Art. 64 V. Ergänzung oder Abänderung einer Entscheidung
1 Die schweizerischen Gerichte sind für Klagen auf Ergänzung oder Abänderung von Entscheidungen über die Scheidung oder die Trennung zuständig, wenn sie diese selbst ausgesprochen haben oder wenn sie nach Artikel 59, 60 oder 60a zuständig sind. (1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Minderjährigenschutz (Art. 85) sind vorbehalten.
2 Die Ergänzung oder Abänderung eines Trennungs- oder Scheidungsurteils untersteht schweizerischem Recht. (3) Die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Namen (Art. 37–40), die Unterhaltspflicht der Ehegatten (Art. 49), das eheliche Güterrecht (Art. 52–57), die Wirkungen des Kindesverhältnisses (Art. 82 und 83) und den Minderjährigenschutz (Art. 85) sind vorbehalten.
(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BG vom 18. Dez. 2020 (Ehe für alle), in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2021 747; BBl 2019 8595; 2020 1273).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC220021 | Anerkennung und Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils (Vorsorgeausgleich, vorsorgliche Massnahme) | Vorsorge; Partei; Gericht; Vorsorgeeinrichtung; Berufung; Parteien; Vorsorgeausgleich; Scheidung; Digkeit; Schweiz; Zuständigkeit; Massnahme; Schweizerischen; Anzuweisen; Vorsorgeeinrichtungen; Lasse; Beklagten; Auszahlung; Schweizer; Vorsorgeguthaben; Bezirksgericht; Gerichte; Klage; Vorinstanz; Gerichtsstand; Zuständig; Schied; Massnahmen; örtlich |
ZH | LC220023 | Ehescheidung (Art. 114 ZGB) | Scheidung; Berufung; Vorinstanz; Verfahren; Recht; Verfahren; Scheidungsklage; Verfügung; Ergänzung; Partei; Scheidungsurteil; Parteien; Klage; Scheidungsverfahren; Entscheid; Eingabe; Beklagten; Gericht; Scheidungsurteils; Russland; Ausländische; Verfahrens; Anträge; Urteil; Bezirksgericht; Ausländischen; Gerin; Klageänderung; Begründung; Berufungskläger |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
135 V 425 (9C_593/2009) | Art. 122 und 142 ZGB; Art. 65 IPRG; Art. 26 LugÜ; Art. 73 Abs. 3 BVG; Art. 25a FZG. Die örtliche Zuständigkeit des inländischen Berufsvorsorgegerichts richtet sich bei einer im Ausland ausgesprochenen Ehescheidung mit Teilung der Vorsorgeguthaben nach Art. 73 Abs. 3 BVG (E. 1.2). Regeste b Art. 30c Abs. 5 BVG; Art. 331e Abs. 5 OR; Art. 1 ff. WEFV. Es besteht für die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge nicht generell die Pflicht, bei geschiedenen Versicherten vor Gewährung eines Vorbezugs zu prüfen, ob ein bei der Ehescheidung angeordneter Vorsorgeausgleich vollzogen ist (E. 6). | Vorsorge; Vorbezug; Beschwerde; Scheidung; Recht; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz; Ehegatte; Teilung; Ehegatten; Anspruch; Ehemann; Beschwerdeführerin; Geschieden; Urteil; Vorbezugs; Vorsorgeeinrichtung; Vorsorgeausgleich; Ehemalige; Scheidungsurteil; Sorgfaltspflicht; Berufliche; Barauszahlung; Sorgfaltspflichtverletzung; Zustimmung; Austrittsleistung; Ehemaligen; Wohneigentum |
134 III 661 (5A_220/2008) | Art. 27 Abs. 1, Art. 61, Art. 63 Abs. 2 und Art. 64 Abs. 2 IPRG; Klage auf Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils; Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils. Die Teilung der Austrittsleistung der beruflichen Vorsorge untersteht grundsätzlich dem auf die Scheidung anwendbaren Recht (E. 3.1). Wurde die nach französischem Recht an die Ehefrau zu leistende Ausgleichszahlung namentlich unter Berücksichtigung der Austrittsleistung der beruflichen Vorsorge des Ehemanns gemäss schweizerischem Recht festgesetzt, so ist das Scheidungsurteil diesbezüglich nicht unvollständig und bedarf folglich keiner Ergänzung (E. 3.3). Die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils, das der Ehefrau eine Ausgleichszahlung zuspricht, die weniger als die Hälfte der Austrittsleistung der beruflichen Vorsorge des Ehemannes beträgt, ist mit dem schweizerischen materiellen Ordre public nicht offensichtlich unvereinbar (E. 4.2). | Droit; Divorce; Voyance; Suisse; Prévoyance; Prestation; épouse; Français; Jugement; Consid; Avoir; Avoirs; L'épouse; Partage; Arrêt; époux; Compensatoire; Public; Applicable; L'ordre; Professionnelle; Suisse; Appel; Civil; D'appel; Qu'il; Tribunal; Formé; Entre; Scheidung |
Autor | Kommentar | Jahr |
SIEHR | Basler Kommentar, Internationales Privatrecht | 2004 |