Art. 59 Decision
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2 The decision shall be issued in writing and with a statement of reasons.
3 Until the decision is issued, the person concerned shall continue to exercise his office.
4 If the application is approved, the procedural costs are borne by the Confederation or the canton. If it is rejected or was clearly submitted too late or vexatious, the costs are borne by the applicant.
(1) Amended by No II 3 of the FA of 17 March 2017 (Creation of an Appeals Chamber in the Federal Criminal Court), in force since 1 Jan. 2019 (AS 2017 5769; BBl 2013 7109, 2016 6199).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SF210014 | Ausstandsbegehren | Gesuch; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahren; Gesuchsgegner; Gesuchstellers; Verfahrens; Eingabe; Ausstandsbegehren; Vertreter; Berufung; Befangenheit; Bundesgericht; Partei; Person; Verfahren; Ausstandsgr; Frist; Vertretung; Bundesgerichts; Anschein; Berufungsverhandlung; Rechtsanwalt; Unentgeltlich; Objektiv; Präsidialverfügung; Ausstandsgesuch; Umstände; Urteil |
ZH | LF180041 | Rechtsschutz in klaren Fällen | Berufung; Berufungskläger; Gericht; Recht; Frist; Obergericht; Email; Eingabe; Verfahren; Ausstand; Rechtsmittel; Entscheid; Verfügung; Zustellung; Elektronisch; Berufungsbeklagte; Beschwerde; Fristen; Partei; Elektronische; Vorinstanz; Betreibung; Summarische; Zivil; Zugestellt; Gesetzliche; Gemeinde |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | DGS.2021.13 (AG.2021.521) | Ausstandsgesuch | Ausstand; Gesuch; Gesuchstellerin; Berufung; Ausstandsgesuch; Urteil; Appellationsgericht; Verfahren; Präsident; Ausstandsgrund; Gemäss; Dreiergericht; Führt; Berufungsverfahren; Richter; Partei; Instruktion; Strafgericht; Dessen; Gestellt; Instruktionsrichter; Befangenheit; Schweiz; Ausstandsverfahren; Begründen; Werden; Kenntnis; Beschwerde; Mitglied; Vorliegend |
BS | SB.2018.123 (AG.2021.265) | Drohung (Ehegatte während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung) | Ausstand; Gesuch; Gesuchsteller; Vorsitz; Vorsitzende; Gericht; Ausstandsbegehren; Entscheid; Eingabe; Werden; Ausstandsgrund; Vorsitzenden; Ausstandsgesuch; Soweit; Welche; Vorliegende; Bundesgericht; Verfahrens; Februar; Abgewiesen; Erwägungen; Offensichtlich; Barbara; Darauf; Gesuchstellers; Beschwerde; Berufungsgericht; Christ; Appellationsgericht; Zuständig |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 IV 17 (1B_333/2021) | Regeste Art. 56 lit. f und Art. 59 Abs. 1 StPO ; Art. 30 Abs. 1 BV ; Ausstand eines Staatsanwalts im Strafverfahren; verbindliche gesetzliche Zuständigkeitsordnung für die Prüfung von Ausstandsgesuchen. Wird ein Ausstandsgrund nach Art. 56 lit. f StPO betreffend die Staatsanwaltschaft geltend gemacht, so entscheidet darüber nach dem klaren Gesetzeswortlaut von Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO die Beschwerdeinstanz. Bei Regelungen betreffend die gerichtliche Zuständigkeitsordnung besteht im Lichte von Art. 30 Abs. 1 BV besonders wenig Spielraum für Abweichungen (E. 2.1). Ein triftiger Grund für die Annahme, der Wortlaut von Art. 59 Abs. 1 StPO ziele am "wahren Sinn" vorbei, besteht nicht. Die geltende Zuständigkeitsordnung kann sich auch auf materielle Gründe stützen (E. 2.3). Das Ausstandsgesuch hätte von der Beschwerdeinstanz behandelt werden müssen. Der angefochtene Entscheid wird aufgehoben (E. 2.4). | Ausstand; Zuständigkeit; Beschwerde; Beschwerdeinstanz; Ausstandsgesuch; Staatsanwalt; Gericht; Staatsanwalts; Wortlaut; Staatsanwaltschaft; Kantons; Zuständigkeitsordnung; Obergericht; Gerichtliche; Entscheid; Verfahren; Bezirksgericht; Ausstandsgr; Zuständig; Obergerichts; Gesetzes; Angefochtene; Auslegung; Annahme; Urteil; Ausstandsgesuche; Regelung; Gelte; Vorinstanz; Müsse |
146 IV 185 (1B_442/2019) | Regeste a Art. 79, Art. 80 Abs. 1 sowie Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 3 BGG. Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen Nichteintretensentscheide der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. Die Ausstandsentscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes gegen den Bundesanwalt und weitere Angehörige der "Taskforce FIFA" (im Vorverfahren von diversen FIFA-Untersuchungen) wurden vom Bundesanwalt und der Bundesanwaltschaft mit Revisions- und nachträglichem Ausstandsbegehren bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes angefochten. Die Berufungskammer trat darauf nicht ein. In der vorliegenden prozessualen Konstellation ist die Beschwerde ans Bundesgericht gegen die Nichteintretensentscheide grundsätzlich zulässig (E. 2). | Ausstand; Ausstands; Revision; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Revisions; Entscheid; Träglich; Beschwerdekammer; Bundesanwalt; BStGer; Berufungskammer; Ausstandsgr; Entscheide; Recht; Entscheide; StBOG; Materiell; Ausstandsgesuch; Materielle; Trägliche; Vorinstanz; Verfahren; Ausstandsentscheid; Nichteintretens; Nichteintretensentscheid; Beschluss; Beschwerdeführer |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2022.225 | Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahren; Ausstand; Beschluss; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Ziffer; Staatsanwalt; StBOG; Gericht; Partei; Stellungnahme; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kommentar; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Erwähnt | |
RR.2023.13 | Gesuch; Berufung; Verfahren; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahrens; Ausstands; Recht; Verfahren; Bundes; Kammer; Ziffer; Gesuchsgegner; Sprache; Richter; Ausstandsgesuch; Verfügung; Eingabe; Berufungskammer; Deutsche; Gesuchstellers; Verfahrenssprache; StBOG; Franz; Berufungserklärung; Partei; Französisch; Französische |
Autor | Kommentar | Jahr |
Keller | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessord- nung | 2010 |