentar ZPO2010