Art. 66 - Cantons

Einleitung zur Rechtsnorm :



Art. 66 from 2024

Art. 66 BBG () drucken

Art. 66 Cantons

The Cantons shall be responsible for implementing all measures that have not been assigned to the Confederation.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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