Art. 66 VRV vom 2022
Art. 66 Höhe
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2005 (AS 2004 3519). (Art. 9 Abs. 1 und 4 SVG)
Letzter Satz aufgehoben durch Ziff. I der V vom 7. März 1994, mit Wirkung seit 1. April 1994 (AS 1994 816).Die Höhe der Fahrzeuge darf mit der Ladung höchstens 4 m betragen. ...
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