FIDLEG Art. 67 - Änderungen mit Effekten verbundener Rechte

Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:



Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.

Art. 67 FIDLEG vom 2024

Art. 67 Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) drucken

Art. 67 Änderungen mit Effekten verbundener Rechte

1 Der Emittent macht Änderungen der mit den Effekten verbundenen Rechte so rechtzeitig bekannt, dass für die Anlegerinnen und Anleger die Wahrnehmung ihrer Rechte gewährleistet ist.

2 Inhalt und Umfang der Veröffentlichung richten sich im Übrigen nach den Emissionsbedingungen. Artikel 64 Absätze 3 und 4 gilt sinngemäss.

3 Vorbehalten bleiben besondere gesetzliche Bestimmungen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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