Art. 7 VAT from 2024
Art. 7 Place of supply of goods
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2 The place of supply of electricity by cable, gas via the natural gas distribution network or district heating is deemed to be the place at which the recipients of the supply have their registered office or a permanent establishment for which the supply is made, or, in the absence of such a registered office or such a permanent establishment, the place where the electricity, gas or district heating is actually used or consumed. (1)
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(2) Inserted by No I oft he FA of 30 Sept. 2016, let. a in force since 1 Jan. 2018 and let. b in force since 1 Jan. 2019 (AS 2017 3575; BBl 2015 2615).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 7 Value Added Tax Act (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):| Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
| AG | AGVE 2001 107 | AGVE 2001 107 S.464 2001 Schätzungskommission nach Baugesetz 464 107 Anschlussgebühr; Mehrwertsteuer. Lediglich die tatsächlich... | Anschluss; Anschlussgebühr; Leistung; Mehrwertsteuer; Anschlussgebühren; Fläche; Lieferung; Schätzungskommission; Baugesetz; Netto; Einkauf; Gebühr; Betrag; Dienstleistung; Sinne; Leistungsaustausch; Bundesgesetz; MWSTG; Anschlussgebühr; Entscheid; Sachen; Einwohnergemeinde; Erwägungen; Entrichtung; Entgelt; Abwassersystem; Erweiterungen; Abgabe |
Anwendung im Verwaltungsgericht
| Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
| AG | AGVE 2001 107 | 107 Anschlussgebühr; Mehrwertsteuer.schlussgebühr ist mit der Mehrwertsteuer zu belasten. | Anschluss; Anschlussgebühr; Leistung; Mehrwertsteuer; Anschlussgebühren; Fläche; Lieferung; Schätzungskommission; Baugesetz; Netto; Einkauf; Gebühr; Betrag; Dienstleistung; Sinne; Leistungsaustausch; Bundesgesetz; MWSTG; Anschlussgebühr; Entscheid; Sachen; Einwohnergemeinde; Entrichtung; Entgelt; Abwassersystem; Erweiterungen; Abgabe; Neubauten |
Anwendung im Bundesgericht
| BGE | Regeste | Schlagwörter |
| 142 II 488 (2C_1115/2014) | Art. 130 Abs. 1 BV; Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 10, Art. 28 ff. MWSTG; Art. 58 Abs. 1 lit. b, Art. 59 Abs. 1 DBG; Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs (hier: Erwerb von Kunstgegenständen). Der Vorsteuerabzug bedingt neben den formellen Voraussetzungen, dass die steuerpflichtige Person wirtschaftlich mit Vorsteuern belastet ist und diese "im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit" anfallen (E. 2.3). Die Kriterien der "unternehmerischen Tätigkeit" (MWSTG) und der "geschäftsmässigen Begründetheit" (DBG) sind betriebswirtschaftlich geprägt und weitgehend deckungsgleich (E. 3.6). Auch eine Kunstsammlung bildet grundsätzlich einen Bestandteil des Unternehmens im Sinne des Mehrwertsteuerrechts. Bestreitet die Eidgenössische Steuerverwaltung die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern, hat sie dies nachzuweisen, wobei unter Würdigung der Gesamtumstände eine qualitative und quantitative Prüfung anzustellen ist (E. 3.7 und 3.8). | MWSTG; Vorsteuer; Steuer; Kunst; Unternehmen; Vorsteuerabzug; Mehrwertsteuer; Leistung; Unternehmens; Kunstwerk; Kunstwerke; Bereich; Urteil; Steuerpflicht; Person; Zweck; Recht; Leistungen; Einlageentsteuerung; Entscheid; Tochtergesellschaft; Hauptsitz; Steuerpflichtigen; Bundesgericht; CLAVADETSCHER; Tochtergesellschaften |
| 140 II 495 (2C_215/2014) | Art. 18 Abs. 1, Art. 21 Abs. 2 Ziff. 15 und Art. 22 MWSTG; Art. 39 MWSTV; formelle Anforderungen an die rechtsgültige Option für die Versteuerung der von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Leistungen (hier: Turnierbeiträge eines Golfclubs). Das Erfordernis, im Fall der Option im objektiven Sinn die Steuer "offen auszuweisen", ist nicht bloss eine Ordnungs-, sondern eine Gültigkeitsvorschrift (Frage des "Ob"; E. 3.2). Auszuweisen sind Bestand und Höhe der Steuer. Die kombinierte Wissens- und Willenserklärung ist auf der jeweiligen Debitorenrechnung anzubringen (Frage des "Wie"; E. 3.3). Vom "Ausweis" zu unterscheiden ist die "Bekanntgabe", das heisst die Deklaration in der Mehrwertsteuerabrechnung (E. 3.4). | Steuer; MWSTG; Ausweis; Option; Leistung; Rechnung; Person; Mehrwertsteuer; Steuer; Kommission; Recht; Vorsteuer; Versteuerung; Vorsteuerabzug; Leistungen; Höhe; Auslegung; Steuerpflicht; Debitorenrechnung; Sinne; Regel; MWSTV; Gültigkeitsvorschrift; Steuerpflichtigen; Gesetzes; CLAVADETSCHER |
Kommentare zum Gesetzesartikel
| Autor | Kommentar | Jahr |
| Marti, Schweizer | Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht | 2015 |
| Regine Schluckebier | [nachfolgend: MWSTG Kommentar] | 2012 |

