Art. 80a (1) Haftanordnung und Haftüberprüfung im Rahmen des DublinVerfahrens
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3 Die Rechtmässigkeit und Angemessenheit der Haft wird auf Antrag der inhaftierten Person durch eine richterliche Behörde in einem schriftlichen Verfahren überprüft. Diese Überprüfung kann jederzeit beantragt werden. (5)
4 Die inhaftierte Person kann jederzeit ein Haftentlassungsgesuch einreichen. Über das Gesuch hat die richterliche Behörde innert acht Arbeitstagen in einem schriftlichen Verfahren zu entscheiden.
5 Die Haftanordnung gegenüber Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren ist ausgeschlossen.
6 Bei einer Haftanordnung gegenüber unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden wird die Vertrauensperson nach Artikel 64a Absatz 3bis des vorliegenden Gesetzes oder nach Artikel 17 Absatz 3 AsylG vorgängig informiert.
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8 Die richterliche Behörde berücksichtigt bei der Überprüfung des Entscheides über Anordnung, Fortsetzung und Aufhebung der Haft auch die familiären Verhältnisse der inhaftierten Person und die Umstände des Haftvollzugs.
(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. I 1 des BB vom 26. Sept. 2014 (Übernahme der V[EU] Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1841; BBl 2014 2675).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | SK2 2021 61 | Überprüfung der Dublin-Haft | Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Unentgeltliche; Graubünden; Rechtlich; Rechtliche; Vorinstanz; Schweiz; Halten; Person; Entscheid; Bereit; Wegweisung; Zwangsmassnahmengericht; Einreise; Vorliegend; Kanton; Gemäss; August; Einreiseverbot; Beschwerdeverfahren; Könne; Vorliegen; Rechtsprechung; Schwierigkeit; Dublin-Verfahren; Stunden |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | AUS.2021.12 (AG.2021.145) | Ausschaffungshaft nach Art. 76a AIG (Haft im Rahmen des Dublin-Verfahrens) | Verfahren; Werden; Migration; Beurteilte; Ausschaffungshaft; Migrationsamt; Welche; Überprüfung; Wochen; Wegweisung; Person; Schweiz; Entscheid; Dublin-Verfahren; Verfahrens; Lassen; Könnte; Ausländer; Oktober; Betroffene; Behörde; Beurteilten; Verfügt; Weiter; Erneut; Rumänien; Stellt; Entsprechende; Erhoben; Deutschland |
BS | AUS.2020.54 (AG.2020.655) | Vorbereitungshaft nach Art 76a AIG (Haft im Rahmen des Dublin-Verfahrens) | Migrationsamt; Verfahren; Person; Dublin-Verfahren; Verfügt; Vorbereitung; Wegweisung; Werden; Dezember; Beurteilte; Behörde; Verfahrens; Schweiz; Überprüfung; Dublin-Verfahrens; Rechtlich; Deutschland; Befürchten; Entziehen; Wochen; Lassen; Identität; Grenzwache; Gemäss; Basel-Stadt; Rahmen; Fluchtgefahr; Bundesgericht; Angaben; Betroffene |