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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Art. 62 LEF dal 2023

Art. 62 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 62 calamit? (1)

In caso di epidemia o di pubblica calamit? e in tempo di guerra, il Consiglio federale, o il Governo cantonale con il consenso del Consiglio federale, può accordare la sospensione per determinate parti del territorio o di popolazione.

(1) Nuovo testo giusta il n. I della LF del 16 dic. 1994, in vigore dal 1° gen. 1997 (RU 1995 1227 137; FF 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 62 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170050Arresteinsprache / Kosten- und EntschädigungsfolgenBeschwerde; Arrest; Einsprache; Beschwerdeführer; SchKG; Arrestbewilligung; Partei; MwH; Parteien; Einspracheverfahren; Parteientschädigung; Gebühr; Verfahren; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Gebühr; Gericht; Recht; Arrestschuldner; Streitwert; Spruchgebühr; Verfügung; Aufwand; Entscheid; MwH; Kammer; Provisorisch; IVm
ZHPS150111Zahlungsbefehl (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Beschwerde; SchKG; Betreibungsamt; Gemeinde; Notar; Zahlungsbefehl; Notariat; Zuständig; Pfäffikon; Gemeinden; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Forderung; Beschwerdegegnerin; Schuldner; Zustellung; Notariate; Nichtigkeit; Betreibungsamtes; Betreibungsämter; Betreibungen; Nichtig; Zuständige; Schuldbetreibung; Bundesgericht; Verfahren; Aufhebung; Betreibungsbegehren; Aufsichtsbehörde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 164 (5A_391/2017)Art. 95 Abs. 3 lit. b ZPO. Parteientschädigung; Kosten der berufsmässigen Vertretung. Bei der Festlegung der Parteientschädigung darf grundsätzlich nicht überprüft werden, ob die berufsmässige Vertretung als solche notwendig war (E. 3). Vertretung; Partei; Berufsmässig; Berufsmässige; Parteien; Beschwerde; Recht; Parteientschädigung; Berufsmässigen; Notwendigkeit; Obergericht; Anwalt; Auslagen; Beschwerdeführerin; Beizug; Botschaft; Aufwand; Anwalts; Unentgeltliche; Bundesgericht; Tarif; Urteil; Verfahren; Unentgeltlichen; Richter; Anwaltliche; Fällen; Vertreter; Rechtspflege
139 III 195Art. 49 Abs. 1 BV, Art. 91, 96 und 251 ZPO, GebV SchKG; Entscheide des Arrestgerichts. Rechtsgrundlagen von Streitwert, Spruchgebühr und Parteientschädigung in Arrestsachen (E. 4). SchKG; Beschwerde; Obergericht; Streitwert; Beschwerdeführer; Urteil; Partei; Recht; Gebühr; Verfahren; Parteien; Obergerichts; Entscheid; Parteientschädigung; Gericht; Konkurs; Gerichtliche; Arresteinsprache; Gebühren; Arrestgericht; Kantons; Zweitinstanzliche; Gerichtsgebühr; Schweiz; Schuldbetreibung; Summarsache; Festsetzung; Gerichtlichen
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