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Legge federale sulla protezione della popolazione e sulla protezione civile (LPPC)

Art. 59 LPPC dal 2023

Art. 59 Legge federale sulla protezione della popolazione e sulla protezione civile (LPPC) drucken

Art. 59 Copertura assicurativa di privati tramite l’assicurazione militare

RS 833.1I privati chiamati a prestare aiuto nell’ambito di un intervento della protezione civile sono assicurati secondo la LAM.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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