Art. 799 SCC from 2024

Art. 799 I. Creation
1 Subject to exceptions provided by law, a mortgage is created by its recording in the land register.
2 A legal transaction creating a mortgage is valid only if done as a public deed. (1)
(1) Amended by No I 1 of the FA of 11 Dec. 2009 (Register Mortgage Certificates and other amendments to Property Law), in force since 1 Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 799 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT140149 | Rechtsöffnung | Schuld; Beklagten; Schuldbrief; Vorinstanz; Recht; Forderung; Rechtsöffnung; Verfahren; Parteien; Renten; Freizügigkeits; Freizügigkeitsleistungen; Ansprüche; Stiftung; Sinne; Pfandvertrag; Rentendeckungskapital; Beschwerdeverfahren; Betreibung; Grundforderung; Sicherstellung; Entscheid; Schuldbriefe; Betrag; Arbeitgeber; Verfügung; Stiftungsrat; Schuldnerin |
ZH | PF120014 | Pfandrecht | Konkurs; Verfahren; Pfandrecht; SchKG; Eintragung; Verfahrens; Dringlichkeit; Vorinstanz; Konkursverwaltung; Gläubiger; Entscheid; Pfandrechts; Konkursamt; Gläubigerversammlung; Begehren; Konkurseröffnung; Pfäffikon; Bezirksgericht; Verfügung; Vorladung; Parteien; Auflage; Prozesse; Stockwerkeigentümer; Bauhandwerker; Stellung; Beklagten; Zivilprozess; Sinne |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | I/2-2006/20 | Entscheid Art. 244d StG (sGS 811.1). Einem Gläubiger, dessen Forderung durch eine Sicherungsübereignung oder Sicherungszession gesichert wird, kommt im Zwangsverwertungsverfahren die gleiche Stellung zu wie einem Pfandgläubiger. Sind beim Erwerb des Grundstücks durch einen solchen Gläubiger auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt, so ist die Handänderung von der Steuerpflicht befreit (Verwaltungsrekurskommission, 10. Januar 2007, I/2-2006/20. SGE 2007 Nr. 3) | Sicherung; Rekurrent; Forderung; Grundstück; Recht; Konkurs; Verlust; Pfandgläubiger; Erwerb; Sicherungszession; Handänderung; Gemeinschuldner; Rekurrenten; Rekurs; Grundstücks; Gläubiger; Pfandstelle; Gemeinde; Steuerpflicht; Grundpfandgläubiger; Steuerbefreiung; Konkursamt; Grundbuch; ürzt:; Liegenschaft; Forderungen; Voraussetzung; Pfandrecht |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 133 (5A_331/2018) | Art. 43 Abs. 2 und 3 ZPO; örtliche Zuständigkeit für die Kraftloserklärung einer Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung (Hypothekarobligation auf den Inhaber). Charakterisierung der Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung (E. 6.2). Für die Bestimmung der Zuständigkeit zur Kraftloserklärung führt weder eine grammatikalische (E. 6.3) noch eine historische (E. 6.4) noch eine systematische Auslegung (E. 6.5) von Art. 43 ZPO zu einem klaren Ergebnis. Die teleologische Auslegung spricht indes dafür, die Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung wie einen Papier-Schuldbrief zu behandeln (E. 6.6). Die örtliche Zuständigkeit richtet sich folglich nach Art. 43 Abs. 2 ZPO (E. 6.7). | Grundpfandverschreibung; Inhaber; Kraftloserklärung; Grundpfandtitel; Grundbuch; Auslegung; Inhaberobligation; Schuldbrief; Wertpapier; Gericht; Grundpfandtitel; Zuständigkeit; Papier-Schuldbrief; Grundpfandrecht; Grundstück; Grundpfandtiteln; Kanton; Forderung; Teilrevision; GestG; Zivilprozessordnung; Wortlaut; Recht; Institut; Schweiz; Wertpapiere; Gesetzes; Immobiliarsachen |
123 III 97 | Art. 799 Abs. 2 ZGB; Art. 12 OR. Änderung des Schuldbriefes. Die Kündigungsbestimmungen gehören nicht zu den objektiv wesentlichen Punkten des Pfandvertrages; ihre Begründung und Modifikation bedarf deshalb nicht der öffentlichen Beurkundung (E. 2). | Schuldbrief; Kündigung; Vertrag; Beurkundung; Sicherung; Recht; Vereinbarung; Forderungen; Kommentar; Parteien; Urteil; Schuldbriefforderung; Jahreszinsen; Schuldbriefe; LEEMANN; Berufung; Kündigungsbestimmungen; Franken; Betreibung; Berner; Vereinbarungen; Rückzahlung; Punkte; Abmachung; Vertrags; SCHMIDLIN; ören |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Peter | Basler Art.799 | 2007 |