Art. 574 Allgemeinen
1 Die Gesellschaft wird aufgelöst durch die Eröffnung des Konkurses. Im Übrigen gelten für die Auflösung die Bestimmungen über die einfache Gesellschaft, soweit sich aus den Vorschriften dieses Titels nicht etwas anderes ergibt.
2 Die Gesellschafter haben die Auflösung, abgesehen vom Falle des Konkurses, beim Handelsregisteramt anzumelden.
3 Ist eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft angebracht, so kann das Gericht auf Antrag einer Partei vorsorgliche Massnahmen anordnen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE180406 | Einsetzung Liquidator(in) | Liquidator; Gericht; Parteien; Liquidatorin; Gesellschaft; Beklagten; Liquidation; Verfahren; Klage; Einsetzung; Urteil; Parteientschädigung; Gerichtsgebühr; Rechtlich; Einzelunterschrift; Gesuch; Bundesgericht; Beschwerde; Einzusetzen; Streitwert; Handelsgericht; CHE- Festsetzung; Regelung; Vorliegenden; Kantons; Gerichtsbarkeit; Lehre |
GR | ZK2-11-61 | Forderung | Berufung; Pacht; Vertrag; Läge; Vertrag; Fungsklägerin; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Recht; Hältnis; Pachtvertrag; Verhältnis; Trages; Vertrags; Klagten; Vorinstanz; Klage; Urteil; Beklagten; Fungsbeklagten; Berufungsbeklagten; Hörde; Verfahren; Faktische |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
91 II 298 | Aktiengesellschaft. Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung. Ausrichtung von Tantièmen. 1. Ist die Beschränkung des Bezugsrechts auf Aktionäre, die in der Gesellschaft tätig sind, mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre vereinbar? (Erw. 1-8). 2. Die Ausrichtung einer Entschädigung aus dem Reingewinn an die Verwaltung ist eine Gewinnbeteiligung, die in den Statuten vorgesehen sein muss (Erw. 9, 10). | Gesellschaft; Aktie; Aktionär; Aktien; Generalversammlung; Bezug; Bezugsrecht; Aktionäre; Verwaltung; Recht; Interesse; Beklagten; Interessen; Beschluss; Statuten; Klägers; Reingewinn; Vorinstanz; Kapital; Gewinn; Verwaltungsrat; Generalversammlungsbeschluss; Konkurrenz; Aktionärs; Aktiengesellschaft; Entschädigung; Grundsatz; Beruf |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-4941/2007 | Mehrwertsteuer | Gesellschaft; Beschwerde; Gemeinder; Beschwerdeführerin; Gemeinderschaft; Fache; Kollektivgesellschaft; Einfache; Recht; Handel; Steuer; Handelsregister; Kaufmännische; Quartal; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Person; Personen; Solidarisch; Unternehmen; Kaufmännisches; Gesellschafter; MWSTG; Eigenverbrauch; Mehrwertsteuer; Vorliege; Partei; Urteil; FORSTMOSER; Verwaltung |
A-5418/2007 | Mehrwertsteuer | Gesellschaft; Beschwerde; Steuer; Beschwerdeführer; Quartal; Gemeinder; Gemeinderschaft; Kollektivgesellschaft; Recht; Fache; Bundesverwaltungsgericht; Handel; Einfache; Entscheid; Kaufmännische; Betrieb; Handelsregister; Eigenverbrauch; Person; Mehrwertsteuer; Steuerpflichtig; Personen; Gesellschafter; Kaufmännisches; MWSTG; Unternehmen; Solidarisch; Einsprache; Umsätze; Vorliegende |