Art. 58 CPS de 2025

Art. 58 Exécution
1 … (1)
2 Les lieux d’exécution des mesures thérapeutiques visés aux art. 59 à 61 doivent être séparés des lieux d’exécution des peines.
(1) Abrogé par l’annexe 1 ch. II 8 du CPP du 5 oct. 2007, avec effet au 1er janv. 2011 (RO 2010 1881; FF 2006 1057).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 58 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH160097 | Kosten- und Entschädigungsfolgen / Einziehung | Hunde; Staat; Staatsanwaltschaft; Halsband; Verfahren; Elektrohalsband; Verfahrens; Einziehung; Pension; Verfahren; Zughalsband; Entschädigung; Pensions-H; Hunderasse; Hundehalsband; Gericht; Vorwurf; Beschwerdeführer; Untersuchung; Beschwerdeführers; Einleitung; Person; Elektrohalsbandes; Einstellung; Recht; Einstellungsverfügung; Ehefrau; Hundehalsbänder; Begehung; Dispositiv-Ziff |
ZH | UK060171 | Ersatzforderung | Rekurs; Ersatz; Rekursgegner; Ersatzforderung; Vorinstanz; Staat; Einziehung; Verhältnis; Rekursgegners; Betrag; Staatsanwaltschaft; AStGB; Entscheid; Bruttoprinzip; Recht; Lebensunterhalt; Bundesgericht; Beschluss; Rekursschrift; Wiedereingliederung; Vermögensvorteil; Vermögenswert; Verhältnisse; Vermögenswerte; üglich |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2009/65 | UrteilStrafvollzug, Art. 59 StGB (SR 311.0). Rechtmässigkeit des Vollzugs einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB in der Strafanstalt Pöschwies (Verwaltungsgericht, B 2009/65). | Massnahme; Anstalt; Pöschwies; Vollzug; Recht; Behandlung; Beschwerde; Vorinstanz; Vollzug; Sinne; Stellung; Entlassung; Kantons; Gallen; Beschwerdeführers; Verfügung; Therapeut; Therapeuten; Massnahmen; Therapiebericht; Stellungnahme; Täter; Akten; Vollzugs; ünde |
LU | KG 01 01 8 | Art. 111 StGB; Art. 111 und 22 Abs. 1 StGB; Art 113 StGB; Art 33 StGB; Art. 18 Abs 1 und 2 StGB: Vorsätzliche Tötung, Tötungsversuch, Totschlag, Notwehr, Eventualvorsatz. Tötungsdelikt von Emmen. | Angeklagte; Angeklagten; Schuss; Schüsse; Einbrecher; Männer; Richtung; Täter; Flucht; Notwehr; Angriff; Tötung; Akten; Recht; Umstände; Waffe; Aussage; Schussserie; Polizei; Beweis; Abwehr |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 I 242 (6B_252/2017) | Art. 6 OBG i.V.m. Art. 32 Abs. 1 und 35 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 2 EMRK; Unschuldsvermutung, nemo tenetur; Art. 6 OBG i.V.m. Art. 1, 102, 105 und 333 StGB, Art. 6 und 7 EMRK; Haltereigenschaft und Halterhaftung juristischer Personen für Übertretungen des Strassenverkehrsrechts; Legalitätsprinzip. Die in Art. 6 OBG statuierte Pflicht des seine Täterschaft bestreitenden Fahrzeughalters, den tatsächlichen Fahrzeugführer zu nennen oder die Busse zu bezahlen, verletzt weder die Unschuldsvermutung noch das Recht, sich nicht selber zu belasten (E. 1). Fahrzeughalter im Sinne von Art. 6 OBG können auch juristische Personen sein (E. 2). Art. 6 OBG enthält keine den allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches vorgehende, ausdrückliche Rechtsgrundlage zur Ausdehnung der Strafbarkeit von Unternehmen auf Übertretungen im Bereich des Strassenverkehrsrechts (E. 3). | Fahrzeug; Halter; Recht; Person; Strassenverkehr; Fahrzeughalter; Personen; Bundes; Urteil; Busse; Unschuldsvermutung; Unternehmen; Regel; Halterhaftung; Lenker; Verfahren; Regelung; Hinweis; Gericht; Übertretungen; Bestimmungen; Ordnungsbusse; Möglichkeit; Botschaft; Beschuldigte |
136 IV 70 (1B_102/2010) | Art. 58 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 StGB, § 75 Abs. 5 StPO/AG; vorzeitiger Antritt einer stationären therapeutischen Massnahme. Der vorzeitige Massnahmeantritt stellt für das Sachgericht eine Entscheidungshilfe dar. Es ist nicht auf die Würdigung des psychiatrischen Gutachtens beschränkt, sondern kann Erfahrungen, die im vorzeitigen Massnahmevollzug gesammelt werden konnten, berücksichtigen. Der vorzeitige Massnahmeantritt ermöglicht überdies, die Zeit der Untersuchung sinnvoll zu nutzen. Ausserdem lässt sich mit ihm vermeiden, dass die Therapiebereitschaft des Beschuldigten durch eine längere Haft zerstört wird. Dem hat die zuständige Behörde Rechnung zu tragen. Sie darf den vorzeitigen Massnahmeantritt nicht allein mit der Begründung ablehnen, dieser sei nicht dringlich (E. 2). | Massnahme; Massnahmeantritt; Entscheid; Urteil; Vorinstanz; Vollzug; Dringlichkeit; Sachrichter; Gutachten; Bewilligung; Massnahmeantritts; Bundesgericht; Behandlung; Fällen; Recht; Sachgericht; Untersuchung; Therapie; Kriterium; Anordnung; Kanton; Staatsanwaltschaft; Bezirksamt; Gutachtens; Begründung; Sachrichters; Vollzug; Recht; Voraussetzung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Baumann | Basler Kommentar zum StGB | 2003 |
Frei | , Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung | 1998 |