E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale sur le casier judiciaire informatique VOSTRA (LCJ)

Art. 71 LCJ de 2023

Art. 71 Loi fédérale sur le casier judiciaire informatique VOSTRA (LCJ) drucken

Art. 71 Dispositions de coordination

La coordination de la présente loi avec d’autres actes est réglée dans l’annexe 2.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz