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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 59CrimPC from 2023

Art. 59 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 59 Decision

1 If grounds for recusal in terms of Article 56 letter a or f are claimed or if a person acting for a criminal justice authority opposes a party application for recusal based on Article 56 letters b–e, the following authorities shall issue a final decision without taking additional evidence:

  • a. the public prosecutor if matter relates to the police;
  • b. the objections authority if the matter relates to the public prosecutor, the authorities responsible for prosecuting contraventions or the courts of first instance;
  • c. the court of appeal if the matter relates to the objections authority or individual members of the court of appeal;
  • d. (1) the Federal Criminal Court if the matter relates to an entire cantonal court of appeal.
  • 2 The decision shall be issued in writing and with a statement of reasons.

    3 Until the decision is issued, the person concerned shall continue to exercise his office.

    4 If the application is approved, the procedural costs are borne by the Confederation or the canton. If it is rejected or was clearly submitted too late or vexatious, the costs are borne by the applicant.

    (1) Amended by No II 3 of the FA of 17 March 2017 (Creation of an Appeals Chamber in the Federal Criminal Court), in force since 1 Jan. 2019 (AS 2017 5769; BBl 2013 7109, 2016 6199).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 59 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSF210014AusstandsbegehrenGesuch; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahren; Gesuchsgegner; Gesuchstellers; Verfahrens; Eingabe; Ausstandsbegehren; Vertreter; Berufung; Befangenheit; Bundesgericht; Partei; Person; Verfahren; Ausstandsgr; Frist; Vertretung; Bundesgerichts; Anschein; Berufungsverhandlung; Rechtsanwalt; Unentgeltlich; Objektiv; Präsidialverfügung; Ausstandsgesuch; Umstände; Urteil
    ZHLF180041Rechtsschutz in klaren FällenBerufung; Berufungskläger; Gericht; Recht; Frist; Obergericht; Email; Eingabe; Verfahren; Ausstand; Rechtsmittel; Entscheid; Verfügung; Zustellung; Elektronisch; Berufungsbeklagte; Beschwerde; Fristen; Partei; Elektronische; Vorinstanz; Betreibung; Summarische; Zivil; Zugestellt; Gesetzliche; Gemeinde
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSDGS.2021.13 (AG.2021.521)AusstandsgesuchAusstand; Gesuch; Gesuchstellerin; Berufung; Ausstandsgesuch; Urteil; Appellationsgericht; Verfahren; Präsident; Ausstandsgrund; Gemäss; Dreiergericht; Führt; Berufungsverfahren; Richter; Partei; Instruktion; Strafgericht; Dessen; Gestellt; Instruktionsrichter; Befangenheit; Schweiz; Ausstandsverfahren; Begründen; Werden; Kenntnis; Beschwerde; Mitglied; Vorliegend
    BSSB.2018.123 (AG.2021.265)Drohung (Ehegatte während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung)Ausstand; Gesuch; Gesuchsteller; Vorsitz; Vorsitzende; Gericht; Ausstandsbegehren; Entscheid; Eingabe; Werden; Ausstandsgrund; Vorsitzenden; Ausstandsgesuch; Soweit; Welche; Vorliegende; Bundesgericht; Verfahrens; Februar; Abgewiesen; Erwägungen; Offensichtlich; Barbara; Darauf; Gesuchstellers; Beschwerde; Berufungsgericht; Christ; Appellationsgericht; Zuständig
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    148 IV 17 (1B_333/2021)
    Regeste
    Art. 56 lit. f und Art. 59 Abs. 1 StPO ; Art. 30 Abs. 1 BV ; Ausstand eines Staatsanwalts im Strafverfahren; verbindliche gesetzliche Zuständigkeitsordnung für die Prüfung von Ausstandsgesuchen. Wird ein Ausstandsgrund nach Art. 56 lit. f StPO betreffend die Staatsanwaltschaft geltend gemacht, so entscheidet darüber nach dem klaren Gesetzeswortlaut von Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO die Beschwerdeinstanz. Bei Regelungen betreffend die gerichtliche Zuständigkeitsordnung besteht im Lichte von Art. 30 Abs. 1 BV besonders wenig Spielraum für Abweichungen (E. 2.1). Ein triftiger Grund für die Annahme, der Wortlaut von Art. 59 Abs. 1 StPO ziele am "wahren Sinn" vorbei, besteht nicht. Die geltende Zuständigkeitsordnung kann sich auch auf materielle Gründe stützen (E. 2.3). Das Ausstandsgesuch hätte von der Beschwerdeinstanz behandelt werden müssen. Der angefochtene Entscheid wird aufgehoben (E. 2.4).
    Ausstand; Zuständigkeit; Beschwerde; Beschwerdeinstanz; Ausstandsgesuch; Staatsanwalt; Gericht; Staatsanwalts; Wortlaut; Staatsanwaltschaft; Kantons; Zuständigkeitsordnung; Obergericht; Gerichtliche; Entscheid; Verfahren; Bezirksgericht; Ausstandsgr; Zuständig; Obergerichts; Gesetzes; Angefochtene; Auslegung; Annahme; Urteil; Ausstandsgesuche; Regelung; Gelte; Vorinstanz; Müsse
    146 IV 185 (1B_442/2019)
    Regeste
     a Art. 79, Art. 80 Abs. 1 sowie Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 3 BGG. Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen Nichteintretensentscheide der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. Die Ausstandsentscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes gegen den Bundesanwalt und weitere Angehörige der "Taskforce FIFA" (im Vorverfahren von diversen FIFA-Untersuchungen) wurden vom Bundesanwalt und der Bundesanwaltschaft mit Revisions- und nachträglichem Ausstandsbegehren bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes angefochten. Die Berufungskammer trat darauf nicht ein. In der vorliegenden prozessualen Konstellation ist die Beschwerde ans Bundesgericht gegen die Nichteintretensentscheide grundsätzlich zulässig (E. 2).
    Ausstand; Ausstands; Revision; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Revisions; Entscheid; Träglich; Beschwerdekammer; Bundesanwalt; BStGer; Berufungskammer; Ausstandsgr; Entscheide; Recht; Entscheide; StBOG; Materiell; Ausstandsgesuch; Materielle; Trägliche; Vorinstanz; Verfahren; Ausstandsentscheid; Nichteintretens; Nichteintretensentscheid; Beschluss; Beschwerdeführer

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2022.225Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahren; Ausstand; Beschluss; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Ziffer; Staatsanwalt; StBOG; Gericht; Partei; Stellungnahme; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kommentar; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Erwähnt
    RR.2023.13Gesuch; Berufung; Verfahren; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahrens; Ausstands; Recht; Verfahren; Bundes; Kammer; Ziffer; Gesuchsgegner; Sprache; Richter; Ausstandsgesuch; Verfügung; Eingabe; Berufungskammer; Deutsche; Gesuchstellers; Verfahrenssprache; StBOG; Franz; Berufungserklärung; Partei; Französisch; Französische

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Keller Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessord- nung2010
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