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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 62a StGB vom 2023

Art. 62a Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 62a Nichtbewährung

1 Begeht der bedingt Entlassene während der Probezeit eine Straftat und zeigt er damit, dass die Gefahr, der die Massnahme begegnen soll, fortbesteht, so kann das für die Beurteilung der neuen Tat zuständige Gericht nach Anhörung der Vollzugsbehörde:

  • a. die Rückversetzung anordnen;
  • b. die Massnahme aufheben und, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, eine neue Massnahme anordnen; oder
  • c. die Massnahme aufheben und, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, den Vollzug einer Freiheitsstrafe anordnen.
  • 2 Sind auf Grund der neuen Straftat die Voraussetzungen für eine unbedingte Freiheitsstrafe erfüllt und trifft diese mit einer zu Gunsten der Massnahme aufgeschobenen Freiheitsstrafe zusammen, so spricht das Gericht in Anwendung von Artikel 49 eine Gesamtstrafe aus.

    3 Ist auf Grund des Verhaltens des bedingt Entlassenen während der Probezeit ernsthaft zu erwarten, dass er eine Tat im Sinne von Artikel 64 Absatz 1 begehen könnte, so kann das Gericht, das die Massnahme angeordnet hat, auf Antrag der Vollzugsbehörde die Rückversetzung anordnen.

    4 Die Rückversetzung dauert für die Massnahme nach Artikel 59 höchstens fünf Jahre, für die Massnahmen nach den Artikeln 60 und 61 höchstens zwei Jahre.

    5 Sieht das Gericht von einer Rückversetzung oder einer neuen Massnahme ab, so kann es:

  • a. den bedingt Entlassenen verwarnen;
  • b. eine ambulante Behandlung oder Bewährungshilfe anordnen;
  • c. dem bedingt Entlassenen Weisungen erteilen; und
  • d. die Probezeit bei einer Massnahme nach Artikel 59 um ein bis fünf Jahre, bei einer Massnahme nach den Artikeln 60 und 61 um ein bis drei Jahre verlängern.
  • 6 Entzieht sich der bedingt Entlassene der Bewährungshilfe oder missachtet er die Weisungen, so ist Artikel 95 Absätze 3–5 anwendbar.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 62a Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB160093Mehrfaches Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufSchuldig; Massnahme; Beschuldigte; Freiheit; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Ambulante; Verteidigung; Urteil; Behandlung; Vollzug; Amtlich; Ambulanten; Amtliche; Stationäre; Gericht; Berufung; Staatsanwalt; Vorinstanz; Vollzug; Betäubungsmittel; Staatsanwaltschaft; Zürich-Sihl; Gesamtstrafe; Angeordnet; Recht; Drogen; Zusatzstrafe; Verfügung
    ZHSB130516Fahren in fahrunfähigem Zustand etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Urteil; Freiheitsstrafe; Winterthur; Gesamtstrafe; Berufung; Vorinstanz; Dispositiv; Recht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Delikt; Gericht; Zustand; Fahrunfähigem; Amtlich; Vorstrafen; Amtliche; Fahrens; Urteils; Fahrlässig; Bezirksgerichts; Winterthur/Unterland; Delikte; Vollzug
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2011.332Aufhebung der stationären therapeutischen BehandlungMassnahme; Entscheid; Vollzug; Aufhebung; Gericht; Vollzugs; Zuständig; Behörde; Verfügung; Beschwerde; Stationäre; Verwahrung; Vollzugsbehörde; Recht; Verwaltungs; Vollzug; Therapeutische; Behörde; Anordnung; Amtsgericht; Entscheide; Departement; Antrag; Recht; Beschwerdeführer; Nachträglich; Verwaltungsgericht; Rechtliche; Massnahmen
    BSVD.2020.201 (AG.2021.179)bedingte Entlassung aus dem Massnahmenvollzug, WeisungenRekurrent; Bedingt; Werden; Entlassung; Bedingte; Weisung; Vollzug; Vollzugs; Rekurrenten; Massnahme; Entscheid; Probezeit; Könne; Betreute; Weiter; Weisungen; Bedingten; Vollzugsbehörde; Wohnen; Massnahmenvollzug; Beurteilung; Rekurs; Alkohol; KoFako; Betreuten; Erhalte; Welche; Johannsen; Vorinstanz; Angefochtene
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