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BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Art. 59 ATSG vom 2022

Art. 59 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 59 Legitimation

Zur Beschwerde ist berechtigt, wer durch die angefochtene Verfügung oder den Einspracheentscheid berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.


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Art. 59 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2018.201Kostengutsprache für Knöchel-OrthesenKnöchel; Knöchelorthese; Unterschenkel; Beschwerde; Unterschenkelorthese; IV-Nr; Beigeladene; Hilfsmittel; Beschwerdegegnerin; Anspruch; Kostenvoranschlag; Beigeladenen; IV-Stelle; Selbstsorge; Fortbewegung; Invalide; Sandale; Beschwerdeführer; Medizinisch; Verfügung; Bewilligte; Versicherungsgericht; Person; Invalidenversicherung; Sandale; Ziffer; Sportliche; Beschwerdeführerin; Optimal
SOVSBES.2005.183InvalidenrenteBeistand; Interesse; Person; Beirat; Beschwerde; Vorliegenden; Verfahren; Leistungen; Recht; Mitwirkung; Verfügung; IV-Leistung; Willen; IV-Leistungen; Partei; Urteil; Verfahrens; Krankheit; Interessen; Beistandschaft; Massnahme; Einsprache; Personen; Sozialversicherung; Rechte; Pflichten; Werden
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2108/37Entscheid Art. 59 ATSG, Art. 10 UVG: Bejahung eines schutzwürdigen Interesses zur Beschwerdeerhebung im Falle einer bereits durchgeführten Zahnbehandlung. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Februar 2020, UV 2018/37). Beschwerde; Unfall; Suva-act; Beschwerdegegnerin; Zähne; Einsprache; Beschwerdeführer; Lockerung; Beurteilung; Sicht; Versicherung; Einspracheentscheid; Zahnschaden; Kausal; Lockerungsgrad; Medizinische; Angefochtene; Gesundheit; Partei; ärztliche; Natürliche; Hinweis; Unfallversicherung; Unfallkausalität; Verfügung; Medizinischen; Behandlung; Erwägung; Vorzustand; Untersuchung
SGEL 2017/15Entscheid Art. 17 Abs. 2 ATSG. Revision der Ergänzungsleistungen. Gegenstand des Revisionsverfahrens. Kalenderjahr-Praxis. Anrechenbarer Tagessatz für Kinder, die in einer Pflegefamilie und nicht in einem Pflegeheim untergebracht sind (sGS 351.52) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2019, EL 2017/15). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_541/2019. Beschwerde; Ergänzungsleistung; Verfügung; Einsprache; Recht; Beschwerdegegnerin; Franken; Einspracheentscheid; Praxis; EL-act; Beschwerdeführer; Mutter; Tagestaxe; Pflegefamilie; Angefochtenen; Bundesgericht; Revisionsverfügung; „Kalenderjahr-Praxis“; Anrechenbare; Anspruch; Begründung; Einspracheentscheides; Durchschnittsprämie; Krankenpflegeversicherung; Obligatorische; Gewöhnliche; Anspruchsberechnung; Erhöhung; Rechtsvertreter; Heimaufenthalt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 V 560Art. 52 Abs. 1, Art. 59 ATSG; Art. 103 lit. a OG: Einsprachelegitimation. Die Legitimation zur Erhebung einer Einsprache ist in gleicher Weise zu beurteilen wie im erstinstanzlichen Beschwerdeverfahren nach Art. 59 ATSG und damit entsprechend der Praxis zu Art. 103 lit. a OG (Erw. 3.2). Legitimation von Drittpersonen, insbesondere des Arbeitgebers, im Allgemeinen (Erw. 3.4-3.6). Der Arbeitgeber ist nicht bereits deshalb legitimiert, gegen die einen Rentenanspruch verneinende Verfügung der IV-Stelle Einsprache zu erheben, weil die Zusprechung einer Rente seine Lohnfortzahlungspflicht reduzieren würde oder er die Drittauszahlung verlangen könnte (Erw. 4). Verfügung; Beschwerde; Recht; Arbeitgeber; Recht; Legitimation; Interesse; Entscheid; Person; Rente; Verwaltung; Versicherung; Arbeitgeberin; Beschwerdegegnerin; Einsprache; Invalidenversicherung; Leistung; Urteil; Rechtsmittel; Lohnfortzahlung; Unfall; Schutzwürdig; Hinweisen; IV-Stelle; Drittauszahlung; Streitig; Verbindung; Schutzwürdige; Versicherungsgericht; Sinne

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2908/2018RenteBeschwerde; Schweiz; Beschwerdeführer; Vorakten; Kosovo; Schweizer; Altersrente; Vorinstanz; Einsprache; Wohnsitz; Verfahren; Partei; Bundesverwaltungsgericht; Sind; BVGer; Verfügung; Rente; Sozialversicherung; Ausgleichskasse; Parteien; Einspracheentscheid; Bundesgericht; Kosovarische; Machte; Staatsangehörige; Verfahrens; Wurde
C-1127/2016Freiwillige VersicherungBeschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Einsprache; SAK-act; Freiwillige; Ausschluss; Recht; Versicherung; Freiwilligen; Frist; E-Mail; Wohnadresse; Mahnung; Bundesverwaltungsgericht; Einspracheentscheid; Urteil; Street; AHV/IV; Ausschlussverfügung; Begründung; B-act; Beiträge; Gesetzlich; Brief; Folgend:; Aufnahmeprozess; Einschreiben; Schweizer

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ueli KieserATSG-Kommentar, 4. Aufl. 2020
Ueli KieserATSG-Kommentar, 3. Auflage2015
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