Art. 71 LCaGi dal 2023
Art. 71 Disposizioni di coordinamento
Il coordinamento di disposizioni di altri nuovi atti normativi con la presente legge è disciplinato nell’allegato 2.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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