OR Art. 777a -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 777a OR vom 2025

Art. 777a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 777a Zeichnung der Stammanteile

1 Die Zeichnung der Stammanteile bedarf zu ihrer Gültigkeit der Angabe von Anzahl, Nennwert und Ausgabebetrag sowie gegebenenfalls der Kategorie der Stammanteile.

2 In der Urkunde über die Zeichnung muss hingewiesen werden auf statutarische Bestimmungen über:

  • 1. Nachschusspflichten;
  • 2. Nebenleistungspflichten;
  • 3. Konkurrenzverbote für die Gesellschafter;
  • 4. Vorhand-, Vorkaufs- und Kaufsrechte der Gesellschafter oder der Gesellschaft;
  • 5. Konventionalstrafen.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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