OR Art. 663a -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 663a OR vom 2023

Art. 663a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 663a und 663b (1)

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991 (AS 1992 733; BBl 1983 II 745). Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 23. Dez. 2011 (Rechnungslegungsrecht), mit Wirkung seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6679; BBl 2008 1589).

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Art. 663a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG160283aktienrechtliche VerantwortlichkeitKonkurs; Konkursitin; Schaden; Pflicht; Beklagte; Parteien; Beklagten; Gesellschaft; Beweis; Interesse; Vereinbarung; Aktien; Verwaltungsrat; Pflichtverletzung; Aktiven; Recht; Interessen; Geschäft; Verantwortlichkeit; Gläubiger; Gericht; Urtei; Bundesgericht; Forderung; Verkauf; Urteil; ätte
ZHHG160037Aktienrechtliche VerantwortlichkeitKonkurs; Konkursitin; Schaden; Beklagte; Beklagten; Pflicht; Gesellschaft; Gläubiger; Parteien; Verwaltungsrat; Vereinbarung; Interesse; Verantwortlichkeit; Aktien; Aktiven; Geschäft; Recht; Handlung; Interessen; Zeitpunkt; Forderung; Handlungen; Pflichten; Verkauf
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