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Code civil suisse (CC)

Art. 639 CC de 2024

Art. 639 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 639 C. Responsabilité envers les tiers I. Solidarité

1? Les héritiers sont tenus solidairement, même après le partage et sur tous leurs biens, des dettes de la succession, ? moins que les créanciers de celles-ci n’aient consenti expressément ou taclient ? la division ou ? la délégation de ces dettes.

2? La solidarité cesse toutefois après cinq ans; le délai court dès le partage ou dès l’exigibilité des créances, si elle est postérieure au partage.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 639 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF210025Öffentliche letztwillige VerfügungBeschwerde; Beschwerdeführer; Kosten; Verfahren; Vorinstanz; Summarischen; Bezirksgericht; Erblasserin; Einzelgericht; Nachlass; Gesetzlichen; Meilen; Letztwillige; Bezirksgerichtes; Zürich; Kanton; Schreiben; Stellte; Erbbescheinigung; Entscheid; Seiner; Betreffend; Bundesgericht; Seinen; Nachlasses; Urteil; Verfügung; Lasten; Kantons
ZHLB200048ErbteilungBeklagte; Berufung; Kläger; Beklagten; Erblasserin; Erbteil; Festzustellen; Zuwendung; Parteien; Festzustellen; Kosten; Nachlass; Digung; Berufungskläger; Liegenschaft; Gemäss; Zuwendungen; Urteil; Klägers; Berufungsbeklagte; Pflichtteil; Soweit; Gericht; Berechtigt; Entschädigungsfolgen; Erbteilung; Hinzuzuzählen; Verfahren; Abgetretene; Berechnungsmasse
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 1Art. 193 ZGB; Verjährung der Haftung. Die Ansprüche aus Art. 193 ZGB und aus Art. 285 ff. SchKG beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen und haben andere Folgen; Vorrang von Art. 193 ZGB (E. 2a). Diese Bestimmung ist nur auf Forderungen anwendbar, die vor der ehevertraglichen Güterverschiebung entstanden sind; massgeblicher Zeitpunkt bei Rentenansprüchen, die der Gläubiger gestützt auf Art. 193 ZGB gegen den Ehegatten des Schuldners richtet (E. 2b). Der Haftungsanspruch nach Art. 193 ZGB verjährt in zehn Jahren (Art. 7 ZGB und Art. 127 OR). Die Fristen von Art. 285 ff. SchKG sind nicht anwendbar (E. 3a). Schuld; SchKG; Ehegatte; Verjährung; Recht; Gläubiger; Rente; Renten; Urteil; Schuldner; Beklagten; Ehegatten; Haftungsanspruch; Witwe; Forderung; Begründung; HAUSHEER/REUSSER/GEISER; Kantonsgericht; Zeitpunkt; Witwenrente; Klage; Ehevertraglich; Bundesgericht; HAUSHEER; Ehevertrag; Gerichte; Konkurs; Betreibung
123 III 89Art. 761 OR. Gerichtsstand für Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit. Der Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft steht für alle Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit zur Verfügung, insbesondere auch für Klagen gegen die Erben der Verantwortlichen. Gericht; Klagt; Gerichtsstand; Klage; Verantwortlichkeit; Beklagten; Gesellschaft; Person; Erben; Personen; Verantwortliche; Gerichtsstands; Verantwortlichen; Verantwortlichen; Aktienrechtliche; Gerichte; Klagen; Aktienrechtlicher; Personen; Gerichtsstandsvorschrift; Gesetzgeber; Forderung; gegen; Verwaltung; Anwendungsbereich; Wohnsitz; Vorschrift; Recht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4558/2012Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Verfügung; Recht; Arbeitgeber; Angefochten; Anschluss; Vorakten; Forderung; Angefochtene; Bundes; Zwangsanschluss; Vorsorge; Verfahren; Erben; Wiedererwägung; Auffangeinrichtung; Arbeitnehmer; Verfahrens; Betreibung; Vorsorgeeinrichtung; Partei; Angefochtenen; Anschluss; Beiträge; Verfahrenskosten; Bundesverwaltungsgericht; Wiedererwägungsverfügung
C-4656/2009Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungBeschwerde; Verfügung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Erben; Vorinstanz; Bundes; Recht; Anschluss; Auffangeinrichtung; Pflege; Erbengemeinschaft; Beigeladene; Focht; Arbeitgeber; Angefochtene; Arbeitnehmer; Zwangsanschluss; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Begründung; Vorsorge; Berufliche; Gehör; Beigeladenen; Schloss; Vorliegenden; Jahreslohn; Zeitpunkt; Angefochtenen
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