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Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Art. 59 VRV vom 2022

Art. 59 Verkehrsregelnverordnung (VRV) drucken

Art. 59 (1) Schutz der Fahrbahn

(Art. 29 SVG)Die Fahrzeugführer haben jede Beschmutzung der Fahrbahn zu vermeiden. Ist eine Fahrbahn beschmutzt worden, so ist für die Warnung der anderen Strassenbenützer und eine rasche Reinigung zu sorgen.

(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 2451).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 59 Verkehrsregelnverordnung (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB110010Forderung / Haftpflichtprozess mit PersonenschädenStrasse; Baustelle; Reinigung; Trottoir; Strassen; Klagte; Baustellen; Vorinstanz; Strasse; Beklagten; Recht; Fussgänger; Zeuge; Berufung; Zustand; Fahrzeug; Verschmutzung; Baustellenausfahrt; Staub; Verschmutzt; Recht; Klägers; Verkehr; Reiche; Räder; Rutschig
BEZK 2019 190Schadenersatz aus WerkeigentümerhaftungKlägerin; Strasse; Beklagte; Baustelle; Schaden; Strassen; Stellen; Verschmutzung; Baustellen; Lastwagen; Beweis; Schadens; Beklagten; Fahrzeug; Jedoch; Hätte; Stellt; Thunstrasse; Halten; Verschmutzungen; Steine; Gericht; Müsse; Porsche; Verkehr; Gelten

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV-2012/118Entscheid Art. 15a Abs. 4, Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 16a Abs. 2, Art. 30 Abs. 2 SVG (SR Probe; Führerausweis; Rekurrent; Probezeit; Führerausweises; Widerhandlung; Strasse; Splitt; Entzug; Leichte; Fahrbahn; Verlängerung; Rekurs; Rekurrenten; Verkehrs; Strassenverkehr; Fahrzeug; Strassenverkehrs; Ausweis; Fahrt; Verfahren; Verfügung; Recht; Vorfall; Kreisel; Vorinstanz; Hebel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
115 IV 114Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 59a VRV, Art. 133a VZV, Art. 83a der Verordnung über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV) vom 27. August 1969 (SR 741.41); Falschbeurkundung, Abgas-Wartungsdokument. Inhaltlich unrichtige Feststellungen in einem Abgas-Wartungsdokument können eine Falschbeurkundung darstellen: denn es dient der Polizei als Beleg dafür, dass die Abgaswartung durchgeführt wurde (Art. 133a Abs. 1 VZV; E. 2). Entgegen dem Wortlaut verlangt Art. 83a Abs. 4 BAV nicht Identität zwischen der Person, welche die Wartungsarbeiten durchgeführt hat, und derjenigen, welche die Prüfung bestätigt (E. 3). Abgas; Wartung; Person; Durchgeführt; Wartungsdokument; Abgaswartung; Abgas-Wartungsdokument; Beschwerdegegner; Messung; Kontrolle; Urkunde; Vorgenommen; Falschbeurkundung; Bestätigung; Rechtlich; Person; Wortlaut; Unrichtig; Personen; Instandstellung; Beschwerdeführer; Tatsache; Ausgeführt; Identität; Fahrzeug; Bundes; Inhaltlich; Erhebliche; Habe
115 IV 148Art. 29 und 93 Ziff. 2 SVG, Art. 59a VRV, Art. 83a BAV; Abgaswartung, Pflichten des Fahrzeuglenkers. Art. 59a Abs. 3 VRV regelt die Pflichten des Fahrzeuglenkers abschliessend. Dieser hat das Abgas-Wartungsdokument mitzuführen und es den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen, während der Fahrzeughalter für die Abgaswartung gemäss Abs. 1 verantwortlich ist (E. 2). Nach Ablauf der Abgaswartungsfrist befindet sich ein Fahrzeug nur dann in vorschriftswidrigem Zustand (Art. 93 Ziff. 2 SVG), wenn es den massgebenden Bau- und Ausrüstungsvorschriften nicht (mehr) entspricht (E. 3). Fahrzeug; Abgaswartung; Zustand; Fahrzeuge; Fahrzeuges; Vorinstanz; Pflicht; Wartung; Lenker; Durchgeführt; Vorschriftswidrigen; Vorgeschriebene; Entspricht; Vorschriftswidrigem; Vorschriften; Kontrollorganen; Entspricht; Abgasemissionen; Instandstellung; Pflichten; Kantons; Vorschriftsgemässem; Beschwerdeführerin; Entscheid; Abgaswartungsfrist; Ausrüstungsvorschriften; Befinde; Halter; Aufmerksamkeit; Aufzuheben
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