Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (LPGA)
Art. 59 LPGA de 2024
Art. 59 Qualité pour recourir
Quiconque est touché par la décision ou la décision sur opposition et a un intérêt digne d’être protégé ? ce qu’elle soit annulée ou modifiée a qualité pour recourir.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 59 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2018.201 | Kostengutsprache für Knöchel-Orthesen | Knöchel; Knöchelorthese; Unterschenkel; Beschwerde; Unterschenkelorthese; IV-Nr; Beigeladene; Hilfsmittel; Beschwerdegegnerin; Anspruch; Kostenvoranschlag; Beigeladenen; IV-Stelle; Selbstsorge; Fortbewegung; Invalide; Sandale; Beschwerdeführer; Medizinisch; Verfügung; Bewilligte; Versicherungsgericht; Person; Invalidenversicherung; Sandale; Ziffer; Sportliche; Beschwerdeführerin; Optimal |
SO | VSBES.2005.183 | Invalidenrente | Beistand; Interesse; Person; Beirat; Beschwerde; Vorliegenden; Verfahren; Leistungen; Recht; Mitwirkung; Verfügung; IV-Leistung; Willen; IV-Leistungen; Partei; Urteil; Verfahrens; Krankheit; Interessen; Beistandschaft; Massnahme; Einsprache; Personen; Sozialversicherung; Rechte; Pflichten; Werden |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2108/37 | Entscheid Art. 59 ATSG, Art. 10 UVG: Bejahung eines schutzwürdigen Interesses zur Beschwerdeerhebung im Falle einer bereits durchgeführten Zahnbehandlung. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Februar 2020, UV 2018/37). | Beschwerde; Unfall; Suva-act; Beschwerdegegnerin; Zähne; Einsprache; Beschwerdeführer; Lockerung; Beurteilung; Sicht; Versicherung; Einspracheentscheid; Zahnschaden; Kausal; Lockerungsgrad; Medizinische; Angefochtene; Gesundheit; Partei; ärztliche; Natürliche; Hinweis; Unfallversicherung; Unfallkausalität; Verfügung; Medizinischen; Behandlung; Erwägung; Vorzustand; Untersuchung |
SG | EL 2017/15 | Entscheid Art. 17 Abs. 2 ATSG. Revision der Ergänzungsleistungen. Gegenstand des Revisionsverfahrens. Kalenderjahr-Praxis. Anrechenbarer Tagessatz für Kinder, die in einer Pflegefamilie und nicht in einem Pflegeheim untergebracht sind (sGS 351.52) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2019, EL 2017/15). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_541/2019. | Beschwerde; Ergänzungsleistung; Verfügung; Einsprache; Recht; Beschwerdegegnerin; Franken; Einspracheentscheid; Praxis; EL-act; Beschwerdeführer; Mutter; Tagestaxe; Pflegefamilie; Angefochtenen; Bundesgericht; Revisionsverfügung; „Kalenderjahr-Praxis“; Anrechenbare; Anspruch; Begründung; Einspracheentscheides; Durchschnittsprämie; Krankenpflegeversicherung; Obligatorische; Gewöhnliche; Anspruchsberechnung; Erhöhung; Rechtsvertreter; Heimaufenthalt |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
130 V 560 | Art. 52 Abs. 1, Art. 59 ATSG; Art. 103 lit. a OG: Einsprachelegitimation. Die Legitimation zur Erhebung einer Einsprache ist in gleicher Weise zu beurteilen wie im erstinstanzlichen Beschwerdeverfahren nach Art. 59 ATSG und damit entsprechend der Praxis zu Art. 103 lit. a OG (Erw. 3.2). Legitimation von Drittpersonen, insbesondere des Arbeitgebers, im Allgemeinen (Erw. 3.4-3.6). Der Arbeitgeber ist nicht bereits deshalb legitimiert, gegen die einen Rentenanspruch verneinende Verfügung der IV-Stelle Einsprache zu erheben, weil die Zusprechung einer Rente seine Lohnfortzahlungspflicht reduzieren würde oder er die Drittauszahlung verlangen könnte (Erw. 4). | Verfügung; Beschwerde; Recht; Arbeitgeber; Recht; Legitimation; Interesse; Entscheid; Person; Rente; Verwaltung; Versicherung; Arbeitgeberin; Beschwerdegegnerin; Einsprache; Invalidenversicherung; Leistung; Urteil; Rechtsmittel; Lohnfortzahlung; Unfall; Schutzwürdig; Hinweisen; IV-Stelle; Drittauszahlung; Streitig; Verbindung; Schutzwürdige; Versicherungsgericht; Sinne |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2908/2018 | Rente | Beschwerde; Schweiz; Beschwerdeführer; Vorakten; Kosovo; Schweizer; Altersrente; Vorinstanz; Einsprache; Wohnsitz; Verfahren; Partei; Bundesverwaltungsgericht; Sind; BVGer; Verfügung; Rente; Sozialversicherung; Ausgleichskasse; Parteien; Einspracheentscheid; Bundesgericht; Kosovarische; Machte; Staatsangehörige; Verfahrens; Wurde |
C-1127/2016 | Freiwillige Versicherung | Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Einsprache; SAK-act; Freiwillige; Ausschluss; Recht; Versicherung; Freiwilligen; Frist; E-Mail; Wohnadresse; Mahnung; Bundesverwaltungsgericht; Einspracheentscheid; Urteil; Street; AHV/IV; Ausschlussverfügung; Begründung; B-act; Beiträge; Gesetzlich; Brief; Folgend:; Aufnahmeprozess; Einschreiben; Schweizer |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Ueli Kieser | ATSG-Kommentar, 4. Aufl. | 2020 |
Ueli Kieser | ATSG-Kommentar, 3. Auflage | 2015 |