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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 568SCC from 2023

Art. 568 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 568 b. In the case of an inventory

If an inventory has been drawn up as a precautionary measure, the disclaimer time limit for all heirs begins on the date on which the authority notified them that the inventory was complete.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 568 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180006Ausschlagung / Wiederherstellung BerufungsfristBerufung; Berufungsklägerin; Erbschaft; Interessen; Berufungsbeklagte; Entscheid; Verfahren; Beistand; Eltern; Urteil; Interessenkollision; Frist; Tochter; Bezirksgericht; Berufungsbeklagten; Gesetzliche; Beilage; Vorinstanz; Bülach; Ausschlagungserklärung; Erben; Erbin; Beschwerde; Minderjährige; Vertretung; Inventar; Kindes; Gültig
ZHLF130018Revision / Einsprache / Wiedererwägung usw.Berufung; Berufungskläger; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Nachlass; Gesetzliche; Vertreterin; Verfügung; Inventar; Nacherbe; Eingabe; Nacherben; Vorerbin; Entscheid; Mutter; Rechtsmittel; Inventars; Obergericht; Nachlasses; Eingaben; Erblasser; Kinder; Einsprache; Rechtspflege; Verfahrens; Gesuch; Unentgeltliche
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