Art. 646 CCS dal 2025

Art. 646 Comproprietà
1 Più persone che abbiano per frazioni la proprietà di una cosa, senza segni apparenti di divisione, sono comproprietarie.
2 Ove non sia diversamente stabilito, esse sono comproprietarie in parti eguali.
3 Ogni comproprietario ha per la sua parte i diritti e gli obblighi di un proprietario; essa parte può essere da lui alienata o costituita in pegno o pignorata dai suoi creditori.
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Art. 646 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210211 | Unterlassung und Forderung | Nutzungs; Verwaltung; Verwaltungsordnung; Recht; Parteien; Grundstück; Miteigentum; Miteigentümer; Miteigentums; Grundbuch; Miteigentumsanteil; Fläche; Rechtsbegehren; Beklagte; Beklagten; Aussenfläche; Grundstücks; Mietvertrag; Klage; Werbesäule; Werkstatt; Sonderrecht; Grenzzaun; Flächen; Obergeschoss; Gebäude; Unterbaurecht; Werkstattgebäude; Vorplatz |
ZH | LC190001 | Ehescheidung | Parte; Parteien; Liegenschaft; Beklagten; Klägers; Vorsorge; Unterhalt; Berufung; Scheidung; Betrag; Recht; Vereinba; Vereinbarung; Urteil; Vorsorgeausgleich; Rechtskraft; Eintritt; Hypothek; Scheidungsurteil; Anspruch; Zahlung; WEF-Vorbezug; Urteils; Abzüglich; Verkauf; Konto |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2023.94 | - | Apos; AK-Nr; Liegenschaft; Vermögens; Berechnung; Verfügung; Einsprache; Verkehrs; Einspracheentscheid; Rückforderung; Miteigentum; Renten; Einnahme; Miteigentums; Einnahmen; Position; Miteigentumsanteil; Eigenmietwert; Ausgaben; Anspruch; Ergänzung; Verkehrswert; Liegenschaftsaufwände; Hypothekarzinsen; Vermögensverzehr; «Eigenmietwert; Ergänzungsleistung; Betrag; Recht |
SO | SGNEB.2022.1 | - | Steuer; Rekurrent; Wohnung; Handänderung; Grundstück; Entscheid; Steuerbefreiung; Liegenschaft; Rekurs; Handänderungssteuer; SGNEB; Einsprache; Wohneigentum; Wohnungen; Mehrfamilienhaus; Einspracheentscheid; Rekurrenten; Anspruch; Gesetzes; Begründung; Erwerb; Steuergericht; Gehör; Rechtsgleichheit; Miteigentümer; Selbstnutzung; Familien; Verfügung; Eigentümer |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
130 III 306 | Art. 973 Abs. 1 ZGB; öffentlicher Glaube des Grundbuchs; Grenzen. Der Eintrag eines nicht eintragungsfähigen Rechts geniesst den Schutz des öffentlichen Glaubens nicht (E. 3.1). Eintragungsfähig ist eine Grunddienstbarkeit, die einen Stockwerkeigentumsanteil zu Gunsten eines anderen belastet (E. 3.2), selbst wenn der belastete Stockwerkeigentumsanteil in unselbstständiges Miteigentum aufgeteilt ist (E. 3.3). | Stockwerke; Miteigentum; Grundbuch; Stockwerkeinheit; Autoeinstellhalle; Miteigentums; Eintrag; Grundstück; Eigentümer; Miteigentumsanteil; Eigentum; Grunddienstbarkeit; Miteigentumsanteile; Einstellplatz; Eintragung; Autoeinstellhalle; Anmerkung; Glaube; Stockwerkeigentum; Stockwerkeinheiten; Benutzung; Beklagten; Grundbuchs; -dingliche; Anmerkungsgrundstück; Miteigentümer |
130 III 13 | Art. 646 Abs. 3 ZGB, Art. 32 GBV; unselbstständiges Miteigentum, Teilung des Hauptgrundstückes. Ist eine Parzelle im Grundbuch als unselbstständiges Miteigentum von mehreren Hauptgrundstücken eingetragen, können die Beziehungen zwischen diesen Liegenschaften ohne Zustimmung sämtlicher Miteigentümer nicht geändert werden. Eine solche Änderung liegt nicht nur vor, wenn ein Miteigentumsanteil von einem Hauptgrundstück losgelöst wird, insbesondere um auf einen Dritten übertragen oder an ein anderes Grundstück gebunden zu werden, sondern auch wenn ein Hauptgrundstück geteilt wird und der daran gebundene unselbstständige Miteigentumsanteil vollständig auf eine der aus der Teilung hervorgegangenen Parzellen übertragen wird (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 5.2). | été; épendant; épendante; étaire; être; étaires; était; STEINAUER; Immeuble; Accord; Intimée; éné; Miteigentum; Honneur; -part; -fonds; Hauptgrundstück; èrement; Arrêt; Genève; Habitation; Inscription; Selon; LIVER; SCHNEIDER; Miteigentums; Kommentar; WICHTERMANN |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-56/2014 | Direktzahlungen und Ökobeiträge | Betrieb; Quot;; Betriebe; Quot;C; Landwirtschaft; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfügung; Bundes; Recht; Bewirtschafter; Anerkennung; Entscheid; Direktzahlungen; Miteigentum; Liegenschaft; Verfahrens; Kanton; Bundesverwaltungsgericht; Luzern; Fassung; Betrieben; Beschwerdeführern; Grundstück; Generation |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2016.389 | Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Grundbuchsperre (Art. 266 Abs. 3 StPO). | Bundes; Beschlag; Beschlagnahme; Konto; Grundbuch; Vermögenswerte; Liegenschaft; Einziehung; Grundbuchsperre; Entscheid; Ersatzforderung; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Verfahren; Bundesstrafgericht; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Urteil; Bundesgerichts; Kontos; Gericht; Apos;; Beschwerdekammer; Verfügungen; Verfahrens |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Brunner | Basler Kommentar Zivilgesetzbuch | 2015 |
Brunner | Kommentar zum schweizerischen Privatrecht | 2003 |