Art. 646 SCC from 2024

Art. 646 I. Co-ownership
1 Co-ownership exists where several persons own a share in an object which is physically undivided.
2 Unless otherwise stipulated, they are co-owners in equal measure.
3 Each co-owner has the rights and obligations of ownership in respect of his or her share in the object, and said share may be alienated and pledged by him or her, or distrained by his or her creditors.
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Art. 646 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210211 | Unterlassung und Forderung | Nutzungs; Verwaltung; Verwaltungsordnung; Recht; Parteien; Grundstück; Miteigentum; Miteigentümer; Miteigentums; Grundbuch; Miteigentumsanteil; Fläche; Rechtsbegehren; Beklagte; Beklagten; Aussenfläche; Grundstücks; Mietvertrag; Klage; Werbesäule; Werkstatt; Sonderrecht; Grenzzaun; Flächen; Obergeschoss; Gebäude; Unterbaurecht; Werkstattgebäude; Vorplatz |
ZH | LC190001 | Ehescheidung | Parte; Parteien; Liegenschaft; Beklagten; Klägers; Vorsorge; Unterhalt; Berufung; Scheidung; Betrag; Recht; Vereinba; Vereinbarung; Urteil; Vorsorgeausgleich; Rechtskraft; Eintritt; Hypothek; Scheidungsurteil; Anspruch; Zahlung; WEF-Vorbezug; Urteils; Abzüglich; Verkauf; Konto |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2023.94 | - | Apos; AK-Nr; Liegenschaft; Vermögens; Berechnung; Verfügung; Einsprache; Verkehrs; Einspracheentscheid; Rückforderung; Miteigentum; Renten; Einnahme; Miteigentums; Einnahmen; Position; Miteigentumsanteil; Eigenmietwert; Ausgaben; Anspruch; Ergänzung; Verkehrswert; Liegenschaftsaufwände; Hypothekarzinsen; Vermögensverzehr; «Eigenmietwert; Ergänzungsleistung; Betrag; Recht |
SO | SGNEB.2022.1 | - | Steuer; Rekurrent; Wohnung; Handänderung; Grundstück; Entscheid; Steuerbefreiung; Liegenschaft; Rekurs; Handänderungssteuer; SGNEB; Einsprache; Wohneigentum; Wohnungen; Mehrfamilienhaus; Einspracheentscheid; Rekurrenten; Anspruch; Gesetzes; Begründung; Erwerb; Steuergericht; Gehör; Rechtsgleichheit; Miteigentümer; Selbstnutzung; Familien; Verfügung; Eigentümer |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
130 III 306 | Art. 973 Abs. 1 ZGB; öffentlicher Glaube des Grundbuchs; Grenzen. Der Eintrag eines nicht eintragungsfähigen Rechts geniesst den Schutz des öffentlichen Glaubens nicht (E. 3.1). Eintragungsfähig ist eine Grunddienstbarkeit, die einen Stockwerkeigentumsanteil zu Gunsten eines anderen belastet (E. 3.2), selbst wenn der belastete Stockwerkeigentumsanteil in unselbstständiges Miteigentum aufgeteilt ist (E. 3.3). | Stockwerke; Miteigentum; Grundbuch; Stockwerkeinheit; Autoeinstellhalle; Miteigentums; Eintrag; Grundstück; Eigentümer; Miteigentumsanteil; Eigentum; Grunddienstbarkeit; Miteigentumsanteile; Einstellplatz; Eintragung; Autoeinstellhalle; Anmerkung; Glaube; Stockwerkeigentum; Stockwerkeinheiten; Benutzung; Beklagten; Grundbuchs; -dingliche; Anmerkungsgrundstück; Miteigentümer |
130 III 13 | Art. 646 Abs. 3 ZGB, Art. 32 GBV; unselbstständiges Miteigentum, Teilung des Hauptgrundstückes. Ist eine Parzelle im Grundbuch als unselbstständiges Miteigentum von mehreren Hauptgrundstücken eingetragen, können die Beziehungen zwischen diesen Liegenschaften ohne Zustimmung sämtlicher Miteigentümer nicht geändert werden. Eine solche Änderung liegt nicht nur vor, wenn ein Miteigentumsanteil von einem Hauptgrundstück losgelöst wird, insbesondere um auf einen Dritten übertragen oder an ein anderes Grundstück gebunden zu werden, sondern auch wenn ein Hauptgrundstück geteilt wird und der daran gebundene unselbstständige Miteigentumsanteil vollständig auf eine der aus der Teilung hervorgegangenen Parzellen übertragen wird (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 5.2). | été; épendant; épendante; étaire; être; étaires; était; STEINAUER; Immeuble; Accord; Intimée; éné; Miteigentum; Honneur; -part; -fonds; Hauptgrundstück; èrement; Arrêt; Genève; Habitation; Inscription; Selon; LIVER; SCHNEIDER; Miteigentums; Kommentar; WICHTERMANN |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-56/2014 | Direktzahlungen und Ökobeiträge | Betrieb; Quot;; Betriebe; Quot;C; Landwirtschaft; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfügung; Bundes; Recht; Bewirtschafter; Anerkennung; Entscheid; Direktzahlungen; Miteigentum; Liegenschaft; Verfahrens; Kanton; Bundesverwaltungsgericht; Luzern; Fassung; Betrieben; Beschwerdeführern; Grundstück; Generation |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2016.389 | Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). Grundbuchsperre (Art. 266 Abs. 3 StPO). | Bundes; Beschlag; Beschlagnahme; Konto; Grundbuch; Vermögenswerte; Liegenschaft; Einziehung; Grundbuchsperre; Entscheid; Ersatzforderung; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Verfahren; Bundesstrafgericht; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Urteil; Bundesgerichts; Kontos; Gericht; Apos;; Beschwerdekammer; Verfügungen; Verfahrens |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Brunner | Basler Kommentar Zivilgesetzbuch | 2015 |
Brunner | Kommentar zum schweizerischen Privatrecht | 2003 |